Die katholische Kirche in Großbritannien begrüßte die Aufhebung des Gesetzes. Die Entscheidung beseitige „einen Punkt ungerechter Diskriminierung“, erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz von England und Wales, Erzbischof Vincent Nichols.
Der sogenannte „Act of Settlement“ von 1701 hatte festgelegt, daß ein Thronanwärter seinen Anspruch auf die Krone verliert, wenn er „Gemeinschaft mit dem Sitz oder der Kirche von Rom hält oder sich zur päpstlichen Religion bekennt oder einen Papisten heiratet“.
Die neue gesetzliche Regelung sieht außerdem vor, daß erstgeborene Frauen auch dann die Thronfolge antreten können, wenn sie jüngere Brüder hätten. Zuvor wurden männliche Nachkommen stets für die Spitze der Monarchie bevorzugt.
Quelle: Radio Vatikan und dts-Nachrichtenagentur
Eine Antwort
Diese kosmetischen Modernisierungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir hier in Großbritannien noch immer ein nicht-gewähltes Staatsoberhaupt haben werden: http://andreasmoser.wordpress.com/2011/10/30/verfassungsreform-grossbritannien-2011/