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Entscheidung zu Schröders Büro sollte Vorbild im Umgang mit Merkel werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder abgewiesen und stellt fest, dass es an einer Rechtsgrundlage hinsichtlich einer Zurverfügungstellung für Büros und Mitarbeiter fehle.

Stephan Brandner, Vize-Bundessprecher der AfD, erklärt, dass der vom Gericht konstatierte fehlende Rechtsanspruch sich auch auf Ex-Kanzlerin Merkel beziehe. Merkel hat sich ihrerseits selbst aus dem politischen Geschäft zurückgezogen und nimmt keine erkennbaren Aufgaben als Ex-Bundeskanzlerin mehr wahr:

„Die AfD steht für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der Amtsausstattung ehemaliger Kanzler, die nicht auf Willkür beruhen darf. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Bundestagsfraktion vorgelegt (20/1540).

Für einen engen zeitlichen Rahmen, nämlich für vier Jahre nach Beendigung der Amtszeit – und nicht auf Lebenszeit – wollen wir dem ehemaligen Kanzler eine angemessene Amtsausstattung zubilligen – allerdings nicht in dem ausufernden Maß, wie dies heute der Fall ist.

Das Gebot der Gleichbehandlung legt nun nahe, dass diese veralteten Privilegien, nach denen Angela Merkel über neun teils höchstbezahlte Mitarbeiter verfügt, nun verabschiedet werden!“

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Auch wenn ich Schröder nicht mag, es kann nicht sein, dass Merkel, die unser Land erst recht in Schutt und Asche gelegt hat, Sonderrechte bekommt, ebenso wie Gauck. Politiker, die unser Land derart in den Abgrund geführt haben, sollten keine Privilegien haben, sondern Schaden begleichen müssen, schon allein sind deshalb Sonderansprüche verwirkt. Sie sollten dankbar sein, dass sie mit einem blauen Auge davon gekommen sind.

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