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Erneute Stimmungsmache der "Süddeutschen Zeitung" gegen die Lukasschule in München

Eine von der SZ verunglimpfte Erklärung wurde von Jörg Birnbacher und zahlreichen hochrangigen Persönlichkeiten unterzeichnet

Tina Baier kann es offenbar nicht lassen: Die SZ-Autorin veröffentlichte erneut einen diffamierenden und manipulierenden Artikel in der heutigen Samstags-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ (3.11.2012) gegen die fromm-evangelische Lukas-Schule, wobei besonders unfair mit Jörg Birnbacher, dem Leiter des Lukas-Gymnasiums, verfahren wird.
Bereits im Untertitel der SZ wird dem Rektor „Stimmungsmache gegen Homosexuelle“ vorgehalten. In Wirklichkeit ist es Tina Baier, die wahrheitswidrige Stimmungsmache betreibt  –  und erneut gegen die Lukasschule und Jörg Birnbacher agitiert.
Die Beschuldigung gegen den Leiter des Lukas-Gymnasiums wird damit begründet, daß „Birnbacher vor einigen Jahren auf der Internet-Plattform kreuz.net Stimmung gegen Homosexuelle gemacht hat.“
Sodann wird darauf verwiesen, daß die Deutsche Bischofskonferenz sich „gerade wieder von kreuz.net distanziert“ habe, „weil dort gegen Juden, Schwule und Kirchenreformer gehetzt wird“.
Tatsächlich handelt es sich bei „kreuz.net“ um ein unseriöses und anonymes Radauportal, das vor allem durch Judenfeindlichkeit und eine völlig unterirdische Gossensprache negativ auffällt.
Allerdings betreibt die „Süddeutsche“ in diesem Artikel eine denkbar hinterhältige Hetze gegen Rektor Birnbacher und die Lukas-Schule, weil mehrfach nicht berücksichtigt wird, daß die Webseite „kreuz.net“ selbstverständlich öffentlich verbreitete Pressemitteilungen und Aufrufe übernimmt, ohne daß sich Autoren und Unterzeichner dagegen wehren können, zumal das unsägliche Internet-Portal anonym ist.

Selbstverständlich weiß die angeblich so intensiv „recherchierende“ SZ-Mitarbeiterin hierüber Bescheid, weil dieser journalistische Sachverhalt auch ohne langwierige Recherche klar ersichtlich auf der Hand liegt.
Gleichwohl heißt es in Baiers dreistem Artikel mit verleumderischer Zielstrebung:
„Nach Recherchen der SZ hat Birnbacher im Jahr 2009 eine auf kreuz.net veröffentlichte Erklärung „gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben- und Schwulenverbände“ unterzeichnet. In dem kreuz.net-Beitrag (…) geht es um „Homo-Ideologen“, die „Menschen, die von widernatürlichen Versuchungen geplagt werden, den Weg zu Therapie und Heilung verbauen“ wollen.“
Hierbei wird suggestiv der wahrheitswidrige Eindruck vorgetäuscht, als habe Jörg Birnbacher  – der damals überdies weder Lehrer noch Rektor der Lukasschule war –  eine auf kreuz.net zurückgehende Erklärung unterzeichnet. 

Pausenhof der Lukas-Schule

In Wirklichkeit handelt es sich um eine Pressemitteilung der „Initiative für Freiheit und Selbstbestimmung“, die mit Kreuz.net rein gar nichts zu tun hat.
Im Text dieser Erklärung findet sich zudem kein einziges Wort von „widernatürlichen Versuchungen“; vielmehr handelt es sich hierbei um eine Kommentierung von Kreuz.net.
Folglich steht fest:
1. Die SZ wählte als Titel für ihren erneuten Rundumschlag gegen die Lukas-Schule mit Anführungszeichen das Zitat: „Von widernatürlichen Versuchungen geplagt“.
Im Untertitel ist vom „Leiter des Lukas-Gymnasiums die Rede“, der „Stimmungsmache gegen Homosexuelle“ betreibe.
Somit entsteht bereits im Ober- und Untertitel durch heimtückisch-raffinierte Manipulation der irreführende Eindruck, als sei dieses Zitat (“widernatürliche Versuchungen“) auf den Schulleiter des Lukas-Gymnasiums zurückzuführen.
2. Diese falsche Unterstellung wird sodann im Artikel noch verstärkt, obwohl Birnbacher jene Äußerung nie getätigt oder unterzeichnet hat.
Stattdessen unterschrieb er  – damals noch Lehrer an einem staatlichen Gymnasium  –  eine engagierte, aber völlig sachorientierte Stellungnahme der „Initiative für Freiheit und Selbstbestimmung“, die in ihrer Erklärung auf das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht sowie auf die Rede-  und Forschungsfreiheit in Deutschland hinweist, die durch Aktionen der hessischen Grünen und diverser homosexueller Verbände tatsächlich mit Füßen getreten wurde.
Dieser Appell für Meinungs- und Versammlungsfreiheit beginnt mit den Worten:

“Erneut versuchen Vertreter der Lesben- und Schwulenverbände zusammen mit Bündnis 90/ Die Grünen, die Rede-, Wissenschafts- und Therapiefreiheit zu beschränken.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) attackiert in einem Offenen Brief vom 26. März 2009 an den Oberbürgermeister der Stadt Marburg und die Universitätsleitung den „6. Internationalen Kongress für Psychotherapie und Seelsorge“, der vom 20. bis 24. Mai 2009 in Marburg stattfinden wird.“
Sodann wendet sich Erklärung dagegen, daß seitens grüner und homosexueller Kreise massiver Druck auf die Veranstalter ausgeübt wird mit dem Ziel, jene Persönlichkeiten, die sich kritisch zur praktizierten Homosexualität geäußert haben, nicht auf dem Kongreß sprechen zu lassen.
Die Initiative schreibt dazu:
„Solche Aktionen stellen einen Angriff auf fundamentale Freiheitsrechte dar, die in der Verfassung garantiert sind. Wieder wird versucht, die Freiheit der Versammlung, der Rede, des wissenschaftlichen Diskurses und der Wahl der Therapie zu beschneiden.“
Sodann wird schon unter Punkt 1 festgehalten:
„Niemand bestreitet die Würde von Menschen mit homosexueller Orientierung und ihre persönliche Freiheit, eine homosexuelle Lebensweise zu praktizieren.“
Sieht so etwa „Stimmungsmache gegen Homosexuelle“ aus, wie die SZ behauptet?  – Natürlich unterschlägt deren Autorin Baier diese Passagen komplett, um das von ihr gelieferte Zerrbild nicht zu beeinträchtigen.
Die Stellungnahme fährt fort: „Es gibt aber Menschen, die unter ihrer sexuellen Orientierung leiden und therapeutische Hilfe suchen.“  –  Daher sollen „therapeutische Angebote für Menschen“, die diese freiwillig anstreben, „nicht unterdrückt“ werden.
Vielmehr sei es, so heißt es in dem Aufruf weiter, „eine Missachtung der Wissenschaftsfreiheit und der Meinungsfreiheit“, wenn sogar „die wissenschaftliche Information und Auseinandersetzung“ hierüber unmöglich gemacht werden solle.  „Dies darf in einem freiheitlichen Staat nicht hingenommen werden!“, so die Schlußfolgerung des Appells vom 19. April 2009.
Freilich wurde diese Erklärung nicht allein von Jörg Birnbacher unterzeichnet, sondern von zahlreichen hochrangigen Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland, so daß sich der heutige Rektor der Lukas-Schule in bester Gesellschaft befindet.
Bernhard Meuser

Zu jenen, die diesen Aufruf unterschrieben haben, gehören beispielsweise der Salzburger Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun, der renommierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Kriele sowie der katholische Verlagsleiter Bernhard Meuser (siehe Foto).
Mit dabei ist auch der Papstberater und bekannte Philosoph Prof. Dr. Robert Spaemann, der CSU-Parlamentarier Norbert Geis, die Chefin der CDL (Christdemokraten für das Leben), Mechthild Löhr  –  und der Schweizer Domherr und bischöfliche Medienbeauftragte Christoph Casetti (Bistum Chur).

Unterzeichner dieses   –  von der SZ als „Stimmungsmache gegen Homosexuelle“ diskreditierten  –   Aufrufs sind überdies der evangelische Theologe Philip Kiril Prinz von Preußen sowie die katholischen Religionsphilosophinnen Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz und Prof. Dr. Edith Düsing, außerdem Prof. Dr. Hubert Gindert, der Vorsitzende des Forums Deutscher Katholiken.
Auch Prof. Dr. Thomas Schirrmacher, Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, unterzeichnete diese Erklärung, die Rektor Jörg Birnbacher angekreidet wird   –  zudem weitere bedeutende Persönlichkeiten aus Kirche, Wissenschaft, Kultur und Politik.
Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster
Der hier kritisierte SZ-Artikel ist   –  mit veränderten Überschriften, aber sonst inhaltsgleich   –  inzwischen online zu lesen: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/stimmungsmache-gegen-homosexuelle-gymnasiumsleiter-soll-auf-kreuznet-publiziert-haben-1.1513300
 
 

Kommentare

4 Antworten

  1. Ich habe schon zum wiederholten Mal auf den hetzerischen Charakter der SZ hingewiesen, da, wenn es um konservative christliche Positionen geht. Wie der alte Cato wiederhole ich dies. Es ist wichtig, dass viele Bürger immer wieder fordern, dass sich diese Zeitung am Geist des Grundgesetzes orientiert und nicht irgendwelche ideologische Partikularinteressen vertritt. Dieses Blatt hat sich zu einer echten Bedrohung der demokratischen Kultur entwickelt.

  2. In der SZ wird ein Mann mit schiefen Winkelzügen diskreditiert, die die Verleumdungsgrenzen klar überschreiten. Hier wird wieder einmal mit übelsten Mitteln versucht, einen Wertkonservativen sozial zu erledigen.
    Ich würde auch empfehlen, mit einem Juristen rechtliche Schritte zu prüfen, um dieser journaillistischen Hinterhältigkeit Schranken zu setzen. Wie Frau Küble richtig feststellt, hat Jörg Birnbacher mit der Kreuz.net-Veröffentlichung und -Kommentierung der Erklärung der „Initiative für Freiheit und Selbstbestimmung“ überhaupt nichts zu tun. Meines Wissens wurde diese Aktion dankenswerterweise von Medrum initiiert.

  3. Schon vor ein paar Tagen hatte ich angeregt gegen die – pardon -.Hetze von Frau Tina Baier in der einst angesehehen Süddeutschen Zeitung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat vorzugehen. Vor ein paar Tagen waren es unter anderem blanke Erfindungen, diesmal ist es der zutiefst verunglimpfende Eindruck, der dadurch erweckt wird, dass dem Leser suggeriert wird, eine von „kreuz.net“ nur wiedergegebene Stellungnahme Birnbachers – offenbar gegen dessen Willen vermutlich auch ohne sein Wissen – sei von Birnbacher bewusst in diesem Portal publiziert oder sogar auf dessen Initiative hin abgegeben worden. Ich bin kein Pressejurist, aber in meinen Augen ist die damit verbundene Rufschädigung so erheblich und der in diesem journalistischen Vorgehen erkennbare Vorsatz so offenkundig, dass die Schwelle zur Strafbarkeit im Sinne von §§ 186, 187 StGB (üble Nachrede, Verleumdung) überschritten sein könnte. Eine interessante Frage ist, ob auch gegen den presserechtlich verantwortlichen Ressortleiter und/oder Chefredakteur rechtlich vorgegangen werden könnte, weil nach dem Wirbel um dem ersten Bericht praktisch ausgeschlossen ist, dass der zweite ohne dessen Wissen und Billigung publiziert wurde (das sage ich als früherer Chefredakteur einer Wochenzeitung).
    Bemerkenswert erscheint, dass die Verleumdung durch Verbreitung von Schriften in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe Strafandrohung belegt ist, Zitat § 187 StGB:
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  4. Besten Dank, Frau Küble, für diese Richtigstellung. Es ist sehr erfreulich, dass Sie diese bewußte Hetze durch die Süddeutsche Zeitung sehr klar aufgedeckt haben. Mit freundlichen Grüßen, R. Nolte

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