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Erneutes Urteil gegen die rechtswidrige Halbierung des Genesenenstatus

In einem Urteil haben Richter am Hamburger Verwaltungsgericht der Klage eines Bürgers gegen die Halbierung des Genesenenstatus Recht gegeben.

Die Regelung wurde für den Kläger mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sie sei »in der Fassung vom 14. Januar 2022 voraussichtlich verfassungswidrig und somit nichtig.«

Noch konkreter heißt es: »§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 ist voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam, weil die Vorschrift weder mit dem Rechtsstaats- noch mit dem Demokratieprinzip zu vereinbaren sein dürfte«.

Bei »§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV« handelt es sich um den mittlerweile berüchtigten Passus, in dem das Robert-Koch-Institut ermächtigt wird, Bürgern die Grundrechte zu entziehen und diese Entscheidung auf einer Internetseite bekannt zu geben.

Die Entscheidung des Gerichts gilt lediglich  –  wie bereits die beiden Urteile aus Ansbach und Osnabrück – für den Kläger selbst.

Quelle: Webseite „Freie Welt“

Kommentare

3 Antworten

  1. Also mir kommt Protest gegen diese Halbierung wie Handlangerschaft vor. Ist es denn etwa nicht schon verrückt genug, dass ein Genesener nach 6 Monaten rechtlich kein Genesener mehr ist? Lassen wir uns doch diese Gemeinheit nicht dadurch anerkennen, dass wir sie einer quantitativ noch größeren, aber qualitativ genauso schäbigen Gemeinheit vorziehen. Das würde für ein bereits schwer beschädigtes Urteilsvermögen sprechen. Lassen wir uns den so Beschädigten nicht anbiedern.

  2. Es kann doch nicht sein, dass jetzt jeder Genesene, der von dieser Halbierung betroffen ist, bei seinem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen muss.

  3. Das ist doch eine Schande für den Rechtsstaat.
    Dieses Urteil gilt nur für den Kläger.
    Also muss der genesenen Bürger klagen, um 6 Monate als genesen zu gelten. Das machen doch die wenigsten.
    Das Ganze hier in D. verkommt zu einer Bananenrepublik.

    Auch das Gerichtsurteil, in dem festgestellt wurde , dass man in Fitnessstudios 2G gelten lassen kann, wird überhaupt nicht umgesetzt. Wurde ja auch sofort von Gesundheitsminister Laumann als nicht umsetzbar abgewiesen.
    Wenn es hier in diesem Land so offensichtlich weitergeht mit dem Rechtsbruch, müsste doch in fast 4 Jahren endlich auch der letzte Bürger wachgeworden sein und eine Alternative wählen.

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