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„Estrela 2.0“ verhindern: Kommen von den Unionsparteien nur Lippenbekenntnisse?

Mathias von Gersdorff

Die deutschen Christdemokraten, also CDU und CSU, sowie die weiteren Mitgliedsparteien der „Europäischen Volkspartei“, sind stolz darauf, „Estrela“ und damit ein europaweites „Recht auf Abtreibung“ und eine europaweite ultraliberale Sexualkunde verhindert zu haben.  mvongersdorff1

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun ihre Kollegen im Europäischen Parlament in einer öffentlichen Stellungnahme für ihre Entscheidung, Estrela abzulehnen, gelobt mit folgender Begründung:

„Denn dieser hatte unter dem Oberbegriff der ’sexuellen und reproduktiven Gesundheit‘ ein Recht auf Abtreibung festgeschrieben und dieses als Handlungsziel europäischer Politik erklärt“.

Die Forderung eines solchen Pseudorechts steht der gesetzlichen Lage mehrere Mitgliedsländer entgegen. In einigen EU-Ländern ist Abtreibung entweder verboten oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen möglich.

In vielen anderen Ländern ist Abtreibung zwar straffrei zugelassen, aber keineswegs als Recht anerkannt. In Deutschland gilt Abtreibung laut Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig.

Die CDU/CSU fordert in ihrer Stellungnahme zur Ablehnung des Estrela-Berichts: „Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem rechtsstaatlichen Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern geben.

Grundrechte nicht nur „anerkennen“, sondern schützen!

Wenn das Wort „Rechtsstaat“ fällt, fragt man sich allerspätestens, was denn unsere C-Politiker damit meinen. Denn ein Rechtsstaat existiert dann, wenn Grundrechte nicht nur anerkannt, sondern auch tatsächlich geschützt werden.images

Dass dies in Deutschland nicht der Fall ist, muss nicht lange erläutert werden: Bei uns können Abtreibungen straffrei durchgeführt werden. Obgleich sie rechtswidrig sind und obwohl laut Verfassung der Mensch von der Zeugung an ein Recht auf Leben besitzt, gibt es seitens der Politiker keinen Aufschrei wegen der erschreckend hohen Abtreibungszahlen.

Im Koalitionsvertrag ist dieser Sachverhalt mit keinem Wort erwähnt.

Dass Abtreibung „rechtswidrig, aber straffrei“ ist, wird zunehmend zu einer leeren Formel. Für viele Menschen „auf der Straße“ existiert schon längst ein „Recht auf Abtreibung“.

Im Hinblick auf den Schutz des Rechtsstaat ist es unverantwortlich seitens unserer Politiker, dass sie nichts gegen die Zersetzung des rechtsstaatlichen Bewußtsein und für das elementare „Grundrecht auf Leben“ unternehmen  –  und seien es wenigstens Sonntagsreden.

„Estrela“  –  so radikal und haarsträubend dieser Entschließungsvorschlag auch gewesen ist  –  war kein Zufall, sondern Ausdruck des Verfalls für Sinn und Wert der Grundrechte in Europa.

Wenn die C-Politiker ein künftiges „Estrela 2.0“ verhindern wollen, müssen sie sicherlich mehr leisten, als bloß eine Pressemeldung im Internet zu veröffentlichen.

Kommentare

2 Antworten

  1. Hallo Fr. Küble, Hr. von Gersdorff hat 100%ig recht. Es muss jetzt weiter gehen mit einer aktiven Schutzpolitik und eine Verbesserung der Situation! Ich werde dazu in der Tagespost einen Leserbrief schreiben. Gruß Adam

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