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EU-Ausländer: Bundesregierung übernimmt CSU-Vorschläge zum Sozialmißbrauch

CSU: Erst werden wir kritisiert, dann abgekupfert

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung sozialer Leistungen für EU-Ausländer vorgelegt: Wer in Deutschland noch nicht gearbeitet hat, wird für 5 Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgeschlossen.   40323-90x80
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Einmalige Nothilfe: EU-Ausländer erhalten nach Ankunft für höchstens 4 Wochen eine einmalige Überbrückungsleistung für Essen und Unterkunft.
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Darlehen für Rückreise: Betroffene können ein Darlehen aufnehmen, um die Reise zurück in ihr Heimatland zu finanzieren. Dort können sie dann Sozialhilfe beantragen.
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Die CSU hat Anfang 2014 als erste und einzige Partei das Thema Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme durch Armutsmigration aufgegriffen und Vorschläge unterbreitet, wie dieser entgegengewirkt werden kann.
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Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer sagt dazu:
„Die Bundesregierung handelt richtig. Es ist erfreulich, dass Berlin jahrelange Forderungen der Bayern übernimmt. Verwunderlich ist nur, warum wir immer zuallererst für Dinge gescholten werden, die dann doch kommen.“
400px-Csu-logo.svg.
Die CSU-Landesgruppenchefin im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, erklärt: „Im Januar 2014 in Wildbad Kreuth haben wir ganz schön Prügel bezogen, als wir das Thema Sozialmissbrauch auf die Tagesordnung gesetzt und konkrete Vorschläge dazu gemacht haben. Ich freue mich, dass die Gesetze nun in unserem Sinne verschärft werden.“
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Um die Freizügigkeit in Europa zu erhalten, muss Deutschland die Einwanderung in die Sozialsysteme verhindern.
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CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer stellt fest:
„Das ist ein CSU-Erfolg im Kampf gegen Armutszuwanderung. Freizügigkeit soll den Chancen eines gemeinsamen Arbeitsmarkes dienen und nicht der Wahl desbesten Sozialleistungssystems. Wir wollen Missbrauch bekämpfen. Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium ist ein guter Anfang. Wir fordern zudem, dass die Höhe des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder an die Lebenshaltungskosten in deren Heimat angepasst wird.“
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Hintergrund:
Laut Bundesagentur für Arbeit haben im Januar 440.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen. Besonders hoch ist der Anteil an Bulgaren und Rumänen. Nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Bereits mit einem Minijob haben auch EU-Ausländer Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Viele sind Niedrigverdiener, die ihren Lohn mit deutschen Sozialleistungen aufstocken.
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Quelle: http://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/aktuell/topaktuell/PDFs/2016/10_Sozialleistungen-EU-Auslaender.pdf

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