Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird aus Brüssel neu befeuert: Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt habe.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ will die Kommission der deutschen Politik am morgigen Mittwoch eine knappe Frist von vier Wochen setzen „um einen vertragsgemäßen Zustand“ herzustellen.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die Europarichter sollen dann ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängen – wie es vor zwei Jahren gegen Schweden bereits verhängt worden ist; dort weigerte sich die Regierung, ein Gesetz zu erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umsetzt.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stammt aus dem Jahr 2006. Das auf dieser Basis erlassende deutsche Gesetz zur Telefon-Überwachung wurde vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 als verfassungswidrig verworfen. Seit diesem Urteil darf in Deutschland nicht mehr ohne Anlaß auf Vorrat gespeichert werden.
Während die EU-Kommission Deutschland mit Sanktionen bedroht, hat sie ihre eigenen Aufgaben noch nicht erfüllt: Sie hat schon im April 2011 erhebliche Änderungen an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Diese wurden bisher nicht vorgelegt. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie wird nun bis Juni 2012 erwartet. Deutschland so! ll also noch die nicht überarbeitete Richtlinie in Gesetzesform gießen.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
Während die EU-Kommission Deutschland mit Sanktionen bedroht, hat sie ihre eigenen Aufgaben noch nicht erfüllt: Sie hat schon im April 2011 erhebliche Änderungen an der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Diese wurden bisher nicht vorgelegt. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie wird nun bis Juni 2012 erwartet. Deutschland so! ll also noch die nicht überarbeitete Richtlinie in Gesetzesform gießen.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur