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EU-Parlament gegen den europäischen Bürgerwillen zum Embryonenschutz

Als Trotzreaktion auf den überraschenden Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative ONE OF US  bzw. „1-von-uns“ plant das Europäische Parlament, eine Entschließung zur Förderung von Abtreibungen in den Mitgliedsstaaten, in der EU und weltweit zu verabschieden (A7-0306/2013). borMedia1802201

Damit neutralisieren die Straßburger EU-Volksvertreter politisch das überraschend gute Abschneiden der Europäischen Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz. Die Abstimmung soll am 22. Oktober im Plenum in Straßburg stattfinden, eine Woche vor dem Ablauf der bislang erfolgreichsten Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz in der Geschichte der EU.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs entschied höchstrichterlich im Fall C-34/10 „Greenpeace vs. Brüstle“, dass der Mensch ab der Befruchtung ein Mensch ist und dass der menschliche Embryo ein präzises Stadium in der Entwicklung des menschlichen Körpers darstellt, weswegen die Menschenwürde des Embryos durch europäische und internationale Rechtsinstrumente geschützt ist. 

Die Europäische Bürgerinitiative „1-von-uns“ hat zum Ziel, dieses Grundsatzurteil in allen Politikbereichen umzusetzen, bei denen das Leben und die Menschenwürde des menschlichen Embryos auf dem Spiel stehen: Stammzellforschung, Abtreibung, „reproduktive Gesundheit“. media-388245-4

Die EU-Kommission, politisch und juristisch für die Prüfung aller Europäischen Bürgerinitiativen verantwortlich, genehmigte dieses Anliegen. Bis heute unterstützten fast 1,3 Millionen Bürger in 14 Mitgliedsstaaten den Embryonenschutz.

Weil Abtreibung auf allen politischen Entscheidungsebenen umstritten ist, wurde der neutrale Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte“ eingeführt. Bei dieser inklusiven Definition überdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matrjoschka:

Reproduktive Gesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und diese wiederum beinhaltet Abtreibung. Diese Schachteldefinition erlaubt, Abtreibung politisch zu fördern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das politische Un-Wort zu erwähnen.   

Mit der Entschließungsvorlage <Titre>über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte nehmen die Europa-Parlameimagesntarier eine Vertragsverletzung gegenüber den Mitgliedsstaaten in Kauf.

Die Straßburger EU-Vertreter reihen verschiedene EU-Politikbereiche aneinander und erschaffen sich somit eine künstliche Handlungs­grundlage:

Vollzuständigkeiten bei der Außenpolitik und der Entwicklungshilfe, den Freizügigkeitsregeln für Bürger und Dienstleistungen, der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften, den Grundrechten und den Antidiskri­minie­rungregeln, beim Minderheitenschutz und beim Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten, sowie Teilzuständigkeiten im öffentliche Gesundheitswesen und im Bildungswesen.

Die in der EU-Grundrechtecharta garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Gewissensverweigerung, die darauf beruht, werden hingegen ausdrücklich als Hindernis erkannt. Der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker, langjähriger Vorsitzender der Euro-Gruppe, bezeichnete dieses Prinzip mit den Worten:

„Wir beschließen etwas….bis es kein Zurück mehr gibt…“

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Der 40 Seiten lange „Bericht A7-0306/2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI))“ geht von der Erwägung aus, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und dass der Zugang dazu noch in drei Mitgliedstaaten (Irland, Malta und Polen) verboten ist. In anderen Mitgliedstaaten ist Abtreibung zwar weiterhin erlaubt, werde jedoch durch „Hindernisse, wie die missbräuchliche Inanspruchnahme der Verweigerung aus Gewissensgründen des medizinischen Personals“, obligatorische Wartefristen und „voreingenommene Beratung“ immer schwerer zugänglich.

Außerdem bestünde die Gefahr, den Zugang zu Abtreibungs-Diensten einzuschränken. Außerdem greift das EP die Konkordate scharf an, denn Abtreibung sei ein „Grundrecht, das nicht aus religiösen Gründen, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte“.

Daher fordert das EP die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Abtreibung durch einen „rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands“ sicherzustellen.

Ein „rechtsbasierter Ansatz ohne Diskriminierung“ bedeutet im Klartext ein allgemeines Grundrecht auf Abtreibung. So soll Abtreibung als EU-Grundrecht durch die Hintertür eingeführt werden! Das Europäische Parlament fordert zudem von den Mitgliedstaaten eine Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen. Hauptforderung des EU-Parlaments ist jedoch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als „Notwendigkeit des Menschenrechts“.

Wörtlich heißt es:

„Das EU-Parlament empfiehlt, dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten, einschließlich Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und diese Dienste häufig in andern Ländern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze über den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden.“

Während der Abstimmung im federführenden Frauenausschuss wurden alle Änderungsanträge abgelehnt, die von den deutschen Abgeordneten Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Klaß, Angelika Niebler und der Slowakin Anna Záborská eingereicht wurden.

Diese Änderungsanträge zielten vor allem auf die Einhaltung des Rechts und den politischen Zuständigkeiten im Politikbereich Abtreibung. Alles wurde abgelehnt und der Bericht nur von 14 Mitgliedern angenommen. 7 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen sowie 2 nicht mitstimmende Mitglieder im Frauenausschuss beweisen, dass diese Entschließungsvorlage nicht konsensfähig ist. Die Slowakin Anna Záborská, Leiterin der Arbeitsgruppe Familienpolitik des EP und frühere Vorsitzende des Frauenausschusses, gab zudem ein Minderheitsvotum ab, ein nur in wichtigen Ausnahmefällen angewandtes parlamentarisches Instrument.

Über die Einfügung dieser Entschließung in den vorläufigen Entwurf der Tagesordnung entschieden die  Verwaltungsbeamten. Die gewählten Volksvertreter hatten erst einmal nichts zu sagen, sie entscheiden erst in einer Woche.

Die christdemokratische Europäische Volkspartei (zu der CDU, CSU und ÖVP gehören) wird das Thema erst in einer Fraktionssitzung am 16. Oktober beraten. Doch schon jetzt weiß man, dass die EVP in ihren ureigenen politischen Anliegen tief gespalten ist. So ergab eine namentliche Abstimmung zum Bericht „Genderzid – Die fehlenden Frauen“ vor kurzem, dass der Schutz des menschlichen Lebens ab der Befruchtung als politische Aufgabe von den Europäischen Christdemokraten nicht ernst genommen wird, selbst wenn er im politischen Grundsatzprogramm festgeschrieben ist und zu den politischen Fundamenten der EVP gehört.

Die Fraktionsvorsitzenden entscheiden über den Entwurf der Tagesordnung am Donnerstag, den 17. Oktober, in Brüssel. Bei der Annahme der Tagesordnung am Montag, 21. Oktober, durch das Plenum in Straßburg können die Abgeordneten den Entwurf der Tagesordnung noch verändern und die Absetzung des Berichts von der Tagesordnung beschließen.

Bis dahin haben alle Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative „1-von-uns“ Gelegenheit, sich fraktionsübergreifend an alle Europa-Abgeordneten zu wenden mit der Bitte, den Bericht A7-0306/2013 zur Neuberatung in den Frauen-Ausschuss zurückzuverweisen oder eine Verschiebung der Abstimmung zu beantragen. Sollte das nicht gelingen, müssen die MdEP am Dienstag, 22. Oktober, in namentlicher Abstimmung gegen die Vorlage stimmen.

Nur so kann das erst durch den Lissabon-Vertrag geschaffene Instrument der Bürgerbeteiligung in der EU langfristig respektiert werden. Die Annahme der Entschließung würde andernfalls nämlich bedeuten, dass jede Europäische Bürgerinitiative durch eine Entschließung der europäischen Volksvertreter ad absurdum geführt werden kann.

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