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EU-Parlament will „Recht auf Abtreibung“ sogar in Grundrechte-Charta aufnehmen

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung „zu weltweiten Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung“ und der möglichen „Abschaffung des Rechts auf Abtreibung in den USA“ angenommen. 364 EU-Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg für den Text, 154 votierten dagegen. 37 enthielten sich.
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Während die Fraktionen der Linken, der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen geschlossen für den Text stimmten, der ein angebliches „Recht auf legale und sichere Abtreibungen“ sowie „den Zugang dazu“ postuliert, zeigte sich die Fraktion der Christdemokraten gespalten.
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In seiner Entschließung „erinnert“ das EU-Parlament den Obersten Gerichtshof der USA daran, „wie wichtig es ist, den wegweisenden Fall Roe vs. Wade (1973) und den daraus resultierenden Schutz des Rechts auf Abtreibung in den USA aufrechtzuerhalten“. US-Präsident Joe Biden und seine Regierung werden aufgefordert, „sich weiterhin für ein Recht auf Abtreibung einzusetzen“.
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Des weiteren fordert das EU-Parlament in seiner Entschließung, „das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte“ der EU aufzunehmen. Dies hatte zuvor bereits Frankreichs Präsident Emmanuel Macron gefordert.
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Quelle: Newsletter der ALFA

Kommentare

9 Antworten

  1. Das tiefste Problem ist, dass das Bewusstsein über den Unterschied von schöpfungsgegebenem Naturrecht und politischem Willkürrecht mehrheitlich verloren gegangen ist.

  2. Was ist daran verwerflich? Schließlich berührt dieser Komplex die Fragen „was ist der Mensch?“ und „wann beginnt er zu existieren“? Darauf aber gibt es keine eindeutige, zwingende Antwort.
    Wenn man ihn mit allen anderen „Tieren“ gleichsetzt, dann tatsächlich mit der Befruchtung der Eizelle. Dann liegt fest, was entsteht, ein Rind, ein Hund oder ein Elefant.
    Der Mensch aber, das hoffen wir doch wenigstens, ist mehr als sein Körper und das zugehörige biologische Programm. Wann aber kommt dieses „mehr“ hinzu, damit aus einem „nackten Affen“ ein „Mensch“ wird?
    (Und, hat man nicht manchmal den berechtigten Verdacht, dass das gar nicht bei allen geschehen ist? 🙂 )

    1. Im Gegenteil, darauf gibt es eine eindeutige, zwingende Antwort. Sie hat schon Immanuel Kant gegeben, indem er sagte, dass mit keinem Vernunftbegriff zu erfassen ist, wie aus etwas, das nicht Person ist, Person wird. Mit anderen Worten: Was sich als Person herausstellt, ist Person seit Beginn seiner Existenz.
      Es ist erfreulich, aber nicht entscheidend, dass die Humanbiologie damit übereinstimmt

      1. Wer bitte ist Immanuel Kant? Ist der nicht schon lange tot?
        Und „zwingende Antwort“? Wer darf zwingen und wer lässt das zu?
        Sapere aude! Das gilt bestimmt auch für Sie und mich – Herr Doktor!

        1. Sapere aude! Das kann ich nur empfehlen. Wenn Sie allerdings meinen, das Ergebnis dieses Denkens sei mit dem Tode des Denkers hinfällig, brauchen Sie nicht mehr zu denken. Und „zwingen“ tut in der Regel die Logik mit ihren Gesetzen. Aber dieselben, die sich von ethischen Gesetzen „befreien“, müssen sich natürlich auch von logischen Gesetzen „befreien“.

  3. Ein „Recht auf Abtreibung“ ist schlicht grundgesetzwidrig. Das hat seinerzeit das Bundesverfassungsgericht – dessen Urteile keiner Löschungsfrist unterliegen – entschieden, indem es Abtreibung auf jeden Fall für illegal erklärte und lediglich dem Staat zubilligte, unter gewissen Voraussetzungen auf Bestrafung zu verzichten.

    Es ist interessant, wie „grundgesetztreu“ Parteien sind, die gewohnt sind, der AfD grundgesetzwidrige Bestrebungen zu unterstellen.

    1. Wissen Sie nicht, dass Gesetze, auch das Grundgesetz, Menschenwerk sind und auch geändert werden können? Nicht einmal in Stein sind sie gemeißelt. Und reden nicht alle Schlaumeier immer wieder von einer „lebendigen Demokratie“? Und ist nicht die Veränderung das erkennbare Merkmal von Leben?

  4. In Amerika könnte ich mir vorstellen, daß es zu einer Rücknahme der Legalisierung der Abtreibung kommt.
    Die Amis sind emotional und wissenschaftlich schon viel weiter und haben sehr aktive Prolifer.
    Während in Europa die wissenschaftlichen Bilder immer angegriffen werden, diese sein vergrößert und nicht richtig.
    Es besteht bei vielen Medizinern noch gewollte und provozierende Uneinigkeit .

    In der EU wird es möglicherweise knapp werden. Jedoch befürchte ich stark, ein Recht auf Abtreibung wird in die Grundrechts-Charta aufgenommen.

    Das EU-Parlament entscheidet zu oft falsch. Und ich denke, in dieser Frage ebenfalls.

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