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Europa-Parlament fordert Abtreibung im Zusammenhang mit Aids-Prävention

140 Europa-Abgeordnete verlangen getrennte namentliche Abstimmung zum Schutz ungeborener Kinder

Aus einem aktuellen Bericht von „Kultur und Medien“ (Frankfurt):

Am Donnerstag, den 1. Dezember 2011, stimmt das Europäische Parlament in Brüssel über den Entschließungsantrag B7-0615/2011 zur Reaktion der EU auf HIV/Aids in der EU und in den Nachbarländern ab (Halbzeitüberprüfung der Mitteilung der Kommission KOM(2009)569). Der gemeinsame Entwurf der Entschließung wurde von allen Fraktionen eingebracht.

Europa-Parlamentarier nutzen diese Gelegenheit jedoch, um die Mitgliedsstaaten aufzufordern, Abtreibung sowie die sog. „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ und damit verbundene „Rechte „(welche Abtreibung  einbezieht)  zur Vorbeugung und Bekämpfung der Aids-Krankheit anzuerkennen.

Erwägungsgrund AA sagt, dass es entscheidend ist, die HIV/Aids-Prävention in die Programme im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte zu integrieren, damit die Prävention von HIV/Aids fester Bestandteil der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung wird.

Paragraph 10 fordert die Kommission unter dem Vorwand der Aids-Bekämpfung zu einem vertieften „Menschenrechtspopulismus“ und Minderheitenschutz auf. Sonderrechte für Minderheiten zerstören jedoch den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

Paragraph 14 fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aids-Programme Abtreibung und andere Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verpflichtend aufzunehmen. Gesundheitspolitik und Abtreibung sind jedoch nationale Kompetenzen. Das hat die EU-Kommission immer wieder betont.

Paragraph 22 fordert die Kommission und den Rat auf, den Zugang zu hochwertigen, umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die Verhütung ungewollter Schwangerschaften, gleichberechtigten und erschwinglichen Zugang zu Verhütungsmitteln, einschließlich der „Pille danach“, eine sichere und legale Schwangerschaftsunterbrechung und Betreuung nach der Schwangerschaftsunterbrechung sicherzustellen.

Diese Forderungen richten sich eindeutig gegen den Schutz des ungeborenen Lebens. Sie gehören zum politisch sensiblen Kernbereich einer auf Langfristigkeit ausgelegten Gesellschafts- und Gesundheitspolitik. Deswegen müssen unsere europäischen Volksvertreter diese Passagen aus dem Entschließungsentwurf löschen, oder gegen die komplette Entschließung stimmen.

Die Klubs „Europa der Einheit und der Demokratie“ und „Europäische Konservative und Reformisten“ sowie 60 Mitglieder überwiegend aus dem EVP-Klub haben Anträge zu getrennten namentlichen Abstimmungen zu diesen sensiblen Punkten eingereicht   –  allerdings nicht die Mitglieder der deutschen CDU und der österreichischen ÖVP.

Durch diese Anträge wird es den Abgeordneten überhaupt erst ermöglicht, über einzelne sensible Punkte einer Entschließung gesondert abzustimmen; andernfalls wäre der eingebrachte Entschließungsantrag in einer „einfachen Abstimmung“ angenommen. Indem sie diese Anträge einreichten, bewiesen 140 Abgeordnete des Europäischen Parlaments, dass es eine gemeinsame fraktionsübergreifende Plattform für den Schutz des ungeborenen Lebens im Europäischen Parlament gibt.

Kein Europa-Abgeordneter kann mehr behaupten, allein einen aussichtslosen Kampf zum Schutz des ungeborenen Lebens zu führen.

Hier weitere Infos, Muster-Brief und Mailanschriften von MdEPs:

http://kultur-und-medien-online.blogspot.com/2011/11/europa-parlament-fordert-abtreibung-zur.html

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