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Europäischer Gerichtshof bestätigt Dublin-Verordnung – Grenzübertritte sind illegal

Rund zwei Jahre nach der großen Asylwelle hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil das geltende Asylrecht bestätigt. Abweichungen davon waren demnach auch trotz der damaligen Ausnahmesituation nicht zulässig. Das entschieden die Richter am Mittwoch, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

2015 und 2016 waren Hunderttausende Menschen über die Westbalkanroute in die EU gelangt. Kroatien hatte wegen des großen Andrangs seine Grenzen geöffnet und die Asylsuchenden in andere EU-Staaten durchreisen lassen. Vor dem EuGH ging es um zwei Fälle, in denen Einwanderer ihre Asylanträge in Österreich und Slowenien gestellt hatten.
Beide Länder sahen jedoch Kroatien in der Pflicht, die Asylverfahren abzuwickeln. Laut der sog. Dublin-Verordnung ist der Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags verantwortlich, in dem der Flüchtling zuerst EU-Boden betritt. Die Richter in Luxemburg bestätigten diese Regeln nun.
Auch wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Verantwortung, Anträge zu prüfen. Der Grenzübertritt sei dabei weiter als illegal zu werten. 
Ouelle: https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2017/eugh-bestaetigt-dublin-verordnung-grenzuebertritte-sind-illegal/

Kommentare

0 Antworten

  1. Der Europäische Gerichtshof hat genau so entschieden, wie es gebraucht wird. Man KANN und darf nicht durch eine gesetzeskonforme Entscheidung (Dublinabkommen) eine Staatsführerin, die fast alle anderen Länder in der Versorgung und Aufnahme des genannten Personenkreises außen vor läßt, plötzlich im Regen stehen lassen! Man braucht sie, die keine Obergrenze des Zuzugs anerkennen wird und will, doch nicht bloß stellen. Sie muss sicher sein, dass ihr Handeln von anderen Staaten gebilligt wird – und die sich nicht der islamischen Invasion stellen müssen. Das ist ein Punkt, der stets nicht beachtet wird. Hinzu kommt ein Übergewicht an etwa zwei Millionen Männern in heiratsfähigen Alter, wer nicht sehen will, dass das zu Spannungen führt, muss von den Blockparteien sein. Dass Solidarität unter den Eüuropäern bei der Aufnahme von staatszerstörenden Menschen herrschen soll, ist eine Zumutung für diese Staaten. Was hat uns der unkontrollierte Zuzug gebracht?
    …vor 20 Jahren gab es 5 – 7 Mordopfer pro Jahr in Deutschland.
    Statistik 2016:
    2418 Mordopfer Totschlag
    160.000 Einbrüche
    3280 Verkehrstote
    6.372.526 Straftaten
    7919 Vergewaltigungen
    43.009 Raubfälle
    140.033 gefährliche / schwere Körperverletzungen
    406.038 vorsätzliche Körperverletzungen
    1.316.866 Straßenkriminalität
    2.373.774 Diebstähle insgesamt
    899.043 Betrugsfälle
    57.546 Wirtschaftskriminalität
    596.367 Sachbeschädigungen
    487.711 Straftaten im Asylbereich
    302.594 Rauschgiftdelikte
    Und natürlich ist die Politik unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel schuld, wer den sonst – Na gut, das gesamte Parlament, aber da scheinen nur Kopfnicker zu sitzen.
    All das rechtliche Bimbamborium dient nur der ,,Reinwaschung“ der Volkszerstörung. Mit ,,rechtlichen“ Kniffen kann man alles legalisieren – und moralisch dennoch verkommen sein, so sehe ich das.
    .

    1. Herr Breitmeier,
      diese Behauptung „Der Europäische Gerichtshof hat genau so entschieden, wie es gebraucht wird“ können Sie nicht nur nicht belegen. Sie ist auch nachweislich unwahr. Wie ich bereits ausführte, ist das Selbsteintrittsrecht der EU-Mitgliedsländer in Art. 3 Abs. 2 Dublin – II – VO normiert. Das heißt, es existierte schon lange vor 2015 und wurde nicht etwa passend „erfunden“. Ich kann nichts dafür, wenn die Rechten die Realität nur selektiv wahrnehmen wollen. Und das zum damaligen Zeitpunkt in Griechenland, aber auch in Kroatien u.a. kein geordnetes Asylverfahren möglich war, wollen Sie doch nicht ernsthaft bestreiten. Selbst in Deutschland war das zeitweilig nicht möglich. Und das lag nicht an irgend welchen bösen Absichten von Politikern, sondern an der Höhe der Flüchtlingszahlen.
      Mit bloßen Zahlen in der Kriminalitätsstatistik können Sie rein gar nichts beweisen. Das Ganze ist ungeheuer komplex und hat ganz verschiedene Ursachen. Und ja, es gibt Asylbewerber, die Straftaten begehen. Es wäre erstaunlich, wenn diese Gruppe lammfromm wäre. Dennoch ist im deutschen Recht für Sippenhaft kein Raum.
      Abgesehen davon operieren Sie mit völlig falschen Zahlen. Zunächst ist es schlicht unwahr, dass es vor 20 Jahren nur 5 – 7 Mordopfer pro Jahr in Deutschland gab:
      Die Statistik für 1997 besagt vielmehr:
      Mord 1 036
      Totschlag und Tötung auf Verlangen 2 252
      Sie können die entsprechende Statistik hier herunterladen:
      https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecherBis2011/pks1997.html
      Also erzählen Sie doch keinen Unsinn.
      Die Zahlen für 2016 – bezogen auf Mord und Totschlag – lauten hingegen:
      „Im Berichtsjahr 2016 wurden 2.418 Fälle von „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ registriert.“ Davon waren 761 Morde und 1.657 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen. Diese Zahlen finden Sie hier:
      https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2016/pks2016_node.html
      Dort bitte PKS 2016 – Jahrbuch Band 4 – Einzelne Straftaten (PDF, 3MB) herunterladen.
      Sie behaupten hier definitiv und nachweisbar die Unwahrheit.
      Und weshalb nun die Politik unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel an der Kriminalitätsrate schuld sein soll, ist unerfindlich. Sie behaupten das ja auch nur. Aber ich nehme an, Frau Merkel ist bei Ihnen auch schuld, wenn das Wetter schlecht wird.
      Und was die Moralkeule betrifft; Die lässt sich immer leicht schwingen, zumal jeder etwas Anderes darunter versteht. Erratische und verschwörungstheoretische Begriffe wie “ ,,Reinwaschung der Volkszerstörung“ helfen da auch nicht weiter.

      1. Ich gebe zu, ich bin nicht so gescheit wie Sie und orientiere mich als einfacher Mensch eher an dem, was ich täglich sehe und was – stark gefiltert – in den Medien so bekannt wird. Tatsache ist, und wer wollte das bestreiten: Ein riesiger Teil der ,,Schutzsuchenden“ befindet sich illegal in Deutschland. Im Nachhinein sagt der EuGH, es sei eine Notsituation gewesen, wenn das keine Gefälligkeit ist, was denn sonst? Gleich in zweifacher Hinsicht: Frau Dr. Merkel wird ,,reingewaschen“ und die anderen Staaten können mit dem Finger auf Deutschland zeigen > nehmt sie, ihr habt sie geholt; oder ist Ihnen nicht Frau Dr. Merkels Devise von der nicht éxistierenden Obergrenze bekannt?
        Und was die Straftaten angeht: 30% aller Straftaten werden (nach Herrn Mazières Ausführungen vom April) von ,,Nichtdeutschen“ begangen (die passdeutschen Migranten werden als Deutsche erfasst) und das bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 10% (oder mehr??). Diese Srafftaten wären ohne die ,,Schutzsuchenden“ nicht gewesen. Da ich im Weltkrieg II aufgewachsen bin, weiß ich, was Sie als RECHTS bezeichnen – guter Mann, ich bin kein Sozialist und kein Chauvinist – aber ich sehe eine islamische Übernahme des Landes, die ich meinen Kindern nicht antun möchte, Frau Dr. Merkel aber und ihre Blockparteien wollen das offensichtlich, diese Erkenntnis steht in keinem Gesetz, entspricht aber dem Naturgesetz, dass ,,dumme“ Völker untergehen. Da hilft keine Juristerei, da hilft nur der Überlebenswille einer Nation. Wenn das – da es die Wahrheit ist – als rassistisch, ,,Nazi“ oder islamophob angesehen wird, dann kennt man den Koran nicht, hat keine Ahadith gelesen und sich nie mit der Scharia und der islamischen Geschichte beschäftigt. Als Jurist sind Sie sicher ein ASS, Herr Merl, die ,,andere“ Seite der von Ihnen angeführten ,,Komplexität“ scheinen Sie jedoch nicht zu erfassen

      2. Herr Breitmeier,
        zu Ihrem Post vom 1. August 2017 um 19:18:
        Also, als Erstes hätte ich erwartet, dass Sie schreiben. „Es tut mir leid, dass ich die Leser meines Beitrags bezügl. der Kriminalitätszahlen vor 20 Jahren mit der Unwahrheit bedient habe. Tatsächlich ist schwere Kriminalität seither etwas zurückgegangen.“
        Sie schreiben aber: „Im Nachhinein sagt der EuGH, es sei eine Notsituation gewesen, wenn das keine Gefälligkeit ist, was denn sonst?“
        Wie wäre es mit „Realität“? Die Notsituation war REAL! Ich weiß nicht, warum Sie sich dieser Erkenntnis hartnäckig entziehen. Ich habe noch die Bilder von den in Ungarn und sonstwo auf der Balkanroute gestrandeten Menschen vor mir.
        Was mich am Meisten an Ihren Ausführungen und an den Ausführungen ihrer Gleichgesinnten verstört, ist diese totale Abwesenheit von Mitgefühl für diese Menschen. von denen einfach sehr viele ihr Leben riskiert und ihren letzten Pfennig ausgegeben haben, um aus unerträglichen Zuständen zu fliehen. Nicht alle, das weiß ich auch, aber eben viele. Und im Rahmen der Asylverfahren sind dann eben die Behörden verpflichtet, die sog. „Wirtschaftsflüchtlinge“ von „echten Asylbewerbern“ zu unterscheiden, wobei sich beides durchaus überschneidet. Das Leben richtet sich nämlich nicht nach Definitionen und Schubladen.
        In dem Buch meines Gottes gibt es eine Warnung, die mir dazu einfällt:
        „Das aber sollst du wissen, dass in den letzten Tagen schwere Zeiten eintreten werden. Denn die Menschen werden selbstsüchtig sein, geldgierig, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, gottlos, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, unenthaltsam, zuchtlos, dem Guten feind, treulos, leichtsinnig, aufgeblasen, das Vergnügen mehr liebend als Gott. (2. Tim. 3, 1-4)
        Und das beschreibt die westlichen Gesellschaften haargenau. Wobei speziell die Lieblosigkeit ein tragendes Kennzeichen ist. Mein Gott fordert mich zur Nächsten- und Feindesliebe auf. Dann soll ich also diese Flüchtlinge an unseren Grenzen verrecken lassen oder notfalls auf sie schießen, wie Frau von Storch meinte?
        Wenn man diesen zentralen christlichen Wert – das Liebesgebot – außer Acht lässt, dann kann man sich auf keinen davon abgeleiteten Wert berufen. Was genau haben Sie dann dem Islam entgegen zu setzen?
        Gerne hacken Sie darauf herum, diese Flüchtlinge seien illegal eingereist. Ja, sind sie. Und jetzt? Ganz abgesehen davon, können auch illegal eingewanderte Menschen ganz legal in Deutschland einen Abschiebeschutz bekommen, wenn es eine konkrete Gefahr für Leib und Leben in ihren Herkunftsländern für sie gibt. Auch das ist ein gültiges Gesetz in Deutschland. Und was machen Sie damit? Ignorieren, weil es nicht in Ihr Weltbild passt?
        Bei der damaligen Situation ging es im Kern um das, was man in religiöser Sprache „Gnade“ nennt. Jemanden eine unverdiente Gunst zu erweisen. Ich weiß, dass das nicht populär ist. Es war ja auch illegal, dass Jesus Menschen am Sabbat heilte. Das meinten jedenfalls seine Widersacher.
        Gnade erweisen diejenigen besonders gern, die selbst aus Gottes Gnade leben.
        Weiter heben Sie auf die Kriminalitätsrate von „Ausländern“ ab. Dazu gäbe es einiges zu sagen. Aber nur vorab: Weil einige Ausländer Straftaten begehen, deswegen sollen auch alle Anderen stigmatisiert werden?
        Mir scheint ihre ganze Sichtweise bestimmt zu sein von nackter Angst. Angst vor der, wie Sie es nennen „islamischen Übernahme des Landes“. Diese Art von Angst verengt aber ihren Blickwinkel und verzerrt ihn. Außerdem werden Sie damit nichts ändern. Null.
        Wie ich oben schon ausführte, beschreibt 2. Tim. 3, 1-4 den Ist-Zustand unserer Gesellschaft. Und den haben wir ganz ohne die Hilfe von „Ausländern“ erreicht. Viele konservative Muslime schütteln übrigens zurecht den Kopf darüber. Die westlichen Gesellschaften haben sich selbst ins Aus befördert. Da wird gegen den radikalen Islam nur noch die Verteidigung unserer „freien Lebensart“ ins Feld geführt. Dazu gehören die „Freiheiten“, ungeborene Kinder abzuschlachten, unsere Kinder sexuellen Perversionen von klein an auszusetzen, der Promiskuität in jeder erdenklichen Spielart zu frönen und systematisch die Familie zu zerstören. Um nur ein paar zu nennen.
        Wollen Sie das gegen den bösen Islam verteidigen? Oder was sonst?
        Und wenn Sie meinen, beim Islam müsse man es mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht so ernst nehmen, dann darf ich Ihnen versichern, dass militante Atheisten darauf nur warten. Denn die begnügen sich nicht damit, religiöse Grundrechte von Moslems zu schleifen. Die warten nur darauf, dem ohnehin siechen Christentum im Westen vollends den Garaus zu machen. Denn wo man die Moslems beschränken darf, darf man dann logischerweise auch die Christen beschränken.
        Ich fürchte mich weder vor dem Atheismus noch vor dem Islam. Weil sie nicht die Antworten auf die wirklichen Fragen des Lebens haben und weil sie nicht erlösen können. Ich habe ein weit besseres Angebot zu machen. Angst vor Überfremdung ist dabei nur im Weg.

  2. Zu „zeitschnur“ vom 29. Juli 2017 um 10:04:
    Der Herr Breitmeier, auf den ich antwortete, stellte die rhetorische Frage (aus dem Textzusammenhang ergibt sich, dass er diese Frage verneint): Gibt es denn dann überhaupt ,,legale“ ,,Flüchtlinge“ Und darauf antwortet ich korrekt.
    Und dass mir hier die korrekte Begrifflichkeit angeblich fehlt, löst bei mir nur ein müdes Lächeln aus. Haltlose Polemik halt, wie ich sie von Ihnen mittlerweile gewohnt bin. Scheinbar haben Sie die Absicht meiner diesbezüglichen Ausführungen nicht verstanden.
    Ihre Forderung, ich solle mich zurückhalten, wenn ich nicht meine Wohnung u.a. vorbehaltslos für Flüchtlinge öffne, ist lächerlich. Es geht hier um eine gesamtstaatliche Aufgabe und Fragestellung und nicht um private Möglichkeiten. Ihre Argumentation kenne ich von Abtreibungsbefürwortern. Die erhoben schnell mal die Forderung, man möge doch selbst ein abgelehntes, und/oder durch Vergewaltigung gezeugtes und/oder behindertes Kind großziehen, andernfalls man nicht das Recht habe, sich gegen Abtreibung auszusprechen. Dass Sie meinen, argumentativ auf der gleichen Schiene fahren zu müssen, finde ich traurig.
    Gleich intelligent erachte ich Ihre Äußerung, Merkel überlasse es den Bürgern, sich um Flüchtlinge zu kümmern. Aber vielleicht sind Sie mit den Strukturen, in denen unser Staat funktioniert, nicht ganz vertraut. Natürlich müssen alle Verfassungsorgane einschließlich dem Gesamtstaat, den Bundesländern und den Kommunen durch die entsprechenden Behörden zusammenwirken, um dieses Problem zu lösen. Es ist eine gesamtstaatliche und keine private Verantwortung. Das meinte Merkel mit „WIR schaffen das.“ Und das wird ja auch gemacht., Nicht fehlerfrei und durchaus verbesserungswürdig, aber insgesamt wird das zielstrebig angegangen. Ich sehe auch nicht, welches „Gut“ meiner Mitbürger ich beeinträchtigen sollte. Welcher Bürger wird denn staatlicherseits gezwungen, selbst in der Flüchtlingsfrage aktiv zu werden und z.B. Hab und Gut zur Verfügung zu stellen? Klären Sie mich auf!
    Sehr verwegen ist Ihre Behauptung „Wer illegal ins Land kommt, keinen oder nur einen gefälschten Pass hat, der ist nicht glaubwürdig ein Asylant oder Flüchtling.“
    Na klar, Sie als ordentliche Deutsche würden natürlich mit einem Aktenköfferchen, in dem fein säuberlich alle ihre persönlichen Dokumente aufbewahrt sind und welches Sie sich an den Arm ketten würden, die Flucht antreten. Dies zum Thema „keinen Pass hat“.
    Natürlich weiß ich auch, dass manche lügenhaft behaupten, sie hätten keinen Pass oder gefälschte Papiere vorweisen. Und dann ist es halt die Aufgabe der zuständigen Behörden, hier entsprechend zu reagieren. Die Gründe hierfür können vielgestaltig sein. Ja, viele dieser Menschen sind „nur“ Wirtschaftsflüchtlinge. Das finde ich aber nicht verwerflich. Wenn ich für mich und meine Familie hier in Deutschland keine Überlebenschance oder keine Zukunftschance sehen würde, dann würde ich auch woanders mein Glück versuchen. Leider sperrt man sich politischerseits gegen ein vernünftiges Einwanderungsgesetz.
    Von Menschen als „ausgebeutetes Menschenmaterial“ zu reden, empfinde ich im Übrigen als bodenlos.
    Schönen Tag noch

  3. Die Behauptung
    “ Auch wenn ein EU-Staat aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, entbinde ihn das nicht von seiner Verantwortung, Anträge zu prüfen. Der Grenzübertritt sei dabei weiter als illegal zu werten.“
    ist so schlicht falsch. Richtig vielmehr ist, dass der EuGH die vorübergehende Grenzöffnung durch die deutsche Regierung für ZULÄSSIG erachtet hat:
    „Bei der Aufnahme der Flüchtlinge im Spätsommer 2015, so ergibt sich das aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, handelte Merkel nicht nach den EU-Zuständigkeitsregeln. Merkel durfte aber so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zuständigkeitsregeln auch ein „Selbsteintrittsrecht“ vorsehen – um in Notfällen anderen Staaten die Last zu erleichtern.“
    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-des-eugh-merkels-kuer-in-der-fluechtlingspolitik-1.3603873
    Es handelte sich um eine gerechtfertigte Ausnahme.
    Mich erinnert der ganze Streit an den Vorwurf der Pharisäer, es sei von ihm gesetzwidrig, am Sabbat Menschen zu heilen.

    1. Naja – was die SZ immer alles so schreibt… hier sieht die Sache doch etwas anders aus: https://www.rechtslupe.de/strafrecht/unerlaubte-einreise-und-das-selbsteintrittsrecht-nach-der-dublin-ii-vo-392379 Und das wusste man schon 2015.
      Und selbst die ARD-Tagesschau ist da offenbar etwas ehrlicher als die SZ: https://www.tagesschau.de/ausland/asyl-eugh-dublin-101.html
      Ich bin wahrlich kritisch gegenüber unserer Regierung und der NATO und all den illegalen Kriegen, die wir – gegen meinen Willen – führen.
      Ich finde es zynisch und widerlich, inhuman und verlogen, dass man Millionen Flüchtlinge sehenden Auges dafür abzockt, dass man sie mit falschen Versprechungen in die EU lockt und dann, nachdem Tausende im Meer ertrunken oder von ihresgleichen vernichtet worden sind (man hörte ja, dass Muslime christliche Flüchtlinge gnadenlos ins Meer warfen…), tat man so ritterlich und lässt sie wie die Fluten hinter einem berstenden Damm bei uns einfallen, obwohl man ihnen keinerlei Perspektive bieten kann – ja, sorry: das ist doch wahr und einfach nur inhuma, so inhuman, wie die Zerstörung ihrer Herkunftsländer schon ein Verbrechen ist. Man will ja faktisch nicht mal wissen, wer dieses Menschenmaterial überhaupt ist, das da eingefallen ist. Man hört allerdhand munkeln – von Tausenden verschwundenen Flüchtlingskindern, die nicht wieder auftauchen, und wer von unseren Salbaderern fragt danach?
      Mich ödet das alles nur noch an, aber am meisten dann das Gewäsch irgendwelcher linksliberaler Zeitschriften, deren Redakteure sich niemals der Realität aussetzen, sich um die zentralen Fragen mogeln und die Ursache für all das Desaster nicht mit der Beißzange anrühren, nämlich eine kriminelle Kriegspolitik der NATO, die gegen jedes Völkerrecht verstößt, in die uns die USA hineinziehen als Bündnispartner – ja: das ist der SZ zu heiß, hier mal Klartext zu texten. Pfui Teufel!

      1. Nun, Frau „zeitschnur“,
        ganz offensichtlich verstehen Sie die von Ihnen verlinkten Beiträge nicht. Ich versuche eine letzte Aufklärung:
        Dublin II besagt im wesentlichen, dass Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat in die EU einreisen, in dem ersten Land, das Mitglied der EU ist, einen Asylantrag stellen müssen. Es geht also hier nicht um die Frage der Verantwortung von Staaten, sondern von Personen.
        Aus Ihrem „Rechstlupe-Link“ geht folgendes hervor:
        Nach Auffassung des BGH hatte die Bundesrepublik Deutschland ein Selbsteintrittsrecht gemäß Art. 3 Abs. 2 Dublin – II – VO, weil zum damaligen Zeitpunkt keine Rücküberstellungen nach Griechenland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 (Dublin – II – VO) erfolgen durften, weil dort eine Umsetzung der Schutzmechanismen für Flüchtlinge entsprechend den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr gewährleistet war.
        Das betrifft also das Recht der Bundesrepublik Deutschland, aber auch Österreichs u.a. zum damaligen Zeitpunkt, diese Personen aufzunehmen.
        In diesem Verfahren vor dem BGH geht es allein um die Fragestellung, ob sich Schleuser unter Berufung auf das oben erwähnte Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland darauf berufen konnten, die eigentlich unerlaubte Einreise sei plötzlich „erlaubt“ und würde deshalb deshalb die Strafbarkeit des angeklagten Schleusers nach § 96 Abs. 1 AufenthG entfallen lassen. Dies wurde zu Recht verneint.
        Wenn Sie also die Verantwortungsbereiche nicht sauber auseinander halten. dann kommen Sie zu falschen Schlüssen. Deutschland durfte von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen, was jedoch die Einreise der genannten Personen nicht ohne weiteres legalisierte.
        Auch Ihr Tagesschau-Link, der sich mit der Entscheidung des EuGH befasst, besagt im Ergebnis nichts Anderes:
        „Doch was bedeutet das für Deutschland? Die Kritiker der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel hatten wiederholt genau darauf gepocht: Ihre Willkommenspolitik stelle einen Rechtsverstoß dar. Dieser Kritik hatte Anfang Juni zunächst die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, mit einem Gutachten den Wind aus den Segeln genommen. Sie sprach von außergewöhnlichen Umständen anhand der größten Massenbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg, durch die die sture Anwendung der Dublin-Regeln nicht infrage gekommen wäre.
        Dieser Einschätzung folgten die Luxemburger Richter zwar nicht, trotzdem habe die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung gegen die Abschottung nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Denn laut Urteil kann es sehr wohl politische Entscheidungen geben, die auf der Solidarität mit anderen EU-Staaten gründen.“
        Das bedeutet hier, dass es die Solidarität mit den überlaufenen Staaten Griechenland u.a. der Bundesrepublik Deutschland erlaubt hat, ihre Grenzen zu öffnen.
        Nachdem dies also auch die von Ihnen angeführten Quellen so berichten, ist Ihre Kritik an der SZ nicht nachvollziehbar. Es geht nämlich nicht darum, ob die SZ linksliberal ist, sondern darum, ob sie faktentreu berichtet und ggf. wertet.
        Ich bin als Volljurist in der Lage, das einigermaßen zuverlässig einzuschätzen.
        Mir ist auch nicht klar, wer denn angeblich „Millionen Flüchtlinge sehenden Auges … mit falschen Versprechungen in die EU (ge)lockt“ haben soll. Merkel war es sicher nicht. Denn zum Einen waren die Flüchtlinge, die damals nach Deutschland einreisen durften, ja schon längst in Europa, bevor Merkel davon sprach, es sei richtig, diesen Menschen ein freundliches Gesicht zu zeigen. Zum Anderen zeigt die Chronologie, dass auch danach niemand etwas versprochen wurde und niemand deswegen nach Europa reiste:
        http://www.zeit.de/politik/ausland/2016-10/fluechtlingspolitik-fluechtlinge-angela-merkel-balkanroute-offene-grenze
        Und bevor Sie jetzt wieder mit einer billigen Abwertung wie „linksliberales Blatt“ daher kommen, prüfen Sie einfach mal die Fakten. Denn nur die interessieren.
        Natürlich ist mir bewusst, dass ich damit frontal das falsche rechte Narrativ von der angeblich bösen Frau Merkel, die Deutschland mit Fremden überfluten wolle, angreife. Aber das schulde ich der Wahrheit.

  4. Aus meiner Sicht hat die Kanzlerin durch die Öffnung der Grenzen gegen EU-Recht verstossen und auch ihren Auftrag, Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten, sträflich verletzt.

    1. Hallo Heid Rätz,
      ich hoffe, Sie sind nicht die Heidi Rätz von der Vineyard Speyer. Man sollte das Liebesgebot Jesu nicht mit Füssen treten.

      1. Ich finde es daneben, dass Sie eine Posterin hier unter Andeutungen persönlich angehen. Wir alle hier kennen die Frau nicht persönlich und das tut hier auch nichts zur Sache. Bitte nur Argumente ad rem.

  5. Wenn wir früher hofften, darauf vertrauen zu können, Politiker halten sich an geltendes Recht, wurden wir seit der rot grünen Bundesregierung unter Schröder hinter die Fichte geführt, denn diese missachtete unsere Verfassung und behandelte diese als Grundgesetz, indem sie ihre politisch ideologischen Wünsche hinein kritzelte, was nicht statthaft war. Der BGH hatte das Grundgesetz zur Verfassung erhoben, um eine Rechtsgrundlage zu haben und damit waren die Veränderungen durch Politiker unter dem Vorwand, es ist das Grundgesetz, tabu. Auch ich bin immer wieder über die Verfassungsfrage gestrauchelt, weil Politiker die Verfassung missbraucht haben und es ist auch das politische Versagen, wenn nun Reichsbürger glauben, ihre Verfassung von 1918 ist gültig, nein, ist sie nicht, denn mit der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung hat das Grundgesetz seine Basis als Grundgesetz verlassen. Besonders Frau Künast Grüne hat dort besonders gern ihre Wünsche reinformuliert, was nicht statthaft war und da müssen wir uns nicht wundern, wenn Politiker einen existierenden Rechtsstaat ignorieren, dass dieser abhanden gekommen ist.

    1. Das stimmt so nicht ganz, wahr ist die Alliierten haben das GG auch als Verfassungsrechtliches Instrument erlassen mit einer Ewigkeitsklausel, dass das christliche Erbe, der Sozialstaat…. geschützt ist, aber Änderungen durchaus durch Politiker vorgenommen werden können, wenn sie nicht gegen die stets gültigen Verfassungsklauseln verstoßen, aber unser politisches Establishment juckt das nicht und leider haben wir eine Zusammensetzung in den politischen Gremien, die es nicht stört, wenn Recht ausgehebelt wird. Diese von den Alliierten geltende Notstandsverfassung, da Deutschland noch in Besatzungszonen aufgeteilt war, besagt aber auch dass wiedervereinigte Deutschland, dessen Volk sich danach eine Verfassung geben sollte, die das GG als Verfassungsinstrument ablösen kann.

    2. Ach Rumpelstilzchen,
      das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war schon immer die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

      1. Sag ich doch, aber keiner der Politiker hält sich dran, zum Beispiel auch nicht daran, dass das deutsche Volk sich nach der Wiedervereinigung eine eigene Verfassung geben sollte. Ferner hat man sich auch nicht an die Ewigkeitsklausel gehalten. Dieses Grundgesetz wieder auf solide Füße zu stellen, wird wohl einige Zeit dauern und unsere Bürger werden zwangskollektiviert, damit Frau Özögüz ihren Integrationsplan an den deutschen Gastgebern umsetzen kann. In anderen Ländern müssen sich die Einwanderer integrieren, aber in Deutschland läuft das Ganze umgekehrt, eben verkehrte Welt.

  6. Eine Verfassung dient der Aufrechterhaltung der Zivilisation eines Volkes. Da immer wieder Politiker dazu neigen, ihre eigenen Machtinteressen festzuschreiben, ignorieren sie diesen Tatbestand und haben unbewusst die Forderung der Reichsbürger nach ihrer Verfassung von 1918 unterstützt. Ich bin damals der Sache auf den Grund gegangen und damit ignorieren unsere Politiker die Verfassung, das heißt jenes Grundgesetz der Alliierten, welches zur Verfassung erhoben wurde und daher nicht eigenwillig von Politikern in ihrem Machtinteresse umgeschrieben werden kann. Das Grundgesetz kann umgeschrieben werden von Politikern, aber in dem Moment, wo es zur Verfassung auch ohne Zustimmung des Volkes legitimiert worden ist, nicht. Diese Ignoranz gegenüber der Verfassung, die für alle verbindlich ist durch die Politiker, ist schon Dreistigkeit, wenn sie diese als GG behandeln und es bis zur Unkenntlichkeit umschreiben. Selbst wenn die Kanzlerin vom EUGH Rückendeckung bekommen hat, da das GG, welches zur Verfassung erhoben wurde, ignoriert wurde, wäre da eine Prüfung notwendig, denn eine Verfassung ist etwas anderes als ein GG.

  7. Gibt es denn dann überhaupt ,,legale“ ,,Flüchtlinge“, ,,Siedler“, ,,Asylanten“, ,,Schutzsuchende“, ,,Einwanderer“ in Deutschland?? Sagenhaft, wenn sie fast alle ,,illegal“ hier sind, wäre Frau Dr. Merkel die größte und erfolgreichste Schleuserin der Welt – und die Deutschen das doofste Volk der Welt. Und nicht nur ich bin mittendrin, sitze daheim und protestiere nicht auf der Strasse.

    1. Niemand ist illegal. Will heißen, dass jeder Mensch gewollt ist und aus völlig verständlichen Gründen versucht, dort zu leben, wo es für ihn eine Chance gibt und aus unerträglichen Zuständen zu fliehen. Wer dafür kein Verständnis aufbringt, dem fehlt etwas ganz Entscheidendes.
      Flüchtlinge stehen unter dem Schutz der Genfer Konvention. Jeder Ausländer hat das Recht Asyl zu beantragen und auf eine rechtsstaatliche Entscheidung über diesen Antrag. Nicht alle Ausländer und nicht alle Flüchtlinge sind asylberechtigt. Das heißt nicht, dass man mit ihnen unmenschlich umgehen darf. Zuwanderung ist in vielen Fällen durchaus erwünscht.
      Und warum Frau Merkel eine „Schleuserin“ sein soll, obwohl sie weder die Ankunft von Flüchtlingen in Deutschland in die Wege geleitet noch organisiert hat, bleibt unerfindlich. Es sei denn, man möchte ihr Bösartiges unterstellen.

      1. Sagt jemand, dass jemand im ontologischen Sinne „illegal“ ist?!
        Was reden Sie nur für ein unsachliches, sentimentales Zeug daher?
        Der Grenzübertritt ist illegal, nicht die Person.
        Aber wem schon hier jede klare und nüchterne Begrifflichkeit fehlt, der sollte am besten nicht mitdikutieren.
        Oder aber Sie melden sich bei den Behörden als offenes Haus: jeder, der will, darf bei Ihnen in der Wohnung Zuflucht finden, auch im Klo, auf dem Balkon und auf dem Kleiderkasten. Klar soweit?
        Bevor Sie das nicht selber tun und öffentlich nachweisen, würde ich um etwas Zurückhaltung bitten, wenn es um das Gut Ihrer Mitbürger geht.
        Wer illegal ins Land kommt, keinen oder nur einen gefälschten Pass hat, der ist nicht glaubwürdig ein Asylant oder Flüchtling. Es gab in früheren Zeiten gelegentlich Leute ohne Pass, aber diesmal hatte das System – was soll man auch denken, wenn die Leute alle keine Pässe, aber angemeldete Smartphones haben?
        Eigentlich sollten da bei jedem ein paar Warnlampen angehen, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
        Dass die „Flüchtlinge“ aber selbst nur ausgebeutetes Menschenmaterial sind in den Augen derer, die das alles so eingefädelt haben, begreifen letztere wieder nicht. Wer hat noch einen ernsthaften Zweifel daran, dass unsere Regierung diese humanitäre Katastrophe mit verantwortet?
        Es sind 2 Jahre vergangen und immer noch irren Millionen Menschen für viel Geld über den Erdboden – eine Merkel jedenfalls macht sich nicht für sie als Menschen stark und kümmert sich auch im Land hier nicht um sie… das überlässt sie den Bürgern.
        Und bitte dran denken: öffnen Sie Ihr Haus unbegrenzt für Flüchtlinge, Sie scheinen ja Platz, Geld und Perspektiven bieten zu können.

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