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Evangelische Allianz widerspricht EKD-„Orientierungshilfe“ und veröffentlicht Forderungen pro Ehe und Familie

Die Deutsche Evangelische Allianz setzt sich für eine Stärkung der herkömmlichen Ehe und Familie ein. „Wir brauchen kein neues Familienbild, sondern die konkrete Unterstützung für Ehe und Familie“, erklärte dazu Generalsekretär Hartmut Steeb.

Die evangelikale Dachorganisation theologisch konservativer Protestanten aus Landes- und Freikirchen veröffentlichte am 18. Juli aktualisierte Thesen zur Familienpolitik. 120505393_BV_July und Mike

Einen Monat zuvor war der Rat der EKD mit seiner umstrittenen Orientierungshilfe zu Ehe und Familie an die Öffentlichkeit getreten. Im Unterschied zu den Thesen der Ev. Allianz rückt dieses Papier von der traditionellen Ehe als alleiniger Norm ab und vertritt ein erweitertes Familienbild, das etwa auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften einschließt.

Die Orientierungshilfe ist besonders in der katholischen Kirche und der säkularen Presse auf meist heftige Kritik gestoßen. Auch Allianzvorsitzender Michael Diener, der zugleich als Präses des evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes amtiert, hat ihm widersprochen.

Ehe: Lebenslange Gemeinschaft

Das Thesenpapier der Allianz stellt u.a. fest: „Ehe ist die lebenslängliche Treue- und Liebesgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann, die öffentlich-rechtlich geschlossen wird. Familie ist eine solche durch Kinder ergänzte Gemeinschaft. Ehen und Familien sind die bewährten schöpfungsgemäßen Strukturen des Zusammenlebens. Sie sind auch die von Gott den Menschen gegebenen Elementarformen menschlicher Gemeinschaft. Sie sind für die seelische Gesundheit und Ausgeglichenheit von Menschen und damit auch für die Gesundheit staatlich geordneter Gemeinschaft unverzichtbar.“

„Wo bleibt die Gleichberechtigung für Familien?“

Die Allianz stützt ihre familienpolitischen Thesen auf Artikel 6 des Grundgesetzes, das Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Außerdem wird dort das natürliche Recht der Eltern auf Kindererziehung und die Fürsorge für die Mütter festgeschrieben.

Diese Grundsätze in Politik umzusetzen, sei die derzeitige Herausforderung, so Steeb. Die Allianz betont, dass Kinder „ein unverbrüchliches Recht auf die Liebe und Fürsorge ihrer biologischen Eltern“ hätten, die die staatliche Gemeinschaft im Regelfall weder abnehmen könne noch solle. P1000834

In Anspielung auf die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wünscht sich die Allianz eine Gleichberechtigung für Familien. Viele Urteile des höchsten Gerichtes zugunsten von Familien aus den neunziger Jahren seien noch immer nicht vollständig in aktuelles Recht umgesetzt. Steeb: „Familien warten seit über einem Jahrzehnt auf eingeforderte Leistungen. Wo bleibt die Gleichberechtigung für Familien?“

Zusätzliches Familiensplitting 

Zu den politischen Vorschlägen der Allianz zählen die Ergänzung des Ehegattensplittings durch ein Familiensplitting (volle steuerliche Berücksichtigung der Kinder wie der Ehepartner); eine gleiche staatliche Förderung pro Kind und nicht nur die einseitige Unterstützung außerfamiliärer Kinderbetreuung sowie die ideelle und materielle Anerkennung häuslicher Erziehung als Berufstätigkeit mit entsprechender Bezahlung.

Angemessen wären der Allianz zufolge jeweils 800 Euro pro Monat für das erste, zweite und dritte Kind, ab dem vierten Kind jeweils zusätzlich 400 Euro  –  unter der Voraussetzung, dass sich ein Elternteil ausschließlich bzw. beide Elternteile mindestens je zur Hälfte ganz der Berufsaufgabe Mutter und Hausfrau bzw. Vater und Hausmann widmen.

Kindergeld ab Empfängnis

Das staatliche Kindergeld soll grundsätzlich in Höhe des Existenzminimums gewährt und bereits ab der ärztlich festgestellten Empfängnis ausbezahlt werden. Außerdem plädiert die Allianz für die Einführung des von der Kinderkommission des Bundestages schon 1993 vorgeschlagenen Familienwahlrechts. Danach könnten die Eltern bei politischen Wahlen auch Stimmen für ihre minderjährigen Kinder abgeben.

Weitere Forderungen betreffen einen Rechtsbeistand für ungeborene Kinder sowie für geborene Kinder und Jugendliche, die Förderung ehrenamtlicher Lebensschutzberatungen, Erleichterungen für Adoptionen und die Einrichtung von Kinder- und Familienbeauftragten im Bund, Länder und den Kommunen.

Quelle: www.idea.de

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