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Evangelische Kritik an Fernseh-Attacken gegen die katholische Kirche

OFFENER BRIEF an das TV von Jörgen Bauer zur „Show 2013 – Das Quiz“ mit Frank Plasberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte einen weiteren Vorschlag für das Ratequiz zum Jahresende. Wie wäre es mit folgender Frage: Warum wird in den Medien so viel gelogen?
Mögliche Antworten:

A: Weil wir Pressefreiheit haben und hinzufügen und weglassen können was wir wollen.
B: Weil wir schlampig recherchieren und allen Mist glauben, der uns vorgesetzt wird.
C: Weil wir Zuschauer und Leser anspitzen wollen, um Einschaltquoten und Auflagen zu steigern.
D: Weil wir unliebsamen ZeitgenossInnen eine(n) reinwürgen wollen. 

Richtige Antwort: D
Zufälligerweise habe ich mich gerade zu dem Zeitpunkt in die Sendung eingeschaltet, als Bischof Tebartz van Elst wegen seines Erste-Klasseflugs nach Indien “dran” war und man raten mussten, was er als Grund für seinen Nobelflug angegeben hat.

Foto: PRO
Foto: Medienmagazin PRO

Ist der ARD eigentlich immer noch nicht bekannt, dass der Bischof den Aufpreis von der Businessklasse zur 1. Klasse selbst bezahlt, aber nicht deshalb, weil er auf Kosten der Kirchensteuerzahler in Sekt und Kaviar schlemmen wollte?
Gegen besagten Bischof liefen im übrigen insgesamt sieben Verleumdungskampagnen, wobei auch das mit Flug aufgebauscht und wahrheitswidrig dargestellt wurde.
Ein weiteres Märchen hält sich ebenso hartnäckig: Das mit dem Vergewaltigungsopfer, das angeblich von einer katholischen Kölner Klinik abgewiesen wurde. Besagtes Opfer wurde natürlich erstversorgt. Allerdings nicht in besagter katholischer Klinik. Es ging hier um die Beweissicherung.
In Köln gibt es eine verbindliche Regelung, wonach für die Beweissicherung nur ganz bestimmte Krankenhäuser infrage kommen, die dafür entsprechend eingerichtet sind. Die katholische Klinik gehört nicht dazu.
Ich bin nicht katholisch. Von daher könnte mir das egal sein. Ich bin aber für Fairness und eine saubere, wahrheitsgemäße Berichterstattung  –  und das ohne Ansehen der Person oder Institution  –  und es ärgert mich, wenn dreist gelogen wird.
Da dies leider keine Einzelfälle sind, versuche ich  –  im Gegensatz zu den Medien  –  selbst den Sachverhalt herauszufinden.
Wundern muss ich mich auch über Herrn Plasberg, der ja sonst so viel Wert auf Fairness legt. Natürlich haben sich auch die anderen Teilnehmer des Quiz blamiert. 
Mit freundlichen Grüßen!
JÖRGEN BAUER   –  Am Jagdschlössle 15  –  89520 Heidenheim   –  Tel. 07321 / 739115

Kommentare

16 Antworten

  1. Guten Tag. Es ist richtig, dass die zuständige Ministerin Barbara Steffens erklärt hat, dass dem betreffenden Krankenhaus keine Pflichtverletzung nachzuweisen sei. Das lag auch daran, dass – wie Sie bereits erwähnten – der betroffenen Patientin bereits in Behandlung war und das Krankenhaus nicht vor die anonyme Spurensicherung vorgesehen war. Am grundsätzlichen Skandal – nämlich dass sich katholische Krankenhäuser weigerten notwendige Notfallkontrazeption für Vergewaltigungsopfer zu verschreiben ändert das gar nichts. Dies wurde auch von Steffens und von der SPD heftig kritisiert, es war sogar davon die Rede katholische Krankenhäuser aus der öffentlich finanzierten allgemeinen Versorgung herauszunehmen. Die öffentliche Empörung – auch unter Katholiken – war ebenfalls enorm – wie Sie leicht nachgoogeln können. Die ganze Sache hat sich nur dadurch entspannt, dass Kardinal Meisner zurückgerudert ist. Seitdem gibt es die Pille danach für Vergewaltigungsopfer de facto auch in katholischen Spitälern – trotz einzelner Querschüsse von religiösen Fanatikern und einzelnen pseudowissenschaftlichen Gutachten zum Beispiel vom Opus Dei Institut „IMABE“. Nun doch zu zwei Dingen: erstens die Finanzierung. Etwa 50 % der Kliniken in NRW sind katholisch, gesamt erhalten alle Kliniken etwa 480 Millionen Euro für Investitionen und Erhaltung alleine (die Jahreskosten dafür werden auf unter 500 Millionen geschätzt). Quelle dafür ist die WAZ vom 23.1. Und zur zweiten Frage: „Oder wollen Sie gerne eine deutschlandweite, diktatorische Zwangsverordnung frühabtreibender Mittel einführen?“ Nein, ich will die Rezeptpflicht dafür abschaffen. Denn erstens gibt es dafür keinen ersichtlichen Grund. Zweitens funktioniert es in anderen Ländern wie Schweiz oder Österreich wunderbar. Drittens empfiehlt das auch die WHO und viertens schiebt es dem Missbrauch der „Gewissensfreiheit“ zum Schaden Anderer einen Riegel vor.

    1. Guten Tag,
      was Sie subjektiv als „grundsätzlichen Skandal“ ansehen, ist Ihre Sache, ändert aber rein gar nichts daran, daß dem katholischen Krankenhaus objektiv nichts Rechtswidriges vorgeworfen werden kann. Was SPD-Leute der katholischen Kirche vorhalten oder nicht, ist rechtlich ohne Relevanz, ebenso gilt dies für dümmliche Pläne wie den von Ihnen genannten (die katholischen Kliniken rauszunehmen aus der öffentlichen Finanzierung). Natürlich wurden solcher Unfug nur rhetorisch als Theaterdonner hinausposaunt – die rotgrüne NRW-Regierung weiß genau, daß sie sich kontraproduktiv ins eigene Finanzfleisch schneiden würde, wenn sie dergleichen durchziehen würde.
      Weiter: Erstens interessiert keine „Schätzung“ von Jahreskosten, zweitens haben Sie die 99% nicht bewiesen, drittens wohl immer noch nicht berücksichtigt, worauf ich bereits hinwies, daß sich nämlich die Staatszuschüsse allein auf die laufenden aktuellen Kosten beziehen.
      Wenn Sie die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ abschaffen wollen, dann beschweren Sie sich doch passend beim Deutschen Ärztebund, der hier eine völlig andere Auffassung vertritt als Sie, wofür der Medizinerverband gewiß seine kompetenten Gründe haben wird.
      Im übrigen ist es interessant, zu erfahren, daß es sich aus Ihrer speziellen Sicht um „Mißbrauch“ der Gewissensfreiheit“ handelt, wenn gläubige Katholiken keine potentiell frühabtreibenden Mittel verteilen wollen. Gewissensfreiheit ist also das, was sich mit Ihrer subjektiven Auffassung deckt, der Rest ist „Mißbrauch“. – Toleranz und Gleichheit vor dem Gesetz stelle ich mir irgendwie anders vor.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag,
        das ist wohl.ein Missverständnis. Der Missbrauch des Gewissens bezog sich auf die Apotheken. Diese haben eine allgemeine gesetzliche Versorgungspflicht. Sonst wäre eine Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten nicht aufrecht zu erhalten. Für Gewissensvorbehalte ist da kein Platz. Denn diese müssten dann ja für JEDEN gelten und für jeden Gewissensgrund. Also zum Beispiel auch für Tierschützer, die keine Medikamente herausgeben wollen, die an Tieren getestet wurden oder für Muslime, die keine Medikamente herausgeben wollen, deren Hersteller in Israel sitzen usw. Letztlich würde das dazu führen, dass Patienten, die von ihrem Arzt 5 Medikamente verschrieben bekommen, zu 5 verschiedenen Apotheken fahren müssten.

        1. Guten Tag,
          Sie schrieben, daß Sie u.a. deshalb für die Rezeptfreiheit der Pille-danach eintreten, weil dies dem „Mißbrauch der Gewissensfreiheit“ einen Riegel vorschiebe. Es war in unserer Kontroverse sonst nicht von Apotheken die Rede, sondern von katholischen Krankenhäusern, die Sie heftig kritisiert hatten.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Die causa Limburg gibt zu denken!
    Sicherlich!Da die Presseberichte ( the Main- Stream ) den Bischof vorverurteilten ist nicht richtig! Andereseits sind die Berichte über den Superluxus in Limburg nicht zu leugnen!
    Es ist erwiesen, dass ein solches Bauvorhaben mit Kostenvoranschlagsüberschreitungen ungeheueren Ausmaßes der kath. Kirche so geschadet haben,dass die Austrittswelle enorm zunahm! Abgesehen von immateriellen Schäden!Wie sagte der Dalai – Lama treffend: Wer Armut,Bescheidenheit predigt , soll auch so leben! Dies war offensichtlich in Limburg nicht der Fall! Der Papst zog die Konsequenzen, nicht die Medien!

    1. Guten Tag,
      gewisse „Berichte“ über den „Superluxus“ in Limburg sind sehr wohl zu bestreiten, da sie vielfach nicht zutreffen. Das bekannteste Beispiel, das am meisten Furore machte von den Medien bis zum Stammtisch ist die „Luxuswanne“ des Bischofs, die 15.000 Euro verschlungen haben soll. In Wirklichkeit, das haben wir schon vor vielen Monaten recherchiert, hat das gesamte Badezimmer so viel gekostet, was alles andere als Luxus ist, sondern ganz normal:
      http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/14/15-000-euro-wie-aus-der-bischoflichen-badewanne-flugs-ein-badezimmer-wird/
      Der Papst hat tatsächlich die „Konsequenzen“ gezogen, aber anders, als die Medien es gern gehabt hätten, denn der Bischof wurde entgegen dem Drängen der Erzbischöfe Marx und Zollitsch und entgegen vielfachen Presse-Erwartungen nicht amtsenthoben. Er ist nach wie vor rechtsgültiger Bischof von Limburg, wenngleich nicht an seinem Amtssitz wohnhaft, sondern in einer „Auszeit“ im Kloster Metten.
      Einer Rückkehr nach Limburg stände somit rein kirchenrechtlich gesehen nichts im Wege. Ob es praktisch dazu kommt, ob das wünschenswert ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  3. Wenn Sie schon so hinter der Wahrheit her sind, Herr Bauer, dann sollten Sie im Kölner Fall auch die ganze Wahrheit nennen. Nämlich auch WARUM die katholischen Kliniken aus der anonymen Spurensicherung herausgenommen wurden: alleine aus dem Grund weil sie sich grundsätzlich und in jedem Fall weigerten den betroffenen Frauen die „Pille danach“ zu verschreiben oder auch nur darauf hinzuweisen. Angeblich weil diese „frühabtreibend“ (was immer das heißen mag im Gesetz ist davon nichts zu lesen) wirken soll. Das bedeutet nichts anderes als dass in Kliniken, die zu 99 % von öffentlichen Geldern finanziert werden, traumatisierten Verbrechensopfern ohne jegliche rechtliche Basis medizinisch notwendige Versorgung pauschal verweigert wurde. Versorgung wohlgemerkt auf die diese Frauen ein Recht haben.

    1. Guten Tag,
      daß die katholischen Krankenhäuser in Köln wegen ihres NEINS zur potentiell frühabtreibenden Pille-danach nicht zu den dortigen anonym-spurensichernden Kliniken gehört, ist zwar nicht der einzige Grund, aber die Ablehnung der „Pille danach“ ist erstens der Sache nach berechtigt, zweitens ohnehin das gute Recht der katholischen Kirche, zudem jeder x-beliebigen Institution und jeder einzelnen Person. Oder wollen Sie gerne eine deutschlandweite, diktatorische Zwangsverordnung frühabtreibender Mittel einführen?
      Soeben hat das Oberste US-amerikanische Gericht im Streit zwischen Staat und Kirche betr. „Gesundheitspolitik“ zugunsten der Gewissensfreiheit entschieden:
      http://kath.net/news/44318
      Welches Verständnis haben Sie wohl von Gewissensfreiheit (vom Lebensrecht ganz zu schweigen), wenn Sie meinen, katholische Kliniken sollten gegen ihren Willen zur Abgabe der „Pille danach“ gezwungen werden?!
      Im übrigen beweisen Sie doch bitte Ihre interessante Behauptung von der 99%igen Staatsfinanzierung – da bin ich mal gespannt!
      Offenbar ist Ihnen nicht einmal bekannt, daß die staatl. Zuschüsse sich auf laufende Kosten beziehen, nicht aber zB. auf Grundstück und Gebäude. Warum wohl gibt es nicht mehr kommunale bzw. staatliche Krankenhäuser? Warum so viele kirchliche? Weil der Staat weitaus billiger wegkommt, wenn er die kirchlichen Kliniken bezuschußt, statt eigene durchzuziehen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag, die Verweigerung notwendiger medizinischer Hilfeleistungen (und dazu gehört die Notfallkontrazeption in Fällen von Vergewaltigung eindeutig) ist KEIN Recht, das durch Gewissensfreiheit gedeckt wird. Es ist vielmehr unterlassene Hilfeleistung. Die betroffene Frau wird dadurch in die unmögliche Situation gebracht sich in weiterer Folge eine zwar ebenfalls rechtmäßigen aber weitaus unangenehmeren Prozedur – nämlich einer Abtreibung – unterziehen zu müssen. Gewissensfreiheit kann nicht soweit gehen dass Andere bewusst und absichtlich geschädigt werden.Und wenn Sie schon die Kostenaufteilung erwähnen sollten Sie auch mal darauf hinweisen WIE die Kirche die betreffenden Grundstücke und Gebäude in ihren Besitz gebracht hat.

        1. Guten Tag,
          nehmen Sie die Tatsache zur Kenntnis, daß sogar die rotgrüne Regierung von NRW ausdrücklich öffentlich erklärt hat, das betreffende katholische Krankenhaus in Köln habe sich nicht rechtswidrig verhalten, von „unterlassener Hilfeleistung“ also keine Spur. Sie sind offenbar resistent gegenüber Argumenten und Fakten, wenn es um die katholische Kirche geht.
          Dümmlich ist Ihre Behauptung, die Frau werde quasi zur Abtreibung gedrängt – sie hatte die Pille-danach von anderer Seite verschrieben bekommen – und man erhält sie dann von jeder Apotheke. Noch was unklar? Warum sollten Frauen auf katholische Kliniken angewiesen sein, um an die „Pille danach“ zu gelangen? – Eine lächerliche Argumentation.
          Berichten Sie uns doch mal aus der Fülle Ihres offensichtlichen Wissensschatzes, „wie“ die katholische Kirche die „betreffenden“ Gebäude, also insbesondere Krankenhäuser, in „ihren Besitz gebracht hat“. Offenbar verfügen Sie hier über besondere Sachkompetenz, ja?
          Ich warte immer noch auf den Beweis für die angebliche 99%ige Staatsfinanzierung katholischer Kliniken (es gibt sie nicht, da tut man sich mit Belegen halt schwer).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

    2. Keine Klinik wird zu 99 % von öffentlichen Gelder finanziert. Wer das sagt, hat bis heute nicht kapiert, wie Krankenkassen funktionieren (Sorry, ist aber so). Eher ist es so, dass ein Großteil der Kosten von Kliniken (oftmals bis zu 100 % und manchmal sogar mehr, wenn Gewinn erwirtschaftet wird) selber getragen werden, verdient durch Behandlung von Patienten, und bezahlt zum großen Teil durch die Krankenkassen, manchmal auch privat.
      Natürlich gilt das auch für katholische Krankenhäuser, auch dort rechnet man die Leistungen mit den Krankenkassen ab. Warum auch nicht.
      Katholische Krankenhäusern werden auch durch den Staat gefördert, genauso wie andere Krankenhäuser. Warum auch nicht. Nur ist der Anteil an „Staatsknete“ viel niedriger wie dargestellt, was man schon an der Betragshöhe sehen kann. Denn mit dem bisschen Geld vom Staat würde man bei der Versorgung der Patienten nicht sehr weit kommen.

      1. Niemand spricht den konfessionellen Krankenhäusern das Recht ab mit Kassen abzurechnen, niemand missgönnt ihnen öffentliche Gelder, die sie für tatsächliche Leistungen erhalten. Und dass in den Krankenhäusern viele Leistungen für viele Patienten erbracht werden steht außer Frage. In der Diskussion ging es ausschließlich um die Frage ob ein (auch) durch öffentliche Gelder finanziertes Krankenhaus einem Verbrechensopfer pauschal medizinisch notwendige Hilfe auf die dieses aufgrund geltender Rechtslage ein Anrecht hat aus rein ideologischen Gründen verweigern darf.

        1. Guten Tag,
          es wurde bereits faktenfest dargelegt, daß das Kölner katholische Krankenhaus keineswegs aus ideologischen Gründen nicht medizinisch tätig wurde, sondern weil es für den konkreten Fall (anonyme Spurensicherung) nicht ausgestattet bzw. kompetent war.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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