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Evangelischer Blogger: "Dieses Urteil ist ein Justizskandal"

Der evangelikale (evangelisch-bibelorientierte) Blogger Rolf  Wiesenhütter kommentiert heute auf seiner Webseite „Irrglaube Parlaris“ den jüngsten Skandal-Beschluß aus Berlin, wonach die katholische Kirche als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt werden darf; er schreibt hierzu Folgendes:
„Unsere Gerichtsbarkeit hat sich ein mal mehr nicht mit Ruhm bekleckert. Man mag ja vielleicht der katholischen Kirche nicht unbedingt zugetan sein, aber derartige Verallgemeinerungen darf es nicht geben.
Schwarze Schafe gibt es überall, von sexuellen Missbräuchen hört man nicht nur in christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Dies passiert auch in staatlichen Einrichtungen, z.B. Schulen und in Privathaushalten.
Man hat den Eindruck, dass staatliche Stellen, und dazu gehört die Justiz unzweifelhaft, jede Gelegenheit nutzt, um undifferenziert auf alles und jeden einzuschlagen, sobald es mit dem Christentum in Verbindung gebracht werden kann.
Ich selbst habe genug Erfahrung mit Gerichten in Bezug auf religiöse Scharlatanerie. Beim Landgericht Passau wurde ich mehrfach zu meinen Gunsten darüber aufgeklärt, dass es in diesen Fragen darauf ankommt, ob etwas als Tatsachenbehauptung oder als persönliche Meinung formuliert wird, und wie ein unbefangener Leser den Inhalt aufnimmt.
So wie ich das lese, hat Herr Kantel hier unzweifelhaft eine Tatsachenbehauptung derart verallgemeinert, dass er eine christliche Kirche mit einer Mitgliederzahl im Milliardenbereich als Sekte darstellt, um das unrühmliche Tun einiger schwarzer Schafe, die es  – wie gesagt  – überall gibt, dahingehend zu vereinnahmen, als wäre dies gängige und anerkannte Praxis der kath. Kirche.
Die Formulierung lässt nicht erkennen dass hier eine Privatmeinung veröffentlicht worden wäre, und selbst dann bräuchte sich kein Mensch eine solche Schmähkritik gefallen lassen.
In Kenntnis der allgemeinen Rechtssprechung wage ich zu behaupten, dass vor dem Landgericht Passau ein anderes Urteil gefällt worden wäre, und Schreiber Kantel hier eindeutig unterlegen sein müsste.
Das entspricht für mein Dafürhalten auch der gängigen Rechtsauffassung unserer Bevölkerung, an der sich die Gerichte normalerweise in solchen Fragen auch orientieren.
Ich meine, dieses Urteil ist ein Justizskandal, der es rechtfertigt, die Frage nach dem Charakter der Rechtssprecher zu stellen, in einer solchen Art und Weise urteilen. Wenn derartige Urteile in unserem Land Schule machen, dann dürfen wir uns als bekennende Christen zukünftig auf einiges gefasst machen.“
Quelle: http://irrglaube.parlaris.com/sutra34068.html#34068
Gilt das Anti-Diskriminierungs-Gesetz allein für Homosexuelle?
Außerdem schrieb derselbe Autor per Leserkommentar in der Webseite „Kultur und Medien“ Folgendes:

„Unser Land verkommt in einer Geschwindigkeit zu einer Bananenrepublik, die atemberaubend ist. Auf Christen aller Couleur darf eingedroschen werden, und die staatliche Justiz gutiert das.
Gleichzeitig erleben wir, dass die Staatsgewalt Kinder im Grundschulalter mit Polizeigewalt in der Schule vorführen lässt, um diese zur Teilnahme an einem schweinischen Sexualkundeunterricht teilnehmen zu lassen.(…)
Das Antidskrimminierungsgesetz scheint nur für Homosexuelle, nicht aber für Christen zu gelten. Bei dieser Kultur der Intoleranz ist es doch nur folgerichtig, dass ein solches Urteil gefällt wurde. Ich denke, wir dürfen uns in Zukunft noch auf einiges gefasst machen.“

Kommentare

4 Antworten

  1. Urteil nach weit über fünfzigjährigem Leben als >Wiedergeburtschrist Gottes<:
    Keine der z.Zt. agierenden Kirchen,Tempeln, Gemeinden und Sekten hat
    JESUS Christus gestiftet,noch ist Er gegenwärtig bei ihnen in ihren,
    von Fleisch und Blut organisierten "Gottesdiensten"!
    "Die, die sich Christen nennen,sind keine", denn ich bin der Herr und Gott,
    der erlösten, gereinigten und geheiligten Gemeinde Gottes,spricht der Herr"!

    1. Guten Tag,
      Christus selbst hat seinen Aposteln (und deren Nachfolger) verheißen: „Siehe, icn bin bei euch alle Tage bis zur Vollendung der Welt.“ – Meinen Sie etwa, daß Sie nun die „geheiligte Gemeinde Gottes“ repräsentieren? Oder wo soll sie sein, wenn nicht in jener Kirche, die als einzige bis zur Apostelzeit zurückreicht?!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Christus hat seine Jünger selber berufen und sie selber,durch den Geist des Vaters unterrichtet was vor Gott und seinem Vater gilt.
        Was Christus lehrte, galt seinen Jünger wobei Judas Ischariot, hier eine Traurige Ausnahme macht.
        Jesus Christus lehrte nicht die Katholiken noch die Evangelischen, nch die Baptisten oc die anderen Sekten, die,die Lehre und Theologie Gotes verfälscht haben bis heute.
        Doch Christus lehrt auch heute seine von Ihm berufenen Jünger: Siehe Johannes 1,9-13/ Hebräerbrief 12,25/ Offenbarung 3,20/etc.
        Die wahre Seligmachende Lehre Gottes kommt durch die Verkündigung des Heiligen Geistes,wie die Legitimaton der Kirche,Geistige Amtsträger, alle die, die den Heilsplan Gottes erfüllt haben und für Gott und sein ewiges Reich wiedergeboren sind,NICHT ander´s spricht Gott der Herr,der >Heute< derselbe ist!!!

  2. Dürfte ein kirchlicher Arbeitgeber unter Bezugnahme auf „Die Grundordnung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst / Loyalitätsobliegenheiten- Artikel 4.4“ einem Mitarbeiter noch kündigen, wenn sich dieser Mitarbeiter, der auch Moslem oder Protestant sein kann, dem Urteil entsprechend gegenüber seinem Arbeitgeber äußert?
    Alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst wären ja dann per Urteil Mitarbeiter im Dienst einer „Kxxxxx-Sekte“.
    Ich bin kein Jurist, aber vielleicht sollte ein Mitarbeiter versuchshalber seinen kirchlichen Arbeitgeber entsprechend betiteln, woraufhin ihm der kirchliche Arbeitgeber die Kündigung schickt, da er gegen Loyalitätsobliegenheiten verstoßen hat.
    Mal abwarten, wie ein Gericht dann urteilt. Ist die Kündigung rechtswirksam, wenn die Betitelung „Kxxxxxf-Sekte“ erlaubt ist.
    mfg

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