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Evangelischer EAK im „Ländle“ pocht auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie

Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Baden-Württemberg pocht auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie, wie er im Grundgesetz vorgesehen ist. Er verlangt, diesen Schutz infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessionsadoption nicht auszuhöhlen.

Foto: L. BörgerDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu nutzen, um gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften „durch die Hintertür“ mit der Ehe gleich zu stellen, entspräche nicht der Meinung des EAK Baden-Württemberg, so die EAK-Landesvorsitzende und CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Kurtz.

„Das Wohl der Kinder steht auf dem Spiel“

Der EAK Baden-Württemberg verwahre sich gegen entsprechende Bestrebungen. Sabine Kurtz erwartet vom Bundesgesetzgeber eine sorgfältige und ernsthafte Befassung mit den möglichen Konsequenzen des Urteils. Rechtliche Änderungen infolge des Richterspruches dürften nicht mit „heißer Nadel gestrickt“ werden: „Hier steht zu viel auf dem Spiel, nicht zuletzt auch das Wohl der betroffenen Kinder.“

Nach Ansicht des EAK Baden-Württemberg gelte es, das gesamte Adoptionsrecht inklusive Einzel-, Stiefkind- und Sukzessions-Adoptionen daraufhin auszuleuchten, wie der Schutz von Ehe und Familie und das Wohl der Kinder am besten gewährleistet werden können.

In einer Zeit, in der in Kindergärten und Schulen Erziehende verschiedenen Geschlechts gefordert würden, sei es nicht geboten, bei den engsten Bezugspersonen etwas Anderes vorzusehen. Die volle Ausweitung des Adoptionsrechts auf Lebenspartner sei im Übrigen nicht erforderlich.

Dr. Winfried Klein, Rechtsanwalt und EAK-Kreisvorsitzender in Heidelberg, sieht mehrere Möglichkeiten einer verfassungskonformen Regelung. Er hält es für denkbar, künftig nur noch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht von Ehepaaren vorzusehen. Dies würde ungewollt kinderlosen Ehepaaren eine Adoption erleichtern und Kindern die Chance auf Vater und Mutter erhalten.

Aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Folgerung hinsichtlich des Ehegattensplittings abzuleiten, hält der EAK Baden-Württemberg ebenfalls für voreilig.

Erst im vergangenen Dezember habe die CDU Deutschlands auf ihrem Bundesparteitag in Hannover eine steuerliche Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Ehegattensplitting abgelehnt. Dieser Beschluss sei drei Monate später nicht veraltet, so die EAK-Landesvorsitzende in Baden- Württemberg.

Gleichzeitig verweist sie auf die Forderung des EAK und anderer CDU-Gremien nach einem Familiensplitting, das das Ehegattensplitting um eine Kinderkomponente ergänzt.

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