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Ex-Verfassungsgerichts-Präsident äußert starke Bedenken gegen Impfpflicht

Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht das Vertrauen vieler Bürger in die Politik dramatisch erschüttert. Bezüglich der Freiheitsrechte stehe es nicht zum Besten in Deutschland.

Grundrechtseinschränkungen seien immer heikel, sagt er im Interview mit t-online. „Nicht ohne Grund genießen sie in unserem Grundgesetz höchsten Stellenwert.“

Insbesondere kritisiert er, dass im ersten Jahr die Parlamente bei der Pandemiebekämpfung praktisch außen vor geblieben seien. „Die gewählten Volksvertreter wurden damals zu Zuschauern degradiert.“

Die Diskussion um die Impfpflicht werde aus seiner Sicht sehr emotional geführt. Als Verfassungsrechtler könne er nur darauf hinweisen, dass eine allgemeine Impfpflicht erheblich in das Grundrecht des Artikel 2, Absatz 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingreife, was nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein könne.

Zum Recht auf körperliche Unversehrtheit gehöre das körperliche Selbstbestimmungsrecht. Jeder dürfe frei entscheiden, ob er sich therapeutischen oder sonstigen Maßnahmen wie etwa einer Impfung unterziehe, die seinem Schutz oder Wohl dienen.

Davon abgesehen sieht Papier das Problem, dass eine solche Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Politik kaum stärken würde.

Es gelte ein einfacher Grundsatz: Ein Grundrecht dürfe niemals in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Jeder Eingriff sei im Hinblick auf das Übermaßverbot rechtfertigungsbedürftig...Das Grundgesetz stelle aus gutem Grund für Notstandslagen keine Sonderregeln zur Außerkraftsetzung von Grundrechten zur Verfügung.

Quelle und vollständiger Beitrag hier: https://juergenfritz.com/2021/12/19/ex-verfassungsgerichtspraesident-hat-starke-zweifel-an-zulaessigkeit-einer-allgemeinen-impfpflicht/

Kommentare

5 Antworten

  1. Es gibt keine roten Linien mehr.
    (Olaf Scholz, Kanzler)

    Die Impfpflicht wird also kommen. Frau Merkel hat dafür gesorgt, daß Papiers Nachfolger da keine Schwierigkeiten machen.

  2. Nach Ablauf seiner Amtszeit als Präsident des höchsten Gerichts der BRD nahm Herr Papier seine Tätigkeit als Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München wieder auf und gibt selbst nach seiner Emeritierung heute noch Vorlesungen dort. Seine Nachfolge als Präsident am Bundesverfassungsgericht trat Herr Voßkuhle an, der schon seit 2008 als Richter und Vizepräsident fungierte.
    Interessant ist, dass beide Herren nichts gegen den Verfassungsbruch (Art. 16a) der Kanzlerin unternahmen. Herr Papier, weil er schon entpflichtet war? Herr Voßkuhle, weil er von der Kanzlerin das Angebot auf den Posten als Bundespräsident bekam? Und beim Nachfolger von Herrn Voßkuhle braucht man nicht zu fragen, denn der wurde ja genau deshalb von der Kanzlerin ins Amt gehievt, damit solche Fragen garnicht gestellt werden!

  3. Diese Bundesregierung hat sich von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verabschiedet, unsere Grundrechte mit Füßen getreten. Das sollten wir in den Landtagswahlen im kommenden Jahr entsprechend honorieren.

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