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Fakten zum AHS-Netzwerk und seiner pädosexuellen Ideologie

Wir dokumentieren hiermit grundlegende, derzeit äußerst aktuelle Auszüge aus dem SachbuchDie missbrauchte Republik“, das fundiert über pädosexuellen Auswirkungen der 68er Ideologie und der sog. „sexuellen Revolution“ aufklärt  –  und das vor drei Jahren ausführlich schon vieles von dem enthüllte, was heute als „neue“ Erkenntnis diskutiert wird.

Das vom evangelikalen Theologen Andreas Späth und Prof Dr. Menno Aden herausgebrachte Buch ist bereits 2010 im Verlag Inspiration erschienen.

Hier folgen einige Abschnitte aus dem aufschlußreichen Werk:

Auszug aus dem Kapitel „Die „Arbeitsgemeinschaft für Humane Sexualität“ (AHS)

Die AHS ist ein eingetragener Verein der besonderen Art. Seine Ziele entfaltet der Verein, der enge personelle Verflechtungen mit der Humanistischen Union hatte und hat, auf eine mehrfache Weise:

Bruno Bendig, der ehemalige „Vorsitzende der AHS, war früher Geschäftsführer der ‚Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pädophilie‘ (DSAP). Nach der Auflösung der Pädophilen-Organisation im Jahre 1983 schloss sich ein Großteil ihrer Mitglieder der AHS an.“ [1]

In dem Buch ‚Pädophilie heute‘ fragt der Sozialarbeiter Bruno Bendig, der Pädophilie ernsthaft für ein „Talent“ hält: „Woher sollen Kinder eigentlich den Umgang mit ihrer Sexualität lernen, wenn nicht von Erwachsenen?“ [2]

Zunächst wird Sexualität als eine Form der Kommunikation definiert, von der nur leider Kinder ausgeschlossen seien. Dieses vermeintliche Unrecht will der Verein bekämpfen. Zitat:

„Sexualität ist eine Möglichkeit der menschlichen Kommunikation. Jeder Mensch muß sexuelle Erfahrungen mit sich und im Einvernehmen mit anderen machen dürfen. Einigen Mitgliedern unserer Gesellschaft wird das Ausüben von Sexualität verwehrt, das Recht auf Sexualität regelrecht abgesprochen: zum Beispiel Kindern, Alten, Kranken, Behinderten, Gefangenen und bestimmten sexuellen ´Minderheiten´. Damit wird vielfach gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstoßen.“ [3]

Das Ganze läuft also wie üblich unter dem Missbrauch der Stichworte „Selbstbestimmung“, „Menschenrechte“ und „Emanzipation“:

„Die ARBEITSGEMEINSCHAFT HUMANE SEXUALITÄT setzt sich dafür ein, daß das Thema der sexuellen Selbstbestimmung nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwindet. Sie tritt zusammen mit verschiedenen Emanzipationsbewegungen dafür ein, daß die Bedingungen für ein menschenwürdiges Erleben und Gestalten von Sexualität verbessert werden.“ [4]

Erklärtermaßen wird dabei versucht, durch die Vernetzung der Interessenten mit (oft auch einschlägig interessierten) Wissenschaftlern politischen Einfluss zu gewinnen:

„Die ARBEITSGEMEINSCHAFT HUMANE SEXUALITÄT will Leute an einen Tisch bringen, die eigentlich solidarisch miteinander verbunden sein müßten: Menschen, die zu ihrer Sexualität stehen, die sich privat oder beruflich mit Sexualität beschäftigen oder darüber forschen. Die AHS bietet ein Forum an: sie versucht eigenes Erleben und Betroffenheit mit dem Anspruch zu verbinden, sexualpolitisch zu wirken.“ [5]

Wie man sich die Konkretion dieser „Rechte“ vorzustellen hat, und mit welch kruden Thesen und Auffassungen von „Recht“ und „Sexualität“ gearbeitet wird, zeigen folgende Zitate aus „Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen – Positionspapier von 1988, aktualisiert 1998/99, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität“, welches auf der seit März 2010 neu ins Internet gestellten Seite der AHS als offenbar nach wie vor gültige Position vertreten wird. [6]

Immerhin wird eingeräumt, es gebe „kein Verfügungsrecht Erwachsener über Kinder“. Dieser Satz kann aber kaum beruhigen, denn sofort wird auf ein angebliches „Recht jedes Menschen auf seine Sexualität“ verwiesen. Für die AHS ist damit aber die angebliche kindliche Sexualität ebenso gemeint ist wie die des Pädosexuellen.

Aus dem postulierten „Grundrecht des Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung“ schließen die AHS-Vertreter auf ein „Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Sexualität“. Merkwürdig, dass dieses Interesse bei normalen Kindern gar nicht vorhanden ist – jedenfalls solange man nicht jede Entwicklungshandlung als eigentlich sexuell motiviert deutet. Sie geben sich als selbstlose Kinderbefreier und argumentieren entsprechend vehement:

Gemälde: Evita Gründler
Gemälde: Evita Gründler

„All das“ sei  „eine Störung […], was es dem Kind erschwert, unbefangen und lustvoll seine Sexualität kennenzulernen und zu erleben und sie in Einklang mit sich und seiner Umwelt zu bringen.“  „Störend“ sei „vor allem, wenn Erwachsene die sexuelle Wissbegier des Kindes oder dessen Wunsch nach sexuellem Erleben (mit anderen oder mit sich selbst) pauschal abwehren. 

Mit Verboten zu ‚erziehen‘, die durch die Ausnutzung der Abhängigkeit und durch den Aufbau unbegründeter Ängste aufrecht erhalten werden, zeigt besonders im Bereich der Sexualität schlimme Folgen. Eine solche Erziehung stürzt das Kind in einen belastenden psychischen Konflikt zwischen seinen eigenen bewussten Wünschen oder unbewussten Bedürfnissen und den vehementen Ansprüchen von außen.

Eine solche Erziehung kann traumatisierend wirken, indem sie Sexuelles mit dem Ruch des Schlechten, mit Schuldgefühlen, mit Unsicherheit, Angst oder Ekel verbindet; zumindest fördert sie den Reiz, gegen Verbote heimlich zu verstoßen, oder den Reiz, andere bloßzustellen, die sexuelle Tabus in Zweifel ziehen oder Verbote übertreten.“ [7]

Die AHS argumentiert hier zutiefst zynisch: Traumatisierung droht Kindern nicht durch sexuellen Missbrauch, sondern angeblich dadurch, dass seine angeblichen sexuellen Bedürfnisse sich nicht entfalten können. In der Schlussfolgerung führt diese absurde Ansicht zu einer Logik um drei Ecken.

Von Kindern, die „sexuelle Tabus in Zweifel ziehen oder Verbote übertreten“ träumen Pädophile naturgemäß. Eine Erziehung, die solche Fehlentwicklungen vermeidet, könne laut AHS hingegen dazu führen, dass zur Hinnahme pädophiler Akte gefügig gemachte Kinder gleichsam von ihren Spielkameraden bloßgestellt werden könnten – und selbst dafür wird die Schuld noch bei denjenigen Erwachsenen abgeladen, die ihre Kinder ganz normal erziehen.

Auf diese Logik, bei der schon die ganze Angst des Kinderschänders vor der Entdeckung aufscheint, muss man erst einmal kommen. Ohnehin infam ist es – insbesondere in diesem Zusammenhang ­– den Verzicht auf eine Frühsexualisierung der Kinder als schädlich zu diffamieren. Die „wissenschaftlichen Quellen“ werden natürlich nicht genannt, das wenige, was sich in dieser Richtung dennoch erkennen lässt, liegt oft im Umfeld der AHS selbst.

Im Versuch, ihren Gelüsten Rechtfertigendes abzugewinnen, schrecken diese Personen vor keinem „Argument“ zurück:

„Selbstbestimmung setzt das Vorhandensein eines eigenen Willens voraus.  Häufig werden Schwierigkeiten des Kindes, seinen Willen für Erwachsene verständlich auszudrücken, als Willenlosigkeit missdeutet.  Die Frage, ob auch schon beim Kind von einem eigenen Willen gesprochen werden kann, lässt sich allein schon aus dem Wissen um den ‚kindlichen Eigensinn‘ bejahen.“ [8]  prolifeusa

Soweit, so gut. Aber worin besteht er denn nun, der Wille des Kindes in diesem Zusammenhang und wie kann er sich harmonisch in die gewünschte Richtung entwickeln und entfalten?  –  Die AHS weiß Bescheid:

„Nicht vertretbar und als Machtmissbrauch zu bezeichnen und abzulehnen ist der Einsatz unlauterer Mittel.  Als solche müssen gelten:  Irreführungen oder das Vorenthalten von nötigen Informationen, das Versprechen von außergewöhnlichen Vorteilen oder die Androhung von Nachteilen, die Erzeugung unbegründeter Ängste und suggestives Drängen sowie Nötigung und körperliche Übergriffe. […]

Andererseits ist es, ebenso wie in anderen Lebensbereichen, auch in der Sexualität falsch, eine Beeinflussung des kindlichen Willens nur deshalb zu verurteilen, weil dem Kind dadurch bislang Unbekanntes zur Kenntnis gelangt oder neue Erlebnisbereiche eröffnet werden.  Grundsätzlich benötigen Kinder zur Einübung von Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung Freiräume für neue Erfahrungen.“ [9]

Hier spürt man gleichsam, wie einschlägig veranlagten Personen der Puls hochgeht. Es ist schon bemerkenswert, dass Vereinigungen wie die AHS in Deutschland legal existieren können und sogar als eingetragener Verein anerkannt sind.

Dies umso mehr, als im Folgenden kurzerhand der Kindesmissbrauch für unschädlich erklärt, die einschlägigen Strafrechtsnormen hingegen als schädlich angeprangert werden:

„Welche Folgen sexuelle Kontakte haben, hängt von deren Gestaltung, von der Persönlichkeit des jungen Menschen und von seinem sozialen Umfeld entscheidend ab.

Wissenschaftliche Untersuchungen und gerichtspsychologische Sachverständige haben immer wieder festgestellt, dass keine primären Schädigungen nachweisbar sind durch Kontakte, in denen die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes sowie seine Integrität gewahrt wurden.  In diesen Fällen werden im Gegenteil neutrale bis positive Folgen berichtet. Positiv erfahrene sexuelle Kontakte bereichern und sind deshalb schutzwürdig. […]

Das Strafrecht hat seine Berechtigung, soweit es das Kind vor Machtmissbrauch schützt. Dort allerdings, wo auch vom Kind erwünschte, also einvernehmliche und nicht schädigende sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden,“ zu denen es  –  wie dargestellt  –  nach Ansicht der AHS wohl auch überredet werden darf, „wird Strafrecht zu Unrecht. Es verstößt dann gegen die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte und stellt eine nicht verantwortbare Einmischung des Staates in den persönlichen und intimen Lebensbereich dar. Dies ist aufgrund fehlender Differenzierungen im derzeit gültigen Strafrecht unzweifelhaft der Fall. Daher müssen dessen Negativfolgen in den Blickpunkt gerückt werden.“ [10]

Die Autoren ziehen das kühne Fazit, dass es erst das Strafrecht sei, dass bei den  –  freilich von der AHS nicht so genannten  –  Missbrauchsopfern Schäden hervorruft:

„Kinder, die durch die sexuelle Handlung selbst nicht geschädigt wurden, sondern die erst aufgrund einer Einmischung von außen, einer Anzeige oder eines Strafverfahrens tatsächlich zu Opfern werden und Schaden erleiden, sind nicht die Ausnahme.

Sowohl die Tatsache als auch die Methoden der Polizeiverhöre und die Durchführung von Gerichtsverhandlungen verletzen – trotz aller Bemühungen – die Privatsphäre in unverantwortlicher Weise. Mögliche positive Erfahrungen mit der Sexualität werden dadurch nachträglich ins Gegenteil verkehrt.  Aus solchen Verfahren gehen Kinder oft seelisch verletzt und mit tiefen Schuldgefühlen hervor;  schuldbewusst, weil sie etwas angeblich Schlimmes selbst mit verübt haben und schuldbewusst, den befreundeten ‚Täter‘ verraten zu haben.

Auch wenn die Behörden um Diskretion bemüht sind, dringt erfahrungsgemäß immer etwas nach außen und haftet den ‚Opfern‘ als dauernder Makel an. Das Gesetz, das vorgibt, Kinder zu schützen, schadet ihnen in solchen Fällen.“ [11]

Perfider kann man die Justiz kaum diffamieren. Doch auch die Gabe der Sexualität wird beschmutzt: „Sexualität darf nicht nur als Mittel der Fortpflanzung, sondern muss auch als Mittel der Kommunikation und Selbstverwirklichung, als Quelle der Lebensfreude anerkannt und bejaht werden.“ [12]

So kann man mit einigen Vorbehalten auch als Christ argumentieren, doch die AHS bezieht diese Gedanken in abgründiger Weise auf Kinder und auf Pädophile. Vor allem um letztere geht es, auch wenn die AHS gebetsmühlenartig einreden will, es gehe nicht um das Verbot der perversen Gelüste Erwachsener, sondern um „eine durch medizinische, psychologische oder religiöse Vorurteile motivierte Unterdrückung kindlicher Sexualität,“ [13] die einer „wissenschaftlichen Betrachtung nicht stand“[14] hält und daher „in einer pluralistischen Gesellschaft nicht als Richtschnur der Gesetzgebung dienen“ [15] dürfe.

Natürlich darf auch das Märchen vom unschädlichen Missbrauch nicht fehlen, der freilich gleich in die altbekannte Forderung nach Abschaffung diverser Paragraphen mündet:

„Gleichberechtigte, einvernehmliche und verantwortliche sexuelle Handlungen dürfen – weil sie nicht schädigen – auch zwischen Erwachsenen und Kindern nicht mehr strafbar sein. Nur konkreter sexueller Machtmissbrauch ist als strafbare Handlung zu sanktionieren.“ [16]

Eine nun fast schon unfreiwillig komische Pointe besteht nun darin, dass die AHS den Wunsch bekundet, die Verbreitung dieser halb pathologischen, halb kriminellen Ansichten müsse mit Steuermitteln gefördert werden:

„Von Kommunen und freien Trägern ist zu fordern, dass sie Selbsthilfeeinrichtungen pädophiler Menschen anerkennen und fördern. Diese Gruppen sind eine der wenigen realen Hilfsangebote für Pädophile und ihre Angehörigen. Sie stellen auch einen wirksamen sozialtherapeutischen Rahmen zur Verfügung.  In einer repressionsfreien (aber selbstverständlich nicht rechtsfreien) Atmosphäre lernen dort pädophile Menschen über ihre Wünsche, Nöte, Gefühle, Denk- und Handlungsmuster zu sprechen, was ihnen diese bewusst und der Selbstkontrolle zugänglich werden lässt. […]

Auch Kindern kommen die pädophilen Selbsthilfegruppen, die den ethischen Grundsätzen der Gleichberechtigung, Einvernehmlichkeit und Verantwortlichkeit als obersten Leitzielen verpflichtet sind, zugute. Sie schützen sie durch ihren Einfluss vor möglichen Gewalttaten und Machtmissbrauch. Diese Selbsthilfegruppen tragen zudem durch ihre Veröffentlichungen aus Betroffenensicht zur Versachlichung der Debatte bei.“ [17]

Wer mit schwarzem Humor und Sarkasmus meint, zumindest über dieses Ansinnen lachen zu können, sieht sich spätestens seit den Publikationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die durchaus im Sinne der AHS zur Förderung der Pädophilie tendieren (vgl. Kapitel 2.1.) eines Schlechteren belehrt. Obwohl die AHS selbst längst eine Nischenexistenz fristet, hat sie dieses unwirklich erscheinende Ziel erreicht.

Allerdings sind auch sogenannte Selbsthilfegruppen für Pädophile mit viel Skepsis zu sehen, zumindest wenn sie nicht unter eindeutiger Aufsicht und Führung durch kompetente Mediziner oder auch Bewährungshelfer stehen. Andernfalls kann es so kommen, wie es der Leiter des Dezernates für Sexualstrafdelikte im Polizeipräsidium München, beschrieb, nachdem die dortige Selbsthilfegruppe von der Polizei etwas näher unter die Lupe genommen wurde:

„Wir konnten durch unsere Ermittlungen in keiner Weise bestätigt finden, dass jemals Therapiegespräche oder Selbsthilfegespräche stattgefunden haben, sondern der Eindruck, den diese Gruppe vermittelt hat, war einfach, dass sich hier Gleichgesinnte finden, die letztendlich darüber diskutieren: Wie komme ich an entsprechendes Material, also kinderpornographisches Material, wie komme ich an Kinder, wie bahne ich diese Dinge an, auf welche Dinge muß ich aufpassen, um mich vor dem Zugriff der Polizei zu schützen.“  [18]

Der vielleicht letzte Skandal im Zusammenhang mit der AHS sind die Versuche dieser Kinderrechtler der besonderen Art, eine „Zusammenarbeit“ mit wirklichen Kinderschützern hinzubekommen.

Die Zeitschrift „Emma“ berichtete, dass  im „Herbst 1990 […] die AHS eine ‚künftige Kooperation‘ von Arbeitsgemeinschaft und Kinderschutzbund angekündigt [hatte].“  – Das sei auf einem Treffen, geleitet von Prof. Walter Bärsch, „der damals noch amtierender Präsident des Bundes war, vereinbart worden.“ [19]

Anlass für die Zusammenkunft war laut „Emma“ das eingangs zitierte AHS-Positionspapier „Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen“.

Laut „Emma“ saß Bärsch „lange Zeit mit Lautmann und Kentler im Kuratorium der AHS […] Der Vorsitzende der AHS ist rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt“ [20]

Die „Emma“ enthüllte einst: „Auf den Kinderschutztagen in der Beethovenhalle dankt im Juni 1991 ein bewährter Kinderschützer ab. Es ist Professor Walter Ba[ä]rsch, die ‚moralische Instanz des Kinderschutzbundes‘, dessen Präsident er zehn Jahre lang war und dessen Ehrenpräsident er nun ist.

In Bonn präsentiert die Frankfurter Werbeagentur Lintas den versammelten Kinderschützern eine Plakat-Kampagne zum sexuellen Missbrauch. Die kleinen Lolitas auf den Fotos sind mit Texten wie diesen garniert: ‚Vati war ihr erster Mann.‘ – ‚Immer, wenn sich die Gelegenheit ergibt, kann Onkel Paul nicht anders.‘ – ‚Sabine ist Papis ein und alles. Sie wird von ihm geliebt. Aber mehr als sie verkraften kann.‘

Murren, teilweise laute Proteste in der Beethovenhalle. Doch es nützt nichts. Die Verträge mit der Werbeagentur sind bereits unterzeichnet. Prof. Walter Ba[ä]rsch und der Vorstand haben einen Alleingang gemacht. Die Basis wird nicht gefragt. Die Lintas-Kampagne ist nicht der erste Ausrutscher des Kinderschutzbundes. 1987 gab er ein Buch über ‚Sexuelle Gewalt gegen Kinder‘ heraus, in dem wörtlich steht: Das Recht auf ‚sexuelle Selbstbestimmung durch die Kinder selbst‘ werde eingeschränkt, ‚indem sexuelle Kontakte zwischen einem Kind und einem Erwachsenen generell, ohne Ausnahme, unter Strafandrohung gestellt werden‘.“ [21]

Wie gesagt, Prof. Bärsch, der eine Dekade den Deutschen Kinderschutzbund führte und danach als Ehrenpräsident fungierte, war Mitglied der AHS.

Weiterer Auszug  – diesmal aus dem Kapitel „Das Geflecht: Humanistische Union – AHS – AG-Pädo“

Die Preußische Allgemeine Zeitung urteilt zutreffend:

„Die AHS gilt unter Opfern sexuellen Missbrauchs als Pädo-Organisation. Dabei wusste die HU, worauf sie sich einließ: Viele der bürgerlich gutsituierten AHS-Aushängeschilder gehörten schon dem Verein ‚Deutsche Studien- und Arbeitsgemeinschaft für Pädophilie‘ an. Organisator der Verbindung von HU und AHS war AHS-Vorstand Johannes Glötzner, der zugleich im Bundesvorstand der HU saß. Erst 2004 distanzierte sich die HU von der AHS, behält die Kontakte und engen personellen Bindungen aber bis heute bei.

Das AHS-Kuratorium ist über Fritz Sack nach wie vor eng an die HU gebunden, der zugleich im heutigen Beirat der HU aktiv ist. Auch im Vorstand der HU sitzen noch viele Anhänger der alten Denkschule, auch wenn der Verband als Ganzer sich von manchem überaus beschämenden Papier distanziert hat. Der Mythos unschädlicher Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen lebt in den Reihen der HU fort.“ [26]

Das Netzwerk als solches ist freilich weit größer und überaus verzweigt. Selbst angebliche Opfer- und Kinderschützer sind verstrickt. An die Öffentlichkeit kommen freilich nur wenige Beispiele. Mitglied der AHS war zum Beispiel „Michael Baurmann: Beamter des Bundeskriminalamtes und Autor des Werkes ‚Sexualität, Gewalt und psychische Folgen bei Opfern‘, erschienen in der BKA Forschungsreihe im Jahre 1983. Michael Baurmann legte seine Ämter in der AHS nieder, als ein Vorstandsmitglied wegen pädosexuellen Verhaltens vor Gericht stand.“ [27]

Aber auch der Psychologe Prof. Dr. Walter Bärsch, der ehemalige Ehrenpräsident des Deutschen Kinderschutzbundes gehörte der AHS an Er trat erst 1994, zwei Jahre vor seinem Tod, auf massiven Druck der Medien und der Fachöffentlichkeit aus dieser Organisation aus. [28]

Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg hat noch immer (Stand Sommer 2010) einen angesichts dieser Tatsachen in einigen Punkten durchaus zynischen Nekrolog auf Bärsch in ihren Internetseiten. Zitat:

„Die außergewöhnliche Lebensleistung von Walter Bärsch für Sozialpolitik und Bildungspolitik in Deutschland kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In den Fragen der Jugendpolitik und des Kinderschutzes stellte er nicht zuletzt durch das angesehene und von ihm zu beträchtlichem öffentlichen Renommee aufgewertete Amt des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes eine moralische Autorität von Rang dar.

Dem entspricht die Anerkenntnis in den Medien und in der langjährigen Beratertätigkeit für die Bundesministerien für Bildung und Wissenschaft, Arbeit und Sozialordnung sowie Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. In den Fragen der Drogenprophylaxe und Suchttherapie war Walter Bärsch einer der wenigen Experten, die sich besonders der Nöte benachteiligter Jugendlicher konkret angenommen haben.“ [29]

Wenn man sieht, wo dieser hochgeehrte „Kinderschützer“ überall tätig war, wundert man sich über vieles nicht mehr, etwa die fast schon zum Kindesmissbrauch anstiftende Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Körper, Liebe, Doktorspiele“.

Natürlich bekleidete Bärsch zahlreiche Ehrenämter, durch die er seine „kinderfreundlichen“ Gedanken in vielen gesellschaftlichen Bereichen einbringen konnte.

So war er „Hauptvorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Vorsitzender des Bundesfachgruppenausschusses Sonderschulen der GEW; Mitglied der Ausschüsse ‚Sekundarstufe II‘ und ‚Sonderpädagogik‘ der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrats; Mitglied der Enquete-Kommission zur Feststellung der Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland; Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. 

Hervorgehobene Ämter waren die Arbeit in der Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der zehnjährige Vorsitz des Deutschen Kinderschutzbundes zwischen 1981 und 1991“.  [30]

Es würde den Rahmen selbst dieses Buches sprengen, einmal en detail der Frage nachzugehen, zu welchen konkreten Fragen und mit welchen Ergebnissen und Folgen Walter Bärsch die Bundesregierung beraten und wie er namentlich auf die Bildungspolitik in Deutschland Einfluss genommen hat.

Und gab es womöglich Verbindungslinien zwischen der nun bekanntgewordenen erschreckenden Untätigkeit der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in verschiedenen Missbrauchsfällen* und der Tätigkeit des engagierten AHS-Mitglieds Bärschs in der Synode dieser Landeskirche?

Bärsch war indes nicht der einzige Funktionär des Deutschen Kinderschutzbundes mit befremdlichen Ansichten zum Thema. 1999 hatte sich „Florian Lindemann, seit 2003 Geschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes in Frankfurt am Main, in die Debatte um sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule eingeschaltet. Der ‚Frankfurter Rundschau‘, die den Skandal um den früheren Schulleiter Gerold Becker damals aufgedeckt hatte, schrieb er einen Leserbrief.[31]

Lindemann übernahm darin die verräterische Formulierung vom „Missbrauch des Missbrauchs“ und kritisierte „profilbedürftige“ Journalisten. Lindemann verharmloste und hintertrieb die Aufklärung, obwohl er später 2010 eingestand, gewusst zu haben, dass Becker „auf Jungs steht“, ja sogar, dass er unter den Schülern „Favoriten“ hatte. Von sexuellen Handlungen will Lindemann, selbst Odenwaldschüler und zur „Familie“ des berüchtigten Gerold Becker gehörend, indes nichts bemerkt haben. [32]

Welche Qualifikation für einen führenden Repräsentanten einer Vereinigung, die sagt, sie wolle Kinder schützen – unter anderem vor sexuellem Missbrauch! Spät, sehr spät wurden Konsequenzen gezogen. Am 15. April 2010 berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Der Frankfurter Kinderschutzbund hat sich mit sofortiger Wirkung von seinem Geschäftsführer Florian Lindemann getrennt.“ [33]

Das faktenstarke Buch kostet nur 11,80 € und kann beim Verlag Inspiration bzw. per Mail (info@verlag-inspiration.de) bestellt werden (portofreie Lieferung).

ANMERKUNGEN:


[1] http://www.emma.de/index.php?id=1257 [Stand: 28.04.2010][2] zitiert nach: Karl Cervik, Was ist Pädophilie? – Annäherung an ein strittiges Thema, Norderstedt 2005, 3. Auflage, S. 42f.[3] http://www.ahs-online.de/wb/pages/aktuelles/neue-webpraesenz.php [Stand: 06.04.2010]
[4] http://www.ahs-online.de/wb/pages/aktuelles/neue-webpraesenz.php [Stand: 06.04.2010]
[5] http://www.ahs-online.de/wb/pages/aktuelles/neue-webpraesenz.php [Stand: 06.04.2010]
[6] http://www.ahs-online.de/wb/pages/veroeffentlichungen/sexualitaet-zwischen-kind-und-erwachsenen.php [Stand 13.04.2010]
[7] ebd.
[8] ebd.
[9] ebd.
[10] ebd.
[11] ebd.
[12] ebd.
[13] ebd.
[14] ebd.
[15] ebd.
[16] ebd.
[17] ebd.
[18] http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2004/00160/ [Stand: 12.08.2004]
[19] http://www.emma.de/index.php?id=1257 [Stand: 28.04.2010]
[20] zitiert nach: Karl Cervik, Was ist Pädophilie? – Annäherung an ein strittiges Thema, Norderstedt 2005, 3. Auflage, S. 59.
[21] http://www.emma.de/index.php?id=1257 [Stand: 27.7.2010]
[26] „Mythos der Unschädlichkeit“ in: Preußische Allgemeine Zeitung vom 6.4.2010
[27] http://www.vachss.de/mission/berichterstattung/ahs.htm [Stand: 06.04.2010]
[28] http://www.sgipt.org/forpsy/falsch/mdm/mdm1.htm [Stand: 06.04.2010]
[29] http://www.erzwiss.uni-hamburg.de/Sonstiges/EWI/EWI13/letzte2.htm [Stand: 06.04.2010]
[30] http://www.erzwiss.uni-hamburg.de/Sonstiges/EWI/EWI13/letzte2.htm [Stand: 06.04.2010]
[31] http://www.tagesspiegel.de/politik/Missbrauch;art771,3083863 [Stand: 14.04.2010]
[32] http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2523324_Missbrauch-an-Odenwaldschule-Lindemann-will-nichts-gewusst-haben.html [Stand: 14.04.2010]
[33]http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EBB8005F40E464CA0AC38C095F4B107CC~ATpl~Ecommon~Scontent.html [Stand: 15.04.2010]
 
* Diese wiederum waren der Grund für den überstürzten Rücktritt von Bischöfin Maria Jepsen nach dem Bekanntwerden der ersten Missbrauchsmeldungen aus ihrem Bereich. Näheres leicht zu ergoogeln.

Kommentare

9 Antworten

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