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Familienpartei fordert das Eltern-Wahlrecht für Kinder ab der Geburt

 „Eine Person, eine Stimme – von Geburt an!“   –  Mit dieser klaren Forderung demonstrierte die Familien-Partei  am 25. Mai 2016 vielerorts für die Einführung eines sog. „Wahlrechts ab Geburt“ bei Landtags- und Kommunalwahlen.

Anlass war der „Europaweite Tag für das Familienwahlrecht“ – vor zwei Jahren initiiert von Arne Gericke, Europa-Abgeordneter der Familien-Partei:

„Ein neues Wahlrecht muss Teil des Mehr-Generationen-Vertrages sein. Künftige Generationen tragen eine unermessliche Last – während aktuell eine Mehrheit der Älteren die Politik bestimmt. Familien sind der Ort, um das zu verändern: Geben wir Kindern, geben wir Familien eine Stimme!“

Foto: Arne Gericke und weitere Familienpartei-Aktive setzten am 25.5. ein demonstratives Zeichen vor dem Schweriner Landtag

 „Die Idee des familiengerechten Wahlrechts halten selbst Rechtsexperten wie Altbundespräsident Prof. Roman Herzog oder Prof. Paul Kirchhof in einer Reform für machbar“, wie unser Bundesvorsitzender Roland Körner ergänzt.

Weiter merkt er an: „Wir halten sie für notwendig, sofern das Parlament im Sinner einer repräsentativen Demokratie wirklich die Gesellschaft repräsentieren will“.

Die Familien-Partei vertritt diese Position seit 30 Jahren. Aus ihrer Sicht soll spätestens bei der Europawahl 2019 erstmals nach dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“ gewählt werden: „Und danach auch bei allen anderen Wahlen in Deutschland: Von der Kommune bis zum Bundestag.“

Quelle: http://www.familien-partei-deutschlands.de/index.php?id=509&tx_ttnews[tt_news]=143&cHash=211b2467236d3f11927d0087909848a9

HINWEIS: Der katholische Erzbischof Johannes Dyba (Fulda) hat die Idee des Familienwahlrechts ebenfalls bereits in den 80er Jahren vertreten

 

Kommentare

6 Antworten

  1. Wenn wir erst muslimische Mehrheit haben, dürfen wir uns dann auch über die Einführung des Scharia-Rechtes freuen? Das ist so, als würde man Öl in das Feuer gießen, anstatt die Probleme in unserem Land erst in Ordnung zu bringen, damit unserer Bevölkerung nicht eines Tages eine feindliche Übernahme droht. Die Menschen im Irak, die dachten, nach dem Ende der Diktatur ihr Land wieder aufbauen zu können, wachten in dem Alptraum auf, dass Teile des IS ihr Land übernommen hatte.

  2. Ich stimme Kirchfahrter Archangelus bezüglich des Hinweises auf unsere Mitbürger mit Migrationshintergrund ausdrücklich zu.
    Von diesem Vorschlag halte ich nichts, gar nichts!
    Es gibt in unserer kalten Republik nichts Mystisches, kaum Liebe zur Fahne, zur Hymne…usw.
    Da hat sich aber über die Jahrzehnte das „One man, one vote“ eingeprägt, das in der Schlange im Wahlbüro stehen und jede(r) hat eine Stimme….
    Das sollte nicht über Bord geworfen werden.
    Jeder sollte Familien mit Kindern unterstützen und deren Wohl bei der Stimmabgabe berücksichtigen.

  3. Hat dies auf Des katholischen Kirchfahrters Archangelus unbotmäßige Ansichten – ob gelegen oder ungelegen. rebloggt und kommentierte:
    Über den Repräsentationsgedanken des Parlamentarismus kann man getrost noch Dutzende juristischer Dissertationen schreiben, ohne das Thema auch nur annähernd zu erschöpfen. Unzählige Parameter sind abzuwägen und einzubeziehen oder nicht: Lebensalter, Reifegrad, Staatsbürgerschaft, Zurechnungsfähigkeit usw. Da ist das Lebensalter nur ein Punkt – rechtlich durchaus diskutabel, obgleich mir wohl auch mehr Argumente dagegen als dafür einfallen würden. Aber man kann darüber nachdenken. Dabei sollte man allerdings nicht aus den Augen verlieren, das Frauen „mit Migrationshintergrund“ statistisch mehr Geburten haben als solche ohne diese „Wurzeln“. Ein Familienwahlrecht käme daher unter Umständen einem gesellschaftlichen Brandbeschleuniger gleich…

  4. Kinder sind noch gar nicht in der Lage sich eine eigenständige Meinung zu bilden, sie werden mit dieser Forderung nur als Mittel zum Zweck benutzt und damit auch im schlimmsten Falle bei radikalen Parteien zum Totengräber der Zivilisation und ihrer eigenen Zukunft gemacht. Bis sie die Reife haben eine Entscheidung aus freiem Willen zu treffen und sich eine Meinung zu bilden müssen sie erst einen sehr langen Lernprozess durchlaufen. Man sieht ja durch IS und Boko Haram, wohin es führt, wenn die Meinung von Erwachsenen manipuliert wird. Wahlrecht mit 18, basta.

    1. Guten Tag,
      es geht nicht darum, daß Kinder wählen dürfen, sondern um die stellvertretende Wahrnehmung eines Kinder-Wahlrechts durch deren Eltern. (Daher haben wir im Titel bewußt „Eltern-„ahlrecht für Kinder“ geschrieben.)
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Und genau da liegt das Problem. Nehmen wir eine fiktive Bevölkerung. Bis jetzt durfte ab 18 gewählt werden. Viele Familien aus eher einfachen Familienverhältnisse mit vielen Kindern tendieren dazu, rechtspopulistische Parteien zu wählen, während Familien mit einem oder keinem Kind eher die Mitte oder links wählen. Da besteht die Gefahr, dass rechte Parteien nur durch die Anzahl der Kinder Erstarken oder, was der Herr verhüten möge, hier wieder einmal die Macht übernehmen.

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