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Familienverband gegen Staatszuschüsse bei IVF von unverheirateten Paaren

Laut Pressemeldung des Bundesfamilienminsteriums vom 7. Januar 2016 tritt ab sofort eine Änderung der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ in Kraft.

Um „zeitgemäß“ zu agieren, gewährt Frau Schwesig künftig auch Paaren, die, obwohl sie ohne Trauschein zusammenleben, unter „unerfülltem Kinderwunsch“ leiden, einen Zuschuss zur Finanzierung einer IVF (In-Vitro-Fertilisation) bzw. künstlichen Befruchtung. Baby

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, sieht darin einen weiteren Schritt zur Auflösung der Familie durch ideologisch fixierte Individualisierung der Erwachsenen ohne Rücksicht auf die Interessen der Kinder:

„Trotz der schönfärberischen Aussage: ‚ …. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen…‘ verzichtet Ministerin Schwesig auf jede verbindliche Dokumentierung dieser „dauerhaften“ Übernahme von Verantwortung durch die beteiligten Erwachsenen. Es genügt offenbar, aktuell ein Kind zu wünschen, zu zeugen und zu gebären.

Bei völlig fehlender rechtlicher Bindung zwischen den Eltern wird es ihnen noch leichter gemacht, sich aus der gemeinsamen Verantwortung zu lösen und das Kind dem Vater Staat zu überlassen. Wie schon im Abtreibungs- und Unterhaltsrecht, beim Elterngeldgesetz und beim Rechtsanspruch auf Finanzierung der staatlichen Krippenerziehung, jedoch keinesfalls der Betreuung der Kleinsten in ihrem Elternhaus, spielen die Interessen und die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte eines Kindes keine Rolle. Das Kind ist zur Verfügungsmasse verkommen.

Wir brauchen nicht nur mehr Kinder, wie Frau Schwesig richtig meint. Wir brauchen auch stabile Familien als Grundlage einer gesunden sozialen Entwicklung der Kinder. Aus unserer Sicht ist es widersinnig, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren finanziell zu fördern und gleichzeitig den Eltern, die ihr Kind selbst erziehen wollen, ein Betreuungsgeld von 150 € abzusprechen.“

Kommentare

4 Antworten

  1. Als Katholik bin ich grundsätzlich gegen die IVF, allerdings spielt es heutzutage m.E. nicht einmal so eine große Rolle, ob die Partner verheiratet sind oder nicht. Jede 2. Ehe wird geschieden, und der Unterhalt auch für uneheliche Kinder ist genau geregelt. Ist es da unter „praktischen“ Gesichtspunkten so entscheidend, ob die Partner verheiratet sind?

    1. Guten Tag,
      auch ich bin grundsätzlich gegen künstliche Befruchtung, allerdings wird „nur“ jede dritte Ehe geschieden (viele davon erst nach Jahrzehnten) – und zudem ist es ein Unterschied, ob Kinder (selbst im Falle einer späteren Scheidung) wenigstens in den ersten Jahren in einer Ehe aufwachsen oder nur in einer mehr oder weniger unverbindlichen Partnerschaft.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Ich weiß nicht… glauben Sie, das Kind spürt instinktiv, dass die Eltern nicht verheiratet sind?
        Heutzutage haben auch viele Eheleute die Einstellung „wenn’s nicht mehr geht, lassen wir uns eben scheiden“. Da dürfte dann auch die psychologische Wirkung bei Kindern (wenn es die denn gibt) nicht viel anders sein als bei unverheirateten Partnern.

        1. Guten Tag,
          aber die Trennungsrate ist bei unverheirateten Paaren erstens viel höher als bei Eheleuten, zweitens wird das Kind spätestens in der Schulzeit „checken“, ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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