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Familienverband sieht Teilerfolg durch BVerfG-Beschluß zur Eltern-Klage

Stellungnahme vom „Bundesverband Familienarbeit“:

Mit großer Spannung und großen Hoffnungen haben die deutschen Familienverbände – einschließlich unseres Verbands –  die Veröffentlichung eines Beschlusses am 25.5.2022 erwartet, der bereits am 7.4. gefasst wurde.

Geklagt hatten Eltern, weil sie gleich hohe Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Kinderlose leisten müssen und damit ihr zusätzlicher generativer Beitrag in Form der Kindererziehung unberücksichtigt bleibt.

Eine Berücksichtigung erfolgt bisher aufgrund eines Urteils im Jahre 2001 lediglich bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), bei der Kinderlose einen geringfügig höheren finanziellen Beitrag leisten müssen als Eltern.

Diese Regelung bei der GPV wurde jetzt als verfassungswidrig beurteilt, weil der höhere Aufwand von Eltern mehrerer Kinder gegenüber den Eltern mit einem Kind nicht berücksichtigt werde.

Für die Mehr-Kind-Eltern ergebe sich aufgrund ihres höheren Einsatzes kein wesentlicher Vorteil, weil die Pflegeleistungen für die mitversicherten Kinder zu vernachlässigen seien.

Dieser Anteil des Beschlusses ist zu begrüßen. Der Gesetzgeber hat mit Jahresfrist zu reagieren.

Bei der Renten- und Krankenversicherung müssten Eltern dagegen bei den Beiträgen nicht entlastet werden, weil ihrem höheren Aufwand ein anderweitiger Nutzen entspreche. In der GRV seien das die drei Kindererziehungsjahre und in der GKV die „kostenlose“ Mitversicherung der Kinder.

Unbeachtet blieb, dass ein Elternteil 15 Kinder erziehen müsste, um damit eine „Standardrente“ zu begründen. Schon dieser Vergleich zeigt, dass die Erziehungsjahre, wenn auch nicht wertlos, jedoch kein angemessener Ausgleich für den Erziehungsaufwand sind.

Unbeachtet blieb auch, dass etwa die Hälfte der gesamten Krankheitskosten erst im Rentenalter anfallen, aber vollkommen von den Kindern der Rentnergeneration zu bezahlen sind, während die Kinder selbst nur etwa 15% der gesamten Krankheitskosten verursachen. Auch machen die Krankheitskosten der Kinder nur einen kleinen Teil der gesamten Kinderkosten aus.

Diese Fakten waren sicher auch den Richtern bekannt. Aber offensichtlich wollten sie einer sachlichen Diskussion mit Fachleuten ausweichen.

Dafür spricht auch, dass trotz der großen Bedeutung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen wurde, bei der auch zuständige Fachleute zu Wort gekommen wären.

Fazit: Das BVerfG scheut eine ernsthafte sachgerechte Auseinandersetzung mit den finanziellen Belastungen der Familien durch unser Sozialsystem und flüchtet in fragwürdige nicht näher geprüfte Behauptungen.

Für die familienpolitisch aktiven Verbände bleibt also noch viel zu tun.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Kosten und Rentenauszahlungen hin und her.
    Wer Kinder groß zieht. hat schon sehr gut, menschlich gesehen, für sich persönlich Vorsorge gemacht.
    Die ältere Generation wusste das noch viel mehr.
    Deine Kinder werden es dir einmal danken, war ein gängiger Spruch.
    Wenn ein Kind oder mehrere (was eigentlich besser ist) liebevoll und verantwortungsbewusst aufgezogen wird, ist die Chance sehr hoch, dass diese sich einmal um die Eltern im Alter kümmern werden.
    Niemand macht alles richtig und auch das werden die meisten Kinder den Eltern verzeihen.
    Kinder sind ein Lebensglück!
    Aber auch der Staat muss für die Familien sorgen. Und das wird zur Zeit vernachlässigt.

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