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Fatwa zu Mohammeds "Ehevollzug" mit der neunjährigen Aischa: "Dies war ein Befehl Allahs!"

Rechtsgutachten von Scheikh Mahmoud al-Masri (Ägypten)

Das evangelische „Institut für Islamfragen“ veröffentlichte am 3.2.2012 ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa) über Mohammeds Ehe mit dem kindlichen Mädchen Aischa.
Die Fatwa stammt von Scheikh Mahmoud al-Masri, einem der populärsten Islamgelehrten in Ägypten.
Hier folgt nun der erste Teil dieser aufschlußreichen Fatwa:
Frage:Wie alt war Aischa, als Muhammad sie heiratete?“
Antwort:
„.. nun, wie alt war unsere Mutter, Aischa, als unser Herr, Muhammad – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sie heiratete?   –  Hören Sie nun von mir, was in Sahih al-Bukhari diesbezüglich überliefert wurde.
Der Prophet  –  Allahs Segen und Heil seien auf ihm  –  hat sich mit Aischa verlobt, als sie 6 Jahre alt war. Er hat die Ehe mit ihr vollzogen, als sie 9 Jahre alt war. Dies ist eine authentische Tatsache, obwohl einige dies bestreiten.
Vielleicht möchten Sie mich fragen: „Das kann nicht wahr sein, denn wie könnte der Prophet  –   Allahs Segen und Heil seien auf ihm  –  jemand heiraten, der 9 Jahre alt war?“
Nun, hören Sie mir zu, mein Bruder, um zu sehen, dass diese Tatsache tausend Prozent authentisch ist. Ich werde Ihnen 7 Gründe auflisten, die die Authentizität dieser genannten Tatsache beweist:
1.  Muhammad wurde diese Ehe von Allah befohlen. Können Sie sich vorstellen, dass es jemanden geben könnte, der gegen die Befehle Allahs verstoßen könnte? Wie könnte nur unser Prophet, der frömmste Mensch überhaupt, gegen die Befehle Allahs verstoßen?  Also dies war ein Befehl Allahs.
In „Sahih al-Bukhari und Muslim“ heißt es: 
Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte zu Aischa: ‚Du wurdest mir dreimal im Traum gezeigt. Jedes Mal sagte mir [der Erzengel] Jibril: ‚Dies ist deine Frau in diesseitigen und jenseitigen Leben.’
Die authentische Überlieferung [arab. Hadith Sahih] berichtet, dass jedes Mal, wenn Jibril zu Allahs Propheten kam, er ihm ein zusammengewickeltes Seidentuch vorlegte. Immer, wenn er [Muhammad] das Seidentuch aufwickelte, sah er darin das Bild Aischas.  Jibril sagte ihm: ‚Dies ist deine Frau im diesseitigen und jenseitigen Leben.’  –  Dabei reagierte er [Muhammad] immer, indem er sagte: ‚Falls dies [die Heirat mit Aischa] gut für mich ist, möge Allah dies mir ermöglichen.’
Zusammengefasst war seine Heirat mit Aischa ein göttlicher Befehl und göttliche Inspiration.  Allahs Prophet  –  Allahs Segen und Heil seien auf ihm  –  würde nie einem Befahl Allahs widersprechen.“

Quelle und Fortsetzung der übersetzten Fatwa mit Verlinkung zum Originaltext:
http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5d65967478c.0.html

Kommentare

10 Antworten

  1. 2000 Jahre Christentum haben nicht genügt, um nur einen einzigen Christen zu erzeugen. Wahrhaftig, ein klägliches Resultat einer Lehre. Gibt es denn Christen? Ich habe noch nie welche gesehen!
    Geben wir acht, es ist der Unsinn der christlichen Dogmen, der die Atheisten macht. Dadurch, daß das Christentum alle Pflichten so hoch spannt, macht es sie selbst unausführbar und nutzlos. Viele Christen verehren das Leiden so sehr, als ob Christus Gesunde krank gemacht hätte.

  2. Mohammad (saw) sagte einmal zu den Gefährten: Den halben Glauben werdet ihr von Aisha (rh) lernen.Sie war ungefähr 15 – 16 Jahre alt als Mohammad (saw) sie heiratete.Der Grund der Heirat war , das Sie noch ganz jung war und vieles von Ihm (saw) lerhnen konnte.
    Nach dem Tod des Propheten Mohammad (saw) lehrnten die Gefährten noch von Aisha (rh.)

  3. Zitat 28.05.2011
    Unrechtsrepublik Deutschland: Muslimische Vergewaltigung einer Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen
    Udo Ulfkotte
    Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen.
    Zitat Ende
    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html;jsessionid=32FC29FEB6FE3E08A4D486D5C5F6DA6A

  4. „Gemäß zahlreichen Quellen, darunter Ibn Kathir, war Aischa zehn Jahre jünger als ihrer Stiefschwester Asma. Ibn Kathir berichtet darüber hinaus, dass Asma den Tod ihres Sohnes im Jahre 73 n.d.H. miterlebte und wenige Tage danach im Alter von 100 Jahren selbst starb. Ibn Hadschar bestätigt diese Angabe und nennt das Jahr 73 oder 74 n.d.H. als Todesjahr. Damit war Asma im Jahre 1 n.d.H. 27 oder 28 Jahre alt und die 10 Jahre jüngere Aischa entsprechend 17 oder 18. Als Prophet Muhammad (s.) und Aischa zusammenzogen, wäre sie also 19 oder sogar 20 gewesen.

  5. Also… Ich komme auch nach dem Lesen der Fatwa zu keinem anderen Schluss:
    Ein Erwachsener, der mit einer 9-jährigen das tut, was man gemeinhin „die Ehe vollziehen nennt“, ist ein Kinderfi…. ääh… Päderast, meine ich…
    Und wenn man das heute gutheißt, weil das z.B. vor 1.400 Jahren so geschehen ist, so leistet man dem Kindesmissbrauch Vorschub.
    Hat Scheikh Mahmoud al-Masri vielleicht wo eine 9-jährige unter Verschluss, mit der er gerne das täte, was sein Prophet mit einer 9-jährigen getan hat? – Eine andere Erklärung für dieses Rechtsgutachten jedenfalls fällt mir nicht ein…

  6. Die regelmäßigen Versuche, den Geschlechtsverkehr (über dessen Art uns einige geschmacklose Hadithe belehren) mit einem 9 (kürzere Mond-)Jahre alten Kind zu rechtfertigen oder zu verharmlosen, sind verlogen und lächerlich. Tatsächlich argumentieren einige besser gesonnene Muslime, Aischa sei in Wahrheit älter gewesen.
    Wie auch immer – ob die ganze Geschichte, ob überhaupt ein „Prophet Mohammed“ historisch ist, kann dahingestellt bleiben. Das Entsetzlich ist es, daß dieses Vorbild – die „Sitte“, arabisch sunna – dieses „Propheten“ Quelle des islamischen Rechts ist, so daß dem gemäß 9jährige Mädchen „in die Ehe gegeben“ werden können.

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