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FDP-Justizministerin blockiert wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution

CDU/CSU: Verschärfung des Strafrechts ist überfällig

Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) endete am vergangenen Samstag, die Umsetzung scheiterte jedoch an der FDP.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Innenpolitik-AG der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, in einer Pressemitteilung:

„Das FDP-geführte Bundesjustizministerium plant lediglich die Erweiterung bestehender Straftatbestände des Paragraphen 233 StGB auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Bettelei, der Ausnutzung strafbarer Handlungen wie Taschendiebstähle und des Organhandels.

Für die CDU/CSU-Fraktion ist das zu wenig: Eine Verschärfung bestehenden Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist überfällig.

„Frauen dem Zugriff ihrer Zuhälter entziehen“

Wir müssen die Frauen dem Zugriff ihrer Zuhälter entziehen und sie aus dem Dunkelfeld der Prostitution herauslösen. Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung kann dazu führen, dass Frauen sich im Vier-Augen-Gespräch ihrem Arzt anvertrauen. Dies kann mit einer Beratung über einen Ausstieg und über die eigenen Rechte einhergehen. prolifeusa

Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie die Zwangsprostitution sind sog. Kontrolldelikte. Das heißt, diese Fälle werden nicht durch Anzeigen, sondern nur durch staatlichen Eingriff aufgedeckt. Ohne rechtliche Handhabe der Ordnungs- und Polizeibehörden ist jedoch eine Kontrolle der Prostitutionsstätten derzeit nicht möglich.

Die Zahl der Prostituierten in Deutschland hat stark zugenommen, wobei der Ausländeranteil auf 80 Prozent angestiegen ist. Dennoch finden kaum Verurteilungen wegen Menschenhandels statt. Die Täter machen sich die Unwissenheit und Angst ihrer Opfer zunutze und schüchtern sie gezielt ein. Das darf nicht sein!

Menschenhändler gehören ins Gefängnis“

Kriminelle Menschenhändler gehören ins Gefängnis. Aber durch das Prostitutionsgesetz wurden die Zuhälter gestärkt und die von ihnen ausgebeuteten Frauen geschwächt. Die totale Abhängigkeit wirkt bis in den Gerichtssaal nach.

Vor dem grinsenden Gesicht ihres Zuhälters nehmen gepeinigte Frauen ihre Aussagen in der Gerichtsverhandlung oftmals zurück. Der kriminelle Menschenhändler wird dann freigesprochen.

Deswegen muss im Zuge der Richtlinienumsetzung der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 Abs. 1 StGB) geändert werden. Wir wollen erreichen, dass die Aussage der Opfer  –  wie in Frankreich und Österreich bereits Praxis  –  nicht mehr Voraussetzung für eine Verurteilung ist.

Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er zahllose Auflagen erfüllen.

Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.

Mit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von 2002 wurde Prostitution nicht entkriminalisiert, sondern im Gegenteil: Es wurde der Rotlichtkriminalität Vorschub geleistet.

Wir müssen Zwangsprostitution und Menschenhandel endlich einen Riegel vorschieben. Daher kann eine sinnvolle Umsetzung der EU-Richtlinie nur mit einer Regulierung der Prostitution in Deutschland einhergehen. Wenn Parlament und Regierung das jetzt nicht schaffen, müssen wir beides unverzüglich nach der Wahl umsetzen.“

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Kommentare

5 Antworten

  1. Danke für die Zitate, die aber immer noch nicht erklären, wie genau das ProstG ein Problem darstellt. Das ProstG hatte ja auch nicht das Ziel Menschenhandel zu bekämpfen, dafür sind ja schließlich auch die § zum Thema Menschenhandel im Strafgesetzbuch da, siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/232.html . Sie wollen vielleicht darauf hinaus, dass diese Paragraphen zu schwach sind. Und das mag ja auch sein. Aber vermischen Sie doch nicht ständig die beiden Sachen.
    Ich finde es im Übrigen sehr schade, dass Sie die Thematik „Opferschutz“ gar nicht aufgegriffen haben. Vielleicht ist Ihnen die Problematik gar nicht bewusst, weil Sie sich nur auf Zitate der Polizei berufen und nicht auf jene von Menschenrechtsorganisationen.
    Und das mit dem „zufällig aufdecken“: Wäre es mit einem Verbot der Prostitution anders? Dann würden halt mehr Prostituierte verhaftet werden….Dazu dass Menschenhandel eher in Grenzregionen entdeckt wird – haben Sie dazu eine verlinkbare Quelle?

  2. Sie scheinen zu vergessen, dass Prostitution in Deutschland schon hochreguliert ist und nicht mal überall erlaubt ist, wie z.B. in Sperrbezirken oder in Ortschaften unter 30.000 Einwohner.
    Das Prostitutionsgesetzt besagt ja auch nur, das der Vertrag zwischen einer Prostituierten und einem Kunden rechtsgültig ist, dass also die Prostituierte ihr Gehalt einklagen kann. Und dann besagt dass Gesetz, dass sie sich sozial- und krankenversichern darf. Mehr steht im ProstG nicht drin.
    Die Tatsache, dass Opfer in Deutschland nicht genügend Schutz erfahren, hat nichts mit dem ProstG zu tun, sondern mit dem Ausländergesetz. Wer Angst hat und nicht aussagt, wird abgeschoben – rausgeschmissen. Potentiell zurück in die Hände der Ausbeuter. Leider aber interessiert die CDU und CSU eher die Kontrolle der Prostitution als der Schutz der tatsächlichen Opfer von Menschenhandel – denn ob diese nun abgeschoben werde oder nicht, interessiert wenig.

    1. Guten Tag,
      die Gewerkschaft der Polizei urteilt ähnlich wie die Unionsfraktion, siehe hier zB. eine Meldung (bild.de) vom 1.2.2012:
      „Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, hält das Prostitutionsgesetz in Deutschland für gescheitert.
      Witthaut sagte BILD.de: „Das Gesetz muss auf den Prüfstand. Es gibt heute nicht weniger Zuhälter als früher sondern mehr, und die sonnen sich jetzt auch noch im Lichte der Legalität.“
      Dem Problem des Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität sei mit dem Prostitutionsgesetz überhaupt nicht beizukommen, so Witthaut weiter.
      Vor allem in Grenzregionen zu Frankreich, Tschechien und Polen komme es immer wieder zu Fällen brutaler Zwangsprostitution, die eher durch Zufall aufgedeckt würden.“
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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