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Zur kürzlichen Entscheidung im FEMM-Ausschuss zum EU-weiten Recht auf Abtreibung erklärt die Bundesvorsitzende der ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

Mit Bedauern nimmt die ALfA die positive Abstimmung über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ im FEMM-Ausschuss zur Kenntnis. Diese Initiative präsentiert den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen als grundlegendes Menschenrecht – verbunden mit Gleichheit, Würde und Selbstbestimmung.

„Wir warnen ausdrücklich vor einer Fehlinterpretation der Menschenrechte,“ so Cornelia Kaminski.

„Menschenrechte sind Grundrechte aller Menschen; sie haben diese Rechte, weil sie Menschenwürde besitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweifelhaft auch für Menschen im frühesten Stadium ihrer Existenz anerkannt. Das erste und wichtigste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Es kann daher kein Menschenrecht auf die Tötung eines anderen Menschen geben

Die Resolution des FEMM-Ausschusses fordert die Kommission dazu auf, Gesetzesinitiativen vorzulegen, die eine erschwingliche, sichere und diskriminierungsfreie Abtreibungsversorgung in allen EU-Staaten sicherstellen sollen. Damit wird die ausdrücklich den Nationalstaaten zustehende Kompetenz übergangen.

Die EU besitzt keinerlei Recht, nationale Regelungen zur Abtreibung auszuhebeln oder zu umgehen – insbesondere nicht durch finanzielle Förderung von Abtreibungstourismus für Bürgerinnen anderer Staaten. Jedes andere Vorgehen wäre ein Bruch des Subsidiaritätsprinzips und gefährdet die europäische Rechtsordnung.​

Die ALfA stellt fest:

Die Resolution unterstreicht zwar ein Recht auf essenzielle Gesundheitsversorgung. Aber: Abtreibung ist grundsätzlich keine Dienstleistung zur Wiederherstellung von Gesundheit. Im Gegenteil: Wissenschaftliche Studien zeigen: Über 90% der Frauen leiden körperlich nach einer Abtreibung, bei medikamentöser Abtreibung sind es über 95%.

Die Studienlage belegt zudem eindeutig: Abtreibungen sind psychisch hoch belastend – eine kanadische Studie von 2025 weist eindrücklich nach, dass Frauen nach Abtreibung deutlich häufiger psychisch krank werden als nach Geburt. 

Für das ungeborene Kind ist eine Abtreibung ohnehin nie ein Angebot zur Wiederherstellung von Gesundheit.​

Auch die Forderung nach Solidarität und Förderprogrammen greift zu kurz: Reproduktive Rechte bestehen im Recht auf Fortpflanzung, nicht auf Abtreibung. Wahre Solidarität bedeutet die Förderung von Schwangeren und Familien, z.B. durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderbetreuung und steuerliche Entlastungen – und nicht die Unterstützung von Abtreibungen.

Die EBI „My Voice, My Choice“ hat deutlich weniger Unterschriften gesammelt als die Lebensrechtsinitiative „One of Us“ und ist damit keinesfalls Ausdruck europäischer Werte.

Europas Fundament ist die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechts gemäß Grundrechtecharta. Eine Initiative, die diese Prinzipien missachtet, stellt die europäische Grundordnung in Frage. „Wir appellieren an die Europaabgeordneten, bei der nun anstehenden Abstimmung die politischen, juristischen und ethischen Auswirkungen grundsätzlich abzuwägen und für den Schutz des Lebens einzutreten“, sagt Kaminski abschließend.

Kommentare

3 Antworten

  1. Ohne die christliche Grundlage verlieren wir nicht nur die Menschenrechte, sondern treiben unsere Kultur des Todes und der Unvernunft auf die Spitze – mit Krieg und Totalitarismus:

    https://www.youtube.com/watch?v=K3FlAU3HyR8
    Warum Russland wirklich kein Imperium aufbauen will

    https://www.youtube.com/watch?v=gnwrieCBX0o
    Europa hat jeden Friedensweg verweigert – seit 2008 – Jeffrey Sachs analysiert

    https://www.youtube.com/watch?v=rt0uKOuEyV4
    Dr. Nina – Wer beherrscht diese Welt? Die Historie der Unterwerfung Deutschlands

  2. Weitere Informationen auf der Seite
    https://www.alfa-ev.de/

    „Konkret: die EU soll einen grenzüberschreitenden Fördermechanismus für den Zugang zu Abtreibung schaffen. Frauen aus Ländern mit restriktiven Abtreibungsgesetzen sollen finanzielle Unterstützung erhalten, um in liberalere Länder zu reisen und dort einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Eine Schwangere aus Malta könnte so auf EU-Kosten in die Niederlande reisen, um ihr ungeborenes Kind abtreiben zu lassen – aber auch eine deutsche Frau, die sich erst in der 23. Woche für eine Abtreibung entscheidet..
    Wir müssen daher der Kommission klar machen: Die Bürger Europas wollen keinen Abtreibungstourismus, den sie mit ihren Steuergeldern finanzieren!..

    Bitte schreiben Sie daher an Frau von der Leyen, die deutsche Kommissarin und Präsidentin der EU-Kommission..“

    Im Artikel: Links zu Argumenten und Adressen
    und Offenlegung der Unterstützer der Initiative:
    Open Society Foundation ( Soros)
    International Planned Parenthood Federation
    European branch, the IPPF European Network
    Gates Foundation
    UNFPA (Bevölkerungsfond der Vereinten Nationen)
    EU

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