Kirchliches „Freitagsgebot“ nach wie vor weltweit gültig
Kürzlich ging die Meldung rund, daß der bekannte Musiker Paul McCartney einen fleischfreien Montag für britische Schulkinder fordert. Einen Tag in der Woche auf Fleisch zu verzichten, sei nicht nur gesund, sondern auch gut für die Umwelt, sagte McCartney, der sich selbst seit rund 40 Jahren vegetarisch ernährt.
Auch der fleischfreie Mittwoch ist bei vielen Vegetarierverbänden im Gespräch – und in Belgien hat sich die Stadt Gent sogar dazu entschlossen, den Donnerstag amtlich zum fleischlosen Tag zu erklären: an öffentlichen Schulen soll sich das Tagesmenü auf vegetarische Kost beschränken. An Gasthäuser der Stadt wurden kostenlose Broschüren mit vegetarischen Rezepten verschickt usw.
Wenn der Staat seine Bürger – etwa die Schüler – zum fleischlosen Mittagsmahl verpflichtet, fragt man sich nach der Berechtigung der „Obrigkeit“ zu solcher Bevormundung und Gängelung. Der Staat kann sicherlich Empfehlungen aussprechen, aber seinen Bürgern nicht das Essen vorschreiben.
Das kirchliche Freitagsgebot ist hingegen etwas anderes, da es religiös begründet ist und an die Opferbereitschaft der Katholiken appelliert, die einer freiwilligen Glaubensgemeinschaft angehören.
Ist es zudem nicht aufschlußreich, daß ausgerechnet der FREITAG bei all diesen Überlegungen um einen fleischlosen Tag so offensichtlich ausgespart wird?
Dabei ist der Freitag schon im ersten christlichen Jahrhundert als Tag des Fastens und des Fleischverzichts bekannt (das bestätigt auch die urchristliche Zwölfapostellehre bzw „Didache“), um so an das Opfer Christi zu erinnern und den Glauben daran durch den Fleischverzicht zu bezeugen. (Die Didache erwähnt noch zusätzlich den Mittwoch, der als Fasttag in der Klostertradition teilweise weiterlebte.)
Das „Freitagsgebot“, das nach wie vor in der Weltkirche gültig ist, fordert alle Katholiken auf, am Freitag auf Fleischgenuß zu verzichten – und zwar „zur Erinnerung an den Kreuzestod Christi“.
In Deutschland und einigen europäischen Ländern wurde das Freitagsgebot von der jeweiligen Bischofskonferenz umformuliert auf dieallgemeinere Formel, man solle an diesem Tag ein „Opfer bringen“.
Man wäre aber besser bei der früheren Klarheit geblieben, denn die neue Formulierung lädt dazu ein, das Freitagsgebot nicht mehr sonderlich ernst zu nehmen, zumal nicht jedem Katholiken immer eine Idee einfällt, womit er am Freitag denn ein „Opfer“ bringen könnte.
Zudem war der Fleischverzicht der Katholiken am Freitag stets ein klares öffentliches Bekenntnis zu Christus und seinem Erlösungsopfer. Auch diese bewährte Signalwirkung im Alltag ging durch die Umformulierung weitgehend verloren.
Die Bischofskonferenz von England und Wales hat dies mittlerweile erkannt; sie erklärte den Fleischverzicht am Freitag im vorigen Jahr wieder zu einem Kirchengebot – genauer: sie erinnerte daran, daß das universal gültige Kirchenrecht nach wie vor daran festhält.
Wer ohnehin kein Fleisch esse, weil er etwa Vegetarier sei, könne am Freitag „eine andere Art der Buße beachten“, so die Erklärung der Bischofskonferenz.
Auch Bischof Gregor Hanke aus Eichstätt befaßte sich in seinem Fastenhirtenbrief 2012 mit dem kirchlichen Freitagsgebot.
Es wird Zeit, daß die deutsche Bischofskonferenz dieser Rückbesinnung nunmehr folgt und damit das bewährte Kirchengebot wieder in Erinnerung ruft – und zugleich so konkret faßt, wie es jahrtausendelang gültig und höchst sinnvoll war: Freitags kein Fleisch!
Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
Eine Antwort
Das Organisationsteam zur Vorbereitung des Mannheimer Katholikentages 2012 hatte sich übrigens den Donnerstag zum fleischfreien Tag auserkoren. Toll, oder?