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Fraktionsübergreifende Politiker-Gruppe gegen Widerspruchsregelung bei Organspende

Eine Gruppe von Bundesabgeordneten, die die Einführung einer Widerspruchregelung bei der Organspende ablehnen, hat heute ein Positionspapier für einen alternativen Gesetzesentwurf vorgestellt. Das berichten zahlreiche Medien.

Die Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, den CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger und die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollen ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende errichten.

Wie es in einer Pressemitteilung der Gruppe heißt, zu der auch die CDU-Abgeordneten Heribert Hirte und Karin Maag, die FDP-Politiker Christine Aschenberg-Dugnus und Otto Fricke sowie Kathrin Vogler von der Linkspartei zählen, sei es Ziel, „eine Registrierungsmöglichkeit zu schaffen, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher erreichbar ist und gleichzeitig den Krankenhäusern im Bedarfsfall einen Zugriff gewährt.“ 

Das Register solle dabei die Erklärungen umfassen, die „bisher auch auf dem Organspendeausweis möglich sind: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss bzw. Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person.“

Wer sich nicht entscheidet, werde nicht registriert. „Die Freiheit zu einer Entscheidung über diese zutiefst persönliche Frage muss ohne Zwang erhalten bleiben“, heißt es in der Erklärung.

In dieser üben die Abgeordneten auch explizite Kritik an der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und anderen favorisierten Widerspruchsregelung. So halten sie fest:

„Eine Widerspruchsregelung, die davon ausgeht, dass einem Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn sie oder er nicht ausdrücklich widersprochen hat, führt in die falsche Richtung. Die Regelung weckt Ängste und senkt das Vertrauen in die Organspende. Deshalb lehnen wir den geplanten Gesetzentwurf einer doppelten Widerspruchsregelung entschieden ab.

Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.“

Quelle: ALfA-Newsletter

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