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Frankfurt: Lesben- und Schwulenverband Hessen verliert gegen Prof. Gerhard Amendt

Presse-Erklärung der AG Familienkonflikt:

Am 6. September 2018 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt auf Antrag von Prof. Dr. Gerhard Amendt den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Hessen, zur Unterlassung rechtswidriger Äußerungen verurteilt.

Der LSVD hatte behauptet, Prof. Amendt sei ein „Homosexuellen-Therapeut“ und arbeite für das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), dem unterstellt wird, solche Therapien zu fördern.

Der LSVD hat das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren mittlerweile als endgültige Regelung akzeptiert.

Die Entscheidung betrifft eine rufschädigende Kampagne, die ihren Anfang im März 2018 genommen hat im Vorfeld des Internationalen Kongresses „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ an der Universität Frankfurt.

Ausgangspunkt der Kampagne war ein Artikel auf der Seite Merkurist.de über Prof. Dr. Amendt als wissenschaftlicher Leiter des Kongresses. Diese Berichterstattung wurde anschließend von zahlreichen weiteren Medien und sogar etablierten Fraktionen im Römer aufgegriffen und der Ruf des anerkannten Wissenschaftlers und Soziologen schwer beschädigt.

Im Rahmen des Kongresses an der Goethe Universität kam es dann vom 13. bis 15. April 2018 zu Demonstrationen und gewalttätigen Störungen der Veranstaltung, die letztlich unter Polizeischutz stattfand.

Der Großteil der an der Kampagne beteiligten Medien hat inzwischen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder eine einstweilige Verfügung von Herrn Prof. Dr. Amendt zugestellt bekommen. Sie sind damit verpflichtet, die unwahren und rufschädigenden Behauptungen nicht mehr zu wiederholen.

Das Urteil der Pressekammer Frankfurt gegen den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Hessen, hat Prof. Dr. Amendt vollständig rehabilitiert.

Demnach kann den Publikationen und der Arbeit von Prof. Dr. Amendt als Soziologe nicht entnommen werden, dass dieser ein „Homosexuellen-Therapeut“ sei. Diese Behauptung ist unwahr und darf daher nicht wiederholt werden. Andernfalls droht die Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro.

Allerdings ist die Verunglimpfung des Frankfurter Kongresses keineswegs ein Einzelfall. Gegen eine solche Behinderung der Wissenschaftsfreiheit ist dringend mit den Mitteln des Rechtsstaates Widerstand zu leisten.

Andernfalls weitet sich ein Zustand aus, der mit sprachlosem Terror und Falschbehauptungen nicht nur Personen und Veranstaltungen stört, wenn nicht verhindert, sondern das Recht auf freie Meinungsäußerung und Wissenschaftsfreiheit in eklatanter Weise einschränkt. 

Solch eine Entwicklung gefährdet die Laufbahn von jungen Wissenschaftlern, sie verhindert die Erforschung wichtiger gesellschaftlicher Probleme und sie zwingt Studenten in dumpfe Loyalitätsbezeugung gegenüber „politisch korrekten Meinungen“. 

Quelle und vollständige Meldung hier: https://familyconflict.eu/urteil-lesben-und-schwulenverband-hessen-muss-persoenlichkeitsrecht-achten/

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Dienstag, 26. Februar 2019Verbot von Konversionstherapien wäre Angriff auf Gewissensfreiheit

    http://mathias-von-gersdorff.blogspot.com/2019/02/verbot-von-konversionstherapien-ware.html

    http://mathias-von-gersdorff.blogspot.com/ Siehe auch James DeMeo und Judith Reisman und den „Bund Katholischer Ärzte“ Deutschland (BKA) zur Therapierung von Homosexualität

    Bulletin 25 – 2019
    Bulletin 25 – Leib, Leben, LiebenBulletin 25, 2019 – Leib, Leben, Lieben
    Leib, Leben, Lieben
    Bedeutung und Relevanz
    für Mann und Frau

    https://www.dijg.de/bulletin/leib-leben-lieben/

    https://www.dijg.de/

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