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Frankreich debattiert über die Euthanasie

In Frankreich mobilisieren Euthanasie-Befürworter für ein neues Gesetz, wie das Wiener IMABE-Institut berichtet.

Demnach hatten 155 Abgeordnete Ende Februar in einem Offenen Brief dafür plädiert, im kommenden Jahr die Tötung auf Verlangen zu legalisieren. Zur Begründung führten die Abgeordneten an, es entspräche dem Respekt vor der Autonomie des Menschen, dass er frei über seinen Körper verfügen könne.

Die Präsidentin der Französischen Gesellschaft für Begleitung und Palliative Care (SFAP), Anne de la Tour, die 10.000 Pflegende und 6000 Ehrenamtliche vertritt, den Vorstoß.

Eine Entkriminalisierung der Euthanasie führe dazu, dass jede Familie und Einzelperson Stellung beziehen müsse. Die Folge seien nicht mehr Rechte, sondern „mehr innere Konflikte, familiäre Spannungen und Schuldgefühle“.

Kommentare

6 Antworten

  1. Zur Info: Gesetz in Kalifornien – Diese Staaten erlauben aktive Sterbehilfe

    Brittany Maynard setzte ihrem Leben ein selbstbestimmtes Ende: Die 29-Jährige litt an einem schweren Gehirntumor und hatte nur noch wenige Monate zu leben. Damit Ärzte ihr beim Suizid helfen konnten, zog die Amerikanerin von Kalifornien nach Oregon. Ihr öffentliches Sterben bewegte die amerikanische Bevölkerung und entfachte aufs Neue die Debatte um aktive Sterbehilfe.

    Nun dürfen im bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat Kalifornien Ärzte todkranken Menschen beim Suizid unterstützen. Bestätigen zwei Mediziner, dass der Patient nur höchstens sechs Monate zu leben hat, erhält der Erkrankte auf seinen Wunsch ein Mittel zur Selbsttötung.

    Kaliforniens Gouverneur Jerry Brown ließ das Gesetz am Montag durch seine Unterschrift in Kraft treten – mit einer persönlichen Begründung: „Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn ich in anhaltenden und qualvollen Schmerzen im Sterben läge.“ Er sei aber sicher, dass die vorgesehenen Mittel ihm in diesem Fall Trost spenden würden. „Und dieses Recht würde ich anderen nicht verwehren wollen.“

    Sterbehilfe in den USA

    „Death-with-Dignity“, Sterben in Würde heißt das Sterbehilfegesetz in den USA. Erlaubt ist der ärztlich assistierte Freitod in sechs Bundesstaaten – neben Kalifornien, auch in Oregon in Washington, Montana, New Mexico und Vermont.

    https://www.morgenpost.de/politik/article205982205/Diese-Staaten-erlauben-aktive-Sterbehilfe.html

  2. Mehr Menschenverachtung und Entwurzelung humanitärer Werte geht nicht. Dazu werden Sonderfälle von schweren unheilbaren schmerzhaften Krankheiten missbraucht, die man auch als Sonderfälle nach mehreren Gutachten handhaben könnte, wenn die Seele schon längst dem Körper entschwebt ist oder Krankheit zu Qual und Folter wird.
    Aber Töten aus Verlangen heißt, dass depressive Menschen in ihrer momentanen Hoffnungslosigkeit aufgeben, anstatt ihnen im humanitären Sinn zu helfen, nur weil es ein Geschäft mit dem Tod ist.

  3. Ich kann das Wort „Euthanasie“ nicht hören!!
    Lasst dieses Wort bitte weg. Das hat hier nichts zu suchen.

    Euthanasie gab es im Dritten Reich, danke!
    Da wurde in Leben und „unwertes Leben“ eingeteilt
    mit hochkriminellen Ärzten, die entschieden haben, wer sterben musste.
    Auch behinderte Menschen waren „lebensunwert“.

    Warum kann man nicht „Tötung auf Verlangen“ schreiben?
    Das reicht, es stimmt und ist sachlich ausgedrückt.

    Euthanasie ist immer ein verlogenes Wort, weil es der „schöne Tod“
    bedeutet.
    Auch „Tötung auf Verlangen“ ist nicht schön, sondern eine schwere Entscheidung.
    Diese Entscheidung trifft aber der Mensch, der betroffen ist von Leiden und Schmerzen
    und nicht Schmutzkerls wie die Schergen vom Adolf.
    An diesen Massenmörder will ich nicht dauernd erinnert werden!

    1. @ Vitellia

      Die EUTHANASIE – EUGENIK ist schon ein altes Thema und wurde nicht von Hitler erfunden.
      Schon Ernst Haeckel, der Brite Julian Huxley und der Franzose Vacher Lapouges predigten darüber. Auch Graf Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi, der Gründer der Paneuropa Union, (Freimaurer) war für die Euthanasie.
      Er meinte, früher sei dies normal gewesen. Die Vikinger warfen kranke und alte Leute zum Felsen hinunter (ättestupan) und die Römer vom Tarpeiischen Felsen. „Um das Erdenleben trostloser erscheinen zu lassen, hat das Christentum den freiwilligen Tod verboten.“
      Der jüdische Sexualforscher Magnus Hirschfeld (der Einstein des Sex) schrieb noch in der Emigration:
      „Die EUGENIK bezweckt durch die Hervorbringung besserer und glücklicherer Menschen die Entstehung einer besseren und glücklichereren Menschheit.“ Ihre volle Wirksamkeit könne sie aber im Kapitalismus nicht erreichen. Dies ginge nur in einer sozialistischen Gesellschaft, meinte Max Levien. [Georg Wiesholler Deutsche und Juden S. 132]

      [www.luebeck-kunterbunt.de/Geschi/Deutsche_und_Juden.doc]

      In der katholischen Zeitschrift „Theologisches“ war über den katholischen Theologieprofessor Hans Küng und den evangelischen Rhetoriker Prof. Walter Jens folgendes zu lesen:

      Die gegenwärtige Euthanasiediskussion – zum Selbstbestimmungsrecht des Leidenden.
      Skandalöse Tagung in der katholischen Akademie in Trier. Beiträge zum Thema Euthanasie:
      Im März 1995 forderte Küng auf dem deutschen Anästhesiekongress in Hamburg, Unheilbar
      Kranke‘ sollten, wenn sie es wünschten, aktiv getötet werden dürfen, sei es vom Arzt oder
      besser von einem Seelsorger. Auch im Kollektiv könne der Gnadentod herbeigeführt werden.
      Um diese haarsträubenden Forderungen als notwendig erscheinen zu lassen, verbreitete der
      Theologe Küng medizinische Halb- und Unwahrheiten. So behauptete er unter anderem:
      ‚Je höher und schmerzlindernder die Dosis, um so sedierender wirkt sie.‘

      Das heißt: Um so schwächer ist normalerweise die Wachheit, die geistige Präsenz des Patienten. Die Ärzte des Klinikums Großhadern sind darüber betroffen, daß eine überholte und falsche Ansicht, die auch durch Wiederholung nicht richtig wird – durch angesehene Persönlichkeiten wie Hans Küng wiederholt öffentlich verbreitet wird.
      [Theologisches Nr. 11/1998]

      Noch deutlicher wurden Mitte des Jahres die Ärzte auf einem Presseseminar des Landes
      Baden-Württemberg in Ulm, nachdem Walter Jens und Hans Küng eine öffentliche
      Diskussion mit Ärzten rundweg abgelehnt hatten. „Wir Ärzte sind nicht einverstanden damit,
      daß diese Diskussion bislang mit weitgehender Ausgrenzung der Ärzteschaft geführt wurde.
      So analysierte Albrecht Kühn vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
      Südwürttemberg die Situation. Schon zu Beginn der 20er Jahre sei die Debatte um den
      Gnadentod von Geisteswissenschaftlern eröffnet worden.“

      [Weltethos und Religionsfriede: * Hans Küng, Erklärung zum Weltethos 1993 / Parlament der Weltreligionen]

      Hier wird deutlich, wie der Weltethos der Zukunft aussehen wird!

    2. „Diese Entscheidung trifft aber der Mensch, der betroffen ist von Leiden und Schmerzen“

      Ich werde niemanden töten, wenn er es von mir verlangt. Wo kämen wir denn da hin?

  4. Erst wird die Abtreibung legalisiert – dann kommt die Euthanasie! Auch bei uns wird dies schon gefordert.

    FDP: Für uns Freie Demokraten ist die Wahrung der Menschenwürde Maßstab allen Handelns. Die Würde des Menschen umfasst das Recht, über sich selbst zu bestimmen – im Leben wie auch angesichts des Todes. Wir setzen uns deshalb dafür ein, den Menschen individuelle Möglichkeiten anzubieten, um am Ende ihres Lebens einen selbstbestimmten Weg gehen zu können. Dazu wollen wir die Palliativmedizin und das Hospizwesen weiter ausbauen.

    Denn die Grundversorgung von Menschen in Grenzsituationen des Lebens, die Linderung von Schmerzen und Atemnot sowie insbesondere persönliche Zuwendung müssen endlich gewährleistet werden. Neben der Neueinrichtung von Hospizen wollen wir vor allem die Palliativversorgung in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie im häuslichen Umfeld fördern. Insbesondere Pflegeheime benötigen einen Palliativaufschlag, um zur deutlich besseren Personal- und Finanzierungssituation in den Hospizen aufzuschließen.
    https://www.fdp.de/verband/1922

    Schwangerschaftsabbruch in Frankreich: 40 Jahre Loi Veil

    Am 17. Januar 1975 wurde das Gesetz zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs verabschiedet, das nach der damaligen Gesundheitsministerin und Urheberin des Gesetzes, Simone Veil, benannte „loi Veil“.

    Dies war der Beginn einer Entwicklung, die sich in den letzten 40 Jahren den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst hat.

    Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch war jedoch an bestimmten Bedingungen geknüpft. So musste eine Frau nachweisen, dass sie sich in einer Notsituation befindet.

    Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nehmen ca. 220 000 Frauen jährlich war. Die Zahl der erstmaligen Schwangerschaftsabbrüche nimmt dabei ab, während die Zahl der Frauen, die sich dem Eingriff mehrmals unterziehen, zunimmt. Das Institut national d’études démographiques (Ined) sieht darin die Bestätigung, dass „die Entscheidung, eine Schwangerschaft abzubrechen, tatsächlich ein Recht geworden ist und nicht mehr den letzten Ausweg darstellt“.

    https://de.ambafrance.org/40-Jahre-Loi-Veil-Der-Schwangerschaftsabbruch-in-Frankreich

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