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Frankreich: Gesetzentwurf gegen Euthanasie bzw. „Sterbehilfe“ wird von Kirche begrüßt

Ein französischer Gesetzentwurf zum Umgang mit Sterbenden schließt Beihilfe zum Suizid und Euthanasie ausdrücklich aus. Stattdessen wird ein neues „Recht auf tiefe und anhaltende palliative Hilfe“ (sédation) in der Sterbephase eingeführt. vaccine_2_360_250_s_c1

Das bedeutet, dass einem Sterbenden ein Medikamenten-Cocktail verabreicht werden darf, der ihn bewußtlos werden lässt. Der Gesetzesvorschlag ist auf Initiative von Präsident Francois Hollande von zwei Abgeordneten, Alain Claeys von den Sozialisten (PS) und Jean Leonetti von den Rechtsbürgerlichen (UMP), erstellt worden; dabei ging es um die größtmögliche Übereinstimmung.

Hollande erklärte am vergangenen Freitag nach der Vorstellung des Textes, er wünsche im Januar eine Parlamentsdebatte dazu. Einer seiner Berater sprach gegenüber der frz. Tageszeitung ‚Le Monde’ von einem „starken Ergebnis“, das ein „Recht auf Sterben in Würde“ festschreibe.

Der Bischofsvikar von Lille und Mediziner, Pater Bruno Cazin, sprach gegenüber Radio Vatikan von einem „Sieg“. Endlich wandere der Fokus von der Pflicht der Ärzte hinüber zu den Rechten der Kranken. Dass Euthanasie ausgeschlossen werde, sei zu begrüßen. Dennoch müsse man bei der Sterbephase eines Patienten auch künftig „an die Verantwortung der Mediziner appellieren“, so Cazin.

Quelle: Le Monde / Radio Vatikan

 

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