Herzogin Pilar von Oldenburg
Eines der Argumente der Abtreibungsbefürworter, das mich am meisten in Rage bringt, lautet, dass die ungeborenen Kinder vermeintlich dabei keine Schmerzen empfinden.
Das Kind im Mutterleib reagiert auf Berührungen ab der sechsten Woche. Die Schmerz-Rezeptoren sind in der 18. Woche schon völlig entwickelt. Das Schmerzzentrum im Gehirn, der Thalamus, entwickelt sich zwischen der 8. und der 16. Woche. Inzwischen kann man mit den eigenen Augen sehen, was ein Kind im Mutterleib alles empfindet.
Das Wissen über das Leben des ungeborenen Kindes hat sich in den letzten Jahrzehnten rasend entwickelt. Heute wissen wir beispielsweise, dass der Mutterleib weder licht- noch schalldicht ist. Das Kind kann also hören, was außen gesprochen wird. Das Kind erahnt sogar, dass über es gesprochen wird.
Das Kind im Mutterleib ist dermaßen sensibel und auf das Gemüt der Mutter eingestellt, dass es die Gefühlsschwankungen realisiert. Psychologen berichten immer mehr von psychischen Problemen, die schon in der Schwangerschaft entstehen, etwa weil die Mutter unter Stress oder Depressionen litt – oder weil sie überlegte, abzutreiben.
Sowohl psychologische Wahrnehmung als auch Sensibilität sind beim ungeborenen Kind in einer Weise entwickelt, dass es zwischen einem geborenen und einem ungeborenen Menschen keine großen Unterschiede gibt.
Lediglich die Sprachfähigkeit ist noch nicht entwickelt – und deshalb werden die Erlebnisse im Mutterleib nicht im Gedächtnis fixiert wie bei uns Erwachsenen. Doch beeinflussen gute wie auch schlechte Gefühle das Grundempfinden des Menschen und prägen ihn lebenslang.
Quelle und weiterer Text hier: http://kultur-und-medien-online.blogspot.de/2016/08/ungeborene-spuren-keine-schmerzen.html
3 Antworten
Das von den Abtreibungsfreunden vorgebrachte Argument, man könne Ungeborene töten, weil sie (angeblich) keine Schmerzen verspürten, ist ja geradezu köstlich. Demnach dürfte man überhaupt Personen, die bewußtlos, narkotisiert oder im Tiefschlaf sind, straflos ermorden.
Nein, es gilt andersherum: Ein Staat, der die Tötung von Personen – geborenen oder ungeborenen – straffrei stellt, ist kein Rechtsstaat.
Daraus folgt logisch: Die BRD (nicht allein) ist seit Jahren kein Rechtsstaat mehr – entgegen jeder anderslautenden Behauptung!
Sehr geehrter Herr Dr. Heger,
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, nein, Sie vergleichen unvergleichbares. Bewusstlose, Narkotisierte und schlafende Personen haben die G e b u r t hinter sich und sind deshalb Menschen im Sinne des Urteils Roe vs. Wade des US-Supreme-Court vom 22.01.1973; sind ausserdem Menschen im Sinne des Artikels 1 der Charta der Menschenrechte der UN.
Embryonen darf frau bedenkenlos vor der Geburt aus ihrem Uterus hinausbefördern, gleich, ob der Embryo Schmerzen empfindet oder nicht. Wenn Sie Abtreibungen verbieten bzw. verhindern wollen mit dem Pseudo-„Argument“, der Embryo empfinde Schmerzen, dann besteht die Möglichkeit der Betäubung des Embryos. AUsserdem ist es nicht erwiesen, dass Embryonen Schmerzen empfinden, das halte ich für ein Gerücht von Euch AbtreibungsgegnerInnen. Aber gehen wir mal davon aus, der Embryo empfinde tatsächlich Schmerzen, dann steht das einer Abtreibung nicht entgegen, nicht nur wegen der eingangs erwähnten Möglichkeit der Betäubung, sondern auch aus folgendem Grund: Das Absaugen des Schwangerschaftsgewebes dauert 2-8 Minuten. Die Schmerzen, die geborene Menschen bei der Zahnärztin oder dem zahnarzt erleiden, sind bestimmt sowohl von der Dauer als auch der Intensität höher als die – mutmasslichen(!) – Schmerzen des Embryos. So gesehen müssten Sie ausser Abtreibung auch noch den Beruf der Zahnärztin/des Zahnarztes verbieten.
Freundlichen Gruss
Rita Renner