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Fulda: Gebet und Lichterprozession für die Ungeborenen am 28. Dezember 2018

Öffentliches Gebet für die ungeborenen Kinder am Freitag, dem 28. Dezember 2018 (Fest der Unschuldigen Kinder) um 18.30 Uhr an der Mariensäule (Pestsäule) am Fuße des Frauenberges in Fulda.

Bereits um 17.30 Uhr beginnt in diesem Anliegen eine hl. Messe in der Michaelskirche. Nach dem Angelus-Gebet auf dem Domplatz um 18 Uhr beginnt die Lichterprozession.

Seit 28 Jahren wird für den Schutz der im Mutterleib heranwachsenden Kinder gebetet und zudem für alle, die durch ihr Tun oder Unterlassen an ihrer tausendfacher Tötung mitschuldig wurden.

Derzeit finden bei uns Debatten über das Werbeverbot für Abtreibungsärzte statt. Ziel ist es, das in § 219a StGB enthaltene Werbeverbot abzuschaffen. Unterstützung hierfür  findet sich sogar bei CDU-Politikern. Es soll also zukünftig möglich werden, für eine Straftat zu werben –  eine groteske Situation!

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 1975 in seinem Grundsatzurteil das Kind im Mutterleib unter den Schutz der Verfassung gestellt und betont, dass dieser Schutz für die gesamte Dauer der Schwangerschaft gilt und Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau hat. 

Im Jahre 1948 hat der UN-Menschenrechtsausschuss ausdrücklich festgestellt, dass die Menschenrechte auch das Leben vor der Geburt in jedem Stadium schützen. Das gilt  jetzt offensichtlich  nicht mehr. Am 30. Oktober 2018 hat der UN-Menschenrechtsausschuss erklärt, das Lebensrecht der Ungeborenen gelte nur insofern, als es das Recht der Frauen auf Abtreibung nicht beschränke. Ein unglaublicher Vorgang.

Quelle: Pressemeldung von Otto Spahn, Aktion Leben, Fulda

 

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