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GdP kritisiert „Generalverdacht“ gegen Polizei im Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Im ZDF-Morgenmagazin sprach sich der Vize-Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, vehement gegen das am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus  verabschiedete Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) aus.

Das bundesweit einzigartige Gesetz schaffe eine sogenannte Vermutungsregel, betonte der GdP-Vize. Diese stelle die Polizei unter einen Generalverdacht. Demzufolge handele sie bis zum Beweis des Gegenteils unrechtmäßig. „Damit haben wir ein Problem“, unterstrich Radek.

Der Gewerkschafter verwies in diesem Zusammenhang auf den Gleichheitsartikel 3 des Grundgesetzes, das allgemeine Gleichstellungsgesetz und die bewährte Gewaltenteilung: „Jeder kann die Gerichte anrufen, wenn er sich von einer Polizeimaßnahme belastet fühlt und diese Maßnahme überprüfen.“

Diese gesetzlichen Grundlagen seien ausreichend: „Die Polizei ist eine Berufsgruppe, die bei Vertrauensumfragen mit über 80 Prozent ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießt. Das LADG kehre dieses Ansehen ins Gegenteil.

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Radek-Damit-haben-wir-ein-Problem?open&ccm=000

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