Zur heutigen namentlichen Abstimmung im Bundestag über das „Bevölkerungsschutzgesetz“ erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann (siehe Foto):
„Die Koalition aus Union und SPD hat mit den Grünen das „Bevölkerungsschutzgesetz“ im Bundestag durchgesetzt.
Es beinhaltet mit die größten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Hauruckverfahren wurde die Kritik namhafter Experten und Verfassungsrechtler übergangen.
Diese – u.a. der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesminister Rupert Scholz (CDU) – hatten eine Verletzung des Parlamentsvorbehalts und des Bestimmtheitsgrundsatzes festgestellt.
Deswegen und auch wegen der tiefgreifenden Einschnitte in das gesamte soziale und wirtschaftliche Leben der Bürger haben meine Fraktion und ich das Gesetz in namentlicher Abstimmung abgelehnt.“
2 Antworten
…….wir lehnen dieses völlig unnötige Gesetz ab. Gründe : „…..mündige Bürger/innen halten sich an Regeln, das reicht ja wohl. „
Der Deutsche Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Lesungen. Am Ende der ersten Lesung steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen finden die zweite und dritte Lesung statt. Während in der zweiten Lesung hauptsächlich Änderungsanträge vorgebracht werden, ist die dritte Lesung regelmäßig der Schlussabstimmung vorbehalten.
https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren.html
Dieses Verfahren gibt es wohl auch nicht mehr.
Es ist schon erstaunlich, welche Erkenntnisse es vor 2000 Jahren schon gab:
… der Teufel kommt zu euch hinab und hat einen großen Zorn und weiß, dass er wenig Zeit hat.
Offbg. 12,12