Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Entscheidung an.
Reporter ohne Grenzen wirft dem deutschen Auslandsgeheimdienst vor, er habe mit seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht und damit die Menschenrechte der Beteiligten verletzt.
Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in 2020 ist dies ein Etappensieg für RSF in einem weiteren hochrangigen Verfahren gegen die anlasslose Massenüberwachung des BND. Denn nur zwei Prozent aller Beschwerden an den EGMR nehmen überhaupt die Hürde, dass das Gericht sie zulässt und die Gegenseite zur Stellungnahme auffordert.
„Die anlasslose Massenüberwachung des BND ist weder mit dem Menschenrecht auf Privatsphäre noch mit der Pressefreiheit vereinbar. Wenn dieses Prinzip für die reine Auslandsüberwachung gilt, wie vom Bundesverfassungsgericht anerkannt, muss es auch die digitale Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger schützen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
Quelle und vollständige Meldung hier: www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/egmr-laesst-beschwerde-gegen-bnd-zu