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Gentests an Embryonen: Bundesrat stimmt PID-Verordnung zu – Kirchenvertreter protestieren

Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Der Bundesrat stimmte am 1. Februar in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu.

Die Länderkammer verlangte zwar mit Mehrheit einige Änderungen. Dabei geht es etwa darum, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen. Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab. baby

Bahr kündigte an, er werde die Änderungen akzeptieren und dem Bundeskabinett eine entsprechend überarbeitete Rechtsverordnung vorlegen, die nach Beschluss des Kabinetts in Kraft treten kann.

Die PID-Tests sollen Paare durchführen lassen können, die sich ihren Kinderwunsch nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen können, deren Gen-Anlagen aber eine Tot- oder Fehlgeburt bzw. eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden die Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche genetische Defekte untersucht. Lebensrechtler befürchten, dass kranke Embryonen „aussortiert“ werden und so der Weg zum „Designer-Baby“ gebahnt wird.

Hüppe: Ermessensspielraum für Länder

Der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, erklärte, dem Bundesrat sei es immerhin gelungen, dass nicht unbegrenzt PID-Zentren aus dem Boden schießen, die gemäß dem ursprünglichen Verordnungsentwurf hätten zugelassen werden müssen, sobald sie die formalen Anforderungen erfüllen: „Jetzt haben die Länder einen Ermessensspielraum, der es ihnen erlaubt, Zulassungen zu verweigern, etwa wenn der Bedarf schon erfüllt ist.“

Hüppe bedauerte jedoch, dass die durch das PID-Gesetz durchaus gegebene Chance nicht genutzt wurde, die Anzahl der Zentren auf eine exakte Zahl zu begrenzen: „Damit ist die von den PID-Befürworten versprochene tatsächliche Begrenzbarkeit der Selektion nicht gegeben.“

Eltern geraten in Zugzwang

Besorgt äußerten sich Medienberichten zufolge auch Kirchenvertreter. Der frühere Thüringer evangelische Landesbischof Christoph Kähler warnte vor einer Freigabe der Auslese von Embryonen. Dann gehe es nur noch um „Selektionen, was ist lebenswert und was ist nicht mehr lebenswert“.

Der kath. Moraltheologe Johannes Reiter sagte, es sei zu befürchten, dass mit einer Zulassung der PID der Rechtfertigungsdruck auf behinderte Menschen und deren Eltern weiter wachse. Der Ethikprofessor kritisierte ein Denken, das im Grunde nur noch gesundes, leistungsfähiges Leben akzeptiere. Damit gerieten viele werdende Eltern in Zugzwang.

Quelle: www.idea.de

Kommentare

3 Antworten

  1. Lilo mit dem „Abtreibungstick“ meldet sich wieder mal zu Wort, aber nur kurz und bündig:
    Der katholische Moralapostel – Verzeihung: Moraltheologe – befürchtet, der „Rechtfertigungsdruck“ auf werdende Eltern würde zunehmen.-
    Dann sollen diese „rechtfertigungsgedrückten“ Eltern eben lernen, sachlich zu streiten und zu diskutieren. Wenn sie das nicht schaffen, dann sind sie selbst schuld.
    Oder aber die Eltern sagen: „Es geht Sie nichts an, ob wir ein behindertes Kind haben!“

    Frau Küble,
    wenn Sie das wie gewohnt anders sehen, geben Sie bitte Laut!

    Freundlichen Gruss
    Lilo mit dem „Abtreibungstick“

    1. Guten Tag,
      was soll das bitte? Warum sollte ich mich ständig melden, wenn ich etwas anders beurteile als Sie, wo Sie genau wissen, daß dies sowieso die Regel ist.
      Ich habe anderes zu tun, als ständig auf Ihre Kommentare einzugehen.
      Immerhin können Sie Ihre Meinung hier „loswerden“ und werden meist freigeschaltet, obwohl sich Ihre Grundaussagen häufig wiederholen.
      Im übrigen können Sie das Problem des Rechtfertigungsdrucks nicht mit flapsigen Floskeln („selbst schuld“ usw.) abtun.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  2. Die Befürchtung, dass der „Rechtfertigungsdruck“ auf behinderte Menschen und deren Eltern wachse ist mehr als abwegig.
    Solange niemand gezwungen wird abzutreiben bzw. niemand gezwungen wird, künstlich erzeugte ZYGOTEN zu „selektieren“, gibt es keinen „Rechtfertigungsdruck“.
    Wenn der Moraltheologe Reiter befürchtet, viele Leute würden von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen und in diesem Rahmen sagen:

    „Heute muss es keine Behinderten mehr geben“

    dann hat das mit „Rechtfertigungsdruck“ nichts zu tun, sondern ist praktizierte MEINUNGSFREIHEIT.

    Und noch was zu „Zygoten“:
    Wenn eine männliche Samenzelle sich mit einer weiblichen Eizelle verschmilzt, nennt man das neue Gebilde „Zygote“. –
    Ein Embryo ist die Zygote erst dann, wenn die Nidation abgeschlossen ist.

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