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Geplantes „Schutz“-Gesetz: „Ermächtigung“ statt Verhaltnismäßigkeit?

Bundestag und Bundesrat sollen jetzt am Mittwoch das neue Infektionsschutzgesetz beschließen – außerplanmäßig. Erst am Montag legte ihnen die Regierung Merkel zahlreichen Änderungen an ihrem eigenen Gesetz als Tischvorlage vor.

Verboten werden darf laut dem geplanten Infektionsschutzgesetz (IfSG): Sport- und Kulturveranstaltungen, Gastronomiebetrieb, Übernachtungen, Alkoholkonsum, sogar Gottesdienste. Weiter dürfen Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden, nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Raum.

Staats- und Verfassungsrechtler hatten die geplante Ermächtigungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen heftig kritisiert. Mindestens zwölfmal sei in dem Entwurf die Rede von einer „Ermächtigung“.

Die Polizei kann ohne Richter in die Privathäuser und auch die Kinder entziehen, wenn Eltern die Maske verweigern. Es soll kein Einspruchsrecht geben, insofern Aushebelung des Rechtsstaates an sich.

Gestrichen wurde der bisher im Gesetz enthaltene Hinweis auf den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz – und dies mit der Begründung, er sei „selbstverständlich“.

Quelle und vollständiger Text hier: https://www.unzensuriert.de/content/116386-regierung-beschliesst-beispiellose-einschraenkungen-der-persoenlichen-freiheit/

Wichtiger Info-HINWEIS: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kritisiert das geplante Staats-Ermächtigungs- bzw. Bürger-Entmündigungsgesetz ebenfalls: https://www.reitschuster.de/post/schaffung-von-konkreten-ermaechtigungsgrundlagen/

Kommentare

3 Antworten

  1. Auch bei der „Ehe für alle“ wurde das parlamentarische Verfahren (rechtsstaatlich äußerst bedenklich) verkürzt und blitzschnell über die Rampe gezogen.—-——— Dieses Gesetz hätten sie sich sparen können. Ehe für alle heist doch, Schwule und Lesben können heiraten und Kinder adoptieren. Mit dem ist der Islam nicht einverstanden. Denn wir brauchen nicht mehr lange und es herrschen dank Merkel und den Gutmenschenverkommenen andere Gesetze.

  2. Im Schweinsgalopp durchgepeitschte Gesetze sind ja nix Neues in Berlin. Kleine Anekdote: Bei der Hartz-IV-Reform bekamen die Mitglieder im damaligen Arbeits-und Wirtschaftsausschuß des Bundestages die Abstimmungsvorlagen nach Sitzungsbeginn so heiß aus dem Kopierer, dass sie sie zuerst nicht anfassen, geschweige denn lesen, konnten. Abgestimmt wurde trotzdem, versteht sich. Auch bei der „Ehe für alle“ wurde das parlamentarische Verfahren (rechtsstaatlich äußerst bedenklich) verkürzt und blitzschnell über die Rampe gezogen.

    Im Parlament mag der eine oder die andere herumnörgeln, die Masse der Abgeordneten zeigt aber Botmäßigkeit und schielt lieber auf den eigenen Listenplatz bei der nächsten Wahl. Jedes Jahr als Abgeordneter wird bei der Altersentschädigung schließlich mit 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung dotiert und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an (https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1335-260796). Fiele man da unangenehm auf, entzöge die Fraktion einem vielleicht das Pöstchen, welches das erkleckliche Zubrot der „Funktionsbezüge“ rechtfertigt? Würde man wirklich bockig, blieben vielleicht wundersamerweise die lukrativen „Nebentätigkeiten“ in Aufsichtsräten bei Großunternehmen weg, wer weiß das schon?

    Also besser „besonnen“ bleiben, Tischvorlagen „schlucken“ und folgsam die Floskeln der Kanzlerin repetieren – man will sich ja nicht ins Unglück stürzen…. 😉

  3. Corona ist ein Virus, aber das C-Theater steht in keinem Verhältnis zu der Wahrheit des Viruses! Alleine die Tatsache, dass Corona besonders stark dort auftritt, wo Regierungen positiv in Richtung Weltsozialismus (oder besser, was diese darunter verstehen) geprägt sind. Und nebendran, wo mehr konservative Einstellung vorherrscht, ist es mässig bis ruhig, zeigt einem doch, dass hier was oberfaul ist.

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