Ungeimpfte Studenten mit einem negativen Corona-Test dürfen in Baden-Württemberg wieder an Präsenzveranstaltungen an Universitäten und Hochschulen teilnehmen.
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Er gab dem entsprechenden Eilantrag eines ungeimpften Studenten statt, der laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss.
Laut Grundgesetz dürfen alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht greife in dieses Recht ein, weil Ungeimpfte an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten.