Wie WELT-online berichtet, hat das Verwaltungsgericht in Osnabrück die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut für verfassungswidrig erklärt.
In dem heute veröffentlichten Beschluß wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen. Die Entscheidung gilt allerdings nicht allgemein, sondern nur für den Antragssteller.
Dass die Dauer auf die Hälfte verkürzt wurde, verstosse gegen Verfassungsrecht, zumal keine wissenschaftliche Grundlage erkennbar sei. Es fehle zudem an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren.
Dr. Alice Weidel, die Vize-Bundessprecherin der AfD, erklärt dazu:
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kratzt massiv an der Reputation des RKI. Herr Wieler bleibt eigentlich nur noch, sein Amt als Präsident zur Verfügung zu stellen.
Die Bundesregierung hatte dem RKI kurz zuvor die Entscheidungskompetenz über die Ablaufzeit des Genesenen-Status übertragen. Der Genesenen-Status ist von erheblicher praktischer Bedeutung für zahlreiche Menschen. Insbesondere für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten.
Eine Verlängerung des Status der Genesenen auf zwölf Monate wie in der Schweiz halte ich für deutlich sinnvoller. Gekoppelt werden sollte eine solche Verlängerung mit kostenlosen Antikörpertests für alle Bürger.“
Eine Antwort
Ein Verwaltungsgericht kann nicht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden. Aber davon abgesehen dürfte die Entscheidung sachlich richtig sein.