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Gerichtsbeschluß: Zwei Mädchen der „Zwölf-Stämme“ dürfen jetzt nach Hause

PRESSEMITTEILUNG von Rechtsanwalt Michael Langhans (Donauwörth): 

Mit Beschluss vom 31.7.2015 hat das Amtsgericht Nördlingen im Verfahren 2 F 604/13 das Recht zur Aufenthaltsbestimmung und zur ärztlichen Versorgung auf die Kindseltern betreffend zweier Mädchen, 10 und 13 Jahre, zurückübertragen. Logo Christustag

Die Kinder sind damit mit sofortiger Wirkung an die Eltern herauszugeben, sie dürfen endlich nach Hause. Das Amtsgericht Nördlingen musste erkennen, dass  –  wie von uns seit Jahren vorgetragen  – eine gegenwärtige, erhebliche Gefahr für das Kindswohl nicht besteht:

Zur Rückführung befragt, führte die Sachverständige aus, dass von dem, was ihr vorliege, eine nachhaltige Kindswohlgefährdung nicht feststellbar ist: „Derzeit“  –  so die Sachverständige weiter –  „sind bei den Kinder keine Schäden feststellbar.“:

„Es besteht jedoch eine Gefährdung dahingehend, dass sie es irgendwann (im Heim, Anm. des Unterzeichners) nicht mehr aushalten, einschließlich Risiken für die soziale Entwicklung.“

Das Recht zur Aufenthaltsbestimmung sowie zur medizinischen Versorgung war daher uneingeschränkt an die Kindseltern zurückzuübertragen.

Rechtsanwalt Michael Langhans vertritt Familien der 12-Stämme-Gemeinschaften in Klosterzimmern und in Wörnitz vor den Amtsgerichten Ansbach und Nördlingen.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Und… Was will uns dieser Artikel sagen? Dass die Sekte harmlos ist? Dass die deutschen Behörden zu grausam oder zu „nett“ sind? Mir ist das nicht so klar…

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