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Gerichtsurteil in Berlin: Nur zwei Jahre Bewährung nach brutalem Überfall

Beatrix von Storch

Ein neues Gerichtsurteil zeigt, wie erodiert der Rechtsstaat in Deutschland bereits ist. Im März 2017 wurde in Berlin-Mitte eine Joggerin brutal niedergeschlagen und beraubt. Der 17-jährige Görkem A. schlug mit einem Ziegelstein immer wieder auf die Frau ein und brach ihr mehrmals die Hand und den Kiefer. Danach raubte er ihr Handy.

Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten: Zwei Jahre Bewährung. Außerdem muss der Täter zur „Verhaltenstherapie“.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass bei der Jugendstrafe der „Erziehungsgedanke im Vordergrund“ stehe. Auch das ist eine Konsequenz der rot-rot-grünen Politik in Berlin, die vollkommen versagt hat.

Die Rückkehr zum Recht und die Wiederherstellung der Inneren Sicherheit haben für uns in der AfD oberste Priorität.

Internetpräsenz: www.beatrixvonstorch.de

Kommentare

4 Antworten

  1. Herr Dr. Merl, nun bitte lassen Sie die Kirche im Dorf ! Sehr viele Opfer wie auch andere Bürger könnten Ihnen von Fällen erzählen, wo Straftäter, die die Opfer verhöhnen, frei kommen durch pfiffige Winkeladvokaten oder Richterinnen wie in Hamburg, wo ein Opfer einer Gruppenvergewaltigung, da sie nicht die Handlung der einzelnen Täter an ihrem Körper im Detail beschreiben konnte, verhöhnt wurde und den Tätern noch Haftentschädigung gezahlt wurde.
    Zudem dürfte Ihnen bekannt sein, dass vor allem die von der pluralen Gesellschaft besoffene SPD allen Ernstes eine Kombination von Scharia-Recht und deutschem Recht in Erwägung zieht. Wird eine Frau, ein Mann, ein Kind von Muslimen vergewaltigt, haben sie diese Springböcke durch ihr unzüchtiges Anziehen erotisch heraus gefordert. Wird eine Muslima oder Einheimische anderer Glaubensgemeinschaft von Nichtmoslems vergewaltigt, können die Opfer meist auf Gerechtigkeit hoffen, dass der Täter eingebuchtet wird. Unser Rechtssystem erodiert, wurde für die Umvolkung gnadenlos ausgehöhlt, um Multi-Kulti-Ansprüche zu berücksichtigen und es wird Zeit, dass das alte Recht wieder hergestellt wird, damit sich die wilden Horden integrieren müssen und wenn nicht, dann gehen, nur so kann Sicherheit wieder hergestellt werden!

  2. Gerichtsschelte durch Laien ist immer billig. Denn jeder Einzelfall ist auch als solcher zu prüfen. Und ohne alle Umstände des Einzelfalls zu kennen, ist eine kritische Würdigung des Urteils nicht möglich. Hätte ein gebürtiger Deutscher die Tat begangen, dann wäre das für Frau von Storch auch wohl keine Erwähnung wert gewesen.

    Der Täter hat bereits 8 Monate in U-Haft gesessen, was NICHT angerechnet wird. Da seine Verteidiger Berufung eingelegt haben, kann auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Dann wäre in zweiter Instanz ein härteres Urteil möglich.

    Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

    1. Hallo, Herr Merl,
      in welcher Welt leben Sie eigentlich? Moslemkindern wird von der Muttermilch an der Hass und die Verachtung auf alles, was in deren Augen „Ungläubige“ sind, beigebracht und Mädchen, die nicht vermummt sind, wie deren eigene unterdrückte Weiblichkeiten, die meist auch nichts anderes kennen, sind eben Huren, mit denen einer dieser verwöhnten Prinzen machen darf, was er will.
      Wen wundert es da noch, wenn völlig unbedarfte, rot/grüne Juristen solche schwachmatischen Urteile fällen, so als könne man einen 17-Jährigen, der von seinen Erzeugern nichts anderes gelernt hat, als dass eben Männer Sonderprivilegien haben und Frauen nur deren Eigentum im Sinne von beliebiger Verfügbarkeit sind, resozialisieren?
      Harte Strafen unseres Systems sind daher der einzige Weg, diesen Prinzen klar zu machen, dass die Scharia hier nicht gilt.
      Dabei können diese jungen Kerle noch froh sein, dass sie durch uns nicht gilt, sonst könnte er glatt am Kran hängen.
      Dazu kommt, dass diese hirnrissigen Urteile keine Einzelfälle sind, sondern täglich so gesprochen werden, wobei nicht vergessen werden darf, dass z. B. hier bei uns in Hessen die schwerste Gewaltkriminalität durch solche armen Schutzsuchenden seit 2015 um 242 % zugenommen haben und die berühmten Einzelfälle inzwischen Massenphänomene sind, welche natürlich tunlichst von der Politik und den Medien verschwiegen werden – und auch die Polizei ist angewiesen, möglichst nie die Herkunft dieser sog. „Einzeltäter“ zu nennen. Da ich mich seit über 30 Jahren mit dem Islam beschäftige, können Sie davon ausgehen, dass ich weiß, wovon ich hier rede.

      1. Ede Wachsam,

        es ist nicht wahr, dass generell „Moslemkindern“ (was ist denn das für ein Ausdruck?) von Kind an Hass gegen Nichtmuslime eingetrichtert wird. Es gibt Kinder, die so aufwachsen, aber keinesfalls generalisierend.

        Die politische Ausrichtung der Richter kennen Sie ebenso wenig wie das Jugendstrafrecht.

        Ganz offensichtlich ging es hier weder um ein Sexualdelikt noch um ein Delikt, das nach der Scharia geboten ist. Insofern gehen Ihre Angriffe komplett ins Leere.

        Wenn Sie sich tatsächlich seit über 30 Jahren mit dem Islam beschäftigen, dann haben Sie daraus erstaunlich wenig gelernt. Vielleicht lesen Sie sich mal bei Frau Dr. Christine Schirrmacher ein, um fundiertes Wissen zu erwerben.

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