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Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zum § 217 forciert Selbstmord und Suizid-Beihilfe

Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen Stellungnahme der DGS gegen Suizidbeihilfe

Pressemitteilung der CDL vom 24.8.2012:

Der derzeit vorliegende Entwurf zu einem neuen § 217 StGB  –  „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“   – trifft trotz Sommerpause auf immer schärfere Kritik.
Der Bundesverband Lebensrecht hat sich ebenso wie die CDL für eine  –  neu einzuführende  –  allgemeine Strafbarkeit der aktiven Mitwirkung am Suizid ausgesprochen. Dies entspräche u.a. der heutigen Rechtslage in Österreich (§ 78 öStGB).
 
Inzwischen haben sich vermehrt deutlich kritische Stimmen   –   wie z. B. die Deutsche Hospiz Stiftung oder die Deutsche Bischofskonferenz   – zum geplanten § 217 StGB geäußert, die ebenfalls befürchten, daß die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene gesetzliche Regelung eine Förderung und weitere Akzeptanz jeder Form der Beihilfe zum Suizid bewirken wird.
 
Obwohl sich § 16 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer vom Mai 2011 für ein Verbot der Mitwirkung von Ärzten am Suizid ausspricht, ist diese Regelung für die Landesärztekammern keinesfalls bindend:
Die Landesärztekammer des Freistaats Bayern hat bereits Anfang 2012 in ihrer Neufassung der Berufsordnung auf ein ausdrückliches Verbot der Mitwirkung von Ärzten am Suizid verzichtet. Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist dabei, ihre Berufsordnung entsprechend zu modifizieren.
Damit wird die Mitwirkung von Ärzten beim Suizid rechtlich bereits private „Ermessenssache“, auch wenn dies noch nicht allgemein bekannt ist.
Privatpersonen können heute in Deutschland ohnehin schon straffrei „private“ und persönlich Beihilfe zur Selbsttötung leisten, was in der Bevölkerung bisher kaum bekannt ist, was sich bald aber ändern wird.
Entsprechend argumentiert die Bundesjustizministerin im aktuellen Referentenentwurf konsequent für die Zulässigkeit der Suizidbeihilfe auch durch Ärzte, Pfleger oder andere Personen.
Als einziges Straf- und Verbotskriterium bliebe im neuen § 217 merkwürdigerweise nur noch die Gewerblichkeit, d.h. die systematische Bezahlung der Beihilfeleistung zur Selbsttötung.
Die meisten Selbsttötungen gehen auf psychische Erkrankungen zurück
 
Deshalb ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, daß die relativ häufigste Ursache für einen Suizid bzw. Suizidversuch in eindeutig diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen besteht. Je nach Schätzung sind über 90% aller Suizide in den westlichen Gesellschaften hierauf zurückzuführen.
Der in der Öffentlichkeit gern zitierte sog. „Freitod“, wie vor einigen Wochen bei der ehemals bekannten Schauspielerin Silvia Seidel, geht in der Regel auf eine prinzipiell behandelbare depressive Erkrankung zurück.
Die irreführende, „positive“ Darstellung der Selbsttötung als „Freitod“ und seine damit geförderte öffentliche Akzeptanz gefährdet suizidal disponierte Personen in zusätzlichem Maße.
Seit langem ist ein Zusammenhang zwischen der Medienberichterstattung über Suizide und einem Anstieg der Taten bestätigt. Deswegen ermahnt der Deutsche Presserat die Medien in seinem Ethik- Kodex  bei der Berichterstattung über Suizide bewußt zur verantwortungsvollen Zurückhaltung.
Genau dies wird allerdings durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition konterkariert, der die Beihilfe explizit als eine eigentlich positive, mitleidsvolle und humane Form der „Hilfestellung“ für Suizidwilllige darstellt.
Schon jetzt ist in Deutschland die häufigste Form der Selbsttötung der Alterssuizid, der vor allem von Menschen in einer durch bedrohlich erscheinende Veränderungen gekennzeichneten Lebenssituation unternommen wird, in der sie sich allein gelassen, überflüssig oder auch extrem überfordert und alters- oder krankheitsbedingt belastet fühlen.
 
Wer hier den Menschen anstelle intensiver Hilfe und Zuwendung „bequeme“ und „fachkompetente“ persönliche Beihilfe und Unterstützung beim Suizidvorhaben gibt oder ermöglicht, unterstützt damit den Selbsttötungswunsch und unterläßt andere, den Lebenswillen fördernde Hilfestellungen.
Rasch wird so auch in Deutschland aus einer allgemeinen Möglichkeit der Beihilfe ein Angebot und ein alternativer tödlicher „Ausweg“.
 
Deshalb begrüßt die CDL die aktuelle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), deren besonders erfahrene Experten eindringlich vor einer Ausweitung der Sterbehilfe durch das neue Gesetz warnen.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine selbständige Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europa-Abgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

Christdemokraten für das Leben e.V.
Schlesienstr. 20  /  48167 Münster
Tel.: 0251 – 6 28 51 60   /  Fax: 0251 – 6 28 51 63
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. 10.000 Selbstmorde pro Jahr sind vermeidbar
    (Veröffentlicht im „Zukunftsdialog“, 18.02.2012
    Über 10.000 Selbstmorde gab es letztes Jahr.
    Die meisten davon könnten vermieden werden.
    Durch Aufklärung – über die wahre Identität des Menschen und die Kraft, die ihm damit zur Verfügung steht; und über natürliche psychische Phänomene, die viele Menschen erleben, die von der Psychiatrie tragischerweise FALSCH -als Symptome schwerer psychischer Störung / Erkrankung – gedeutet werden.
    Seit 16 Jahren bin ich in diesem Bereich ehrenamtlich tätig und musste mit Entsetzen diesen Skandal entdecken, der noch immer nicht öffentlich wahrgenommen wurde – obwohl ich und mein Verband das seit vielen Jahren anprangern.
    Es wird totgeschwiegen!
    Das Phänomen „Stimmen hören“ ist eines der häufigsten, aber unsere Psychiater ignorieren, dass es sich dabei um ein völlig natürliches Phänomen und nicht um ein Krankheitssymptom handelt. Die Störung besteht eher darin, dass man mit diesem Phänomen nicht angemessen umgehen kann – mangels richtiger Aufklärung. Bei ALLEN!
    Ähnlich schadenstiftend missdeutet wird das „Religiöse / spirituelle Erleben“, dem selbst viele Kirchenvertreter hilf- und ratlos gegenüber stehen und die Menschen, die damit zu ihnen kommen, tragischerweise an Psychiater verweisen.
    Dieser Skandal muss öffentlich gemacht und das Problem endlich gelöst werden.
    Suizide sind allermeist keine Folge freier Entscheidung, sondern – eher „zwanghaft“ – Folge einer psychischen Störung, die heilbar und auch präventiv völlig vermeidbar ist.

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