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Spahns Gesetzentwurf zur Organspende – CDL übt Kritik an Widerspruchsregelung

CDL protestiert gegen Anmaßungen des Staates

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr (siehe Foto) Stellung zu den neuen Vorschlägen:

Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt.

Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus.

Auch wenn die drohende Einführung der „Widerspruchslösung“  explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag  steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als „Gewissensentscheidung“ möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben (CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle „Anreizsysteme“ für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen „Spendern“, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen (!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall k e i n  Organspender gewesen sei. 

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel.

Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann –  statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zu individuellen Organ-„Spender “ – ausnahmslos alle zu Organ-„Lieferanten“ und als solche ärztlicherseits  behandelt und genutzt.

Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens-und Informationsstand haben, und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:   

Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war. Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsminister ist.

Dass derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.  

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat. 

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv „widersprochen“ haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende „Diktat“ der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen.

Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen.

Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.

Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung muß endlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden. 

Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung“ der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine „Spende“ wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche „Bürger-Pflicht“, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen. Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen. 

Es ist zu hoffen, daß die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU- Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte „Widerspruchs“- Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte „Vergesellschaftung“ der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und ablehnend begleiten.

Internetpräsenz: www.cdl-online.de

Kommentare

9 Antworten

  1. Meine Freundin war damals unheilbar an Krebs erkrankt und dankbar und glücklich, dass sie die erste Chemo gut überstanden hatte. Aber sie war eine Patientin zweiter Klasse und als ihre Nieren versagten, bekam sie ambulant 2 Katheder verpasst. Dann wieder Krankenhaus, Chemotherapie. Die ARGE war erbarmungslos und bestellte sie mitten in der Chemo zum Termin, sonst Leistungskürzung. Sie hatte Kinder. Trotz dessen hatte sie ihren Lebensoptimismus nicht verloren. Eine Psychologin schnauzte sie an, sie müsse todunglücklich sein, aber sie lies sich nicht beugen. Chance fifty fifty. Dann wurde sie zum Versuchskaninchen gemacht, mehrere OPs. um sie angeblich zu heilen, der Katheder an Leber und Galle kam noch dazu. Sie starb grausam und qualvoll den Hungertod. Die Würde des Menschen gibt es schon lange nicht mehr in unserem Land, seitdem selbst das Gesundheitswesen kommerzialisiert wurde. Unsere Krankenkassen, über Generationen aufgebaut, werden schamlos geplündert, wie Apotheker schon klagten, werden Mediziner vor die Aufgabe gestellt, da entsprechende Medikamente nicht verfügbar sind, zu panschen, das kam im ÖR.
    Merkel braucht Geld für ihre Lügen, dass wir ein reiches Land sind und die Neugäste schleppen Krankheit für Krankheit ein und werden teuer kuriert und bekommen zum Lohn Taschengeld vom Sozialamt, weil sie hier sind. Wer glaubt, dass die neue Organspendennummer aus dem Kabinett Frankenstein keine miese Nummer ist, der träumt.

    1. Sorry, hab mich leicht vertan. Meine Freundin erzählte mir, wie sie ohne Rücksicht die Stents in die Nieren gerammelt bekam und unter Schmerzen nach Hause fahren musste. Unsere Prominenz hingegen wird fürsorglicher behandelt. Diese Geschichte ist so furchtbar, es fällt schwer, darüber zu schreiben.

  2. Viele Erfindungen, die zum Wohle der Menschen dienen sollten, wurden am Ende immer wieder missbraucht. Damit die Reichen sich ein längeres Leben kaufen können, haben schon in anderen Ländern die ganz armen Menschen ihre Organe verkauft, aber Merkel und Spahn gehen weiter, sie spielen Gott und schlachten uns aus. Gerade Komapatienten sind diesem kranken Treiben hilflos ausgeliefert, wo Halbgötter in weiß, wenn sie auch noch korrupt sind, über Leben und Tod in Zukunft entscheiden werden. Nicht einmal im Tode lassen sie uns die Würde und umsonst ist er auch nicht. Was ist Hirntod, wer kann das sagen? Wenn man eine starke Form der Demenz hat, bettlägerig ist, dann ist der Tod eine Erlösung, aber Spahn schafft mit dem neuen Gesetz Anreize zum Ausschlachten wehrloser Patienten. Einfach nur noch grauenhaft, wie Politiker und Konzerne selbst an unseren Organen noch verdienen wollen. Die Menschenwürde wurde schon längst abgeschafft.

  3. Noch passender als Lektüre zu diesem Thema dürfte Larry Niven’s Flatlander sein, die Sammlung der Geschichten zu Gil „the Arm“ Hamilton. Einem Weltpolizisten, der „Organpascher“ jagt. Der Staat in seiner unendlichen Weisheit hat die Kandidaten für die Todesstrafe einer nützlichen Verwendung zugeführt, die Organe werden für Transplantationen verwendet. Damit waren die kriminellen Organhändler eine Weile aus dem Geschäft, aber die Verfügbarkeit der Organe führte zu einem sorglosen Umgang mit dem eigenen Körper, so daß der Bedarf immer weiter anstieg. Der Staat reagierte auf die Nachfrage und die Todesstrafe wurde immer weiter ausgeweitet, bis hin als Strafe für Steuerhinterziehung etc.

    Welcher Arzt wird einen bewußtlosen Patienten noch das Leben retten, wenn er zeitgleich mitgeteilt bekommt, daß es wartende Empfänger für seine Organe gibt? Wie soll der Widerspruch dokumentiert werden? In einer immer mitzuführenden Erklärung? Diese würde dann natürlich „versehentlich“ entsorgt wenn der Patient entkleidet wird. Ein Stück „Papier“ soll ja nicht als Hindernis für das „Richtige“ dienen.

    1. „Welcher Arzt wird einen bewußtlosen Patienten noch das Leben retten, wenn er zeitgleich mitgeteilt bekommt, daß es wartende Empfänger für seine Organe gibt? … Diese würde dann natürlich „versehentlich“ entsorgt wenn der Patient entkleidet wird.“
      Bei allen Vorbehalten und Ablehnung ggü. Organspende: Das sind Unterstellungen!

      Heutzutage werden ja nur Organe entnommen, wenn der „Hirntod“ eingetreten ist, und nicht bei irgendwelchen Bewusstlosen. Und daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern. Auch dass automatisch Widerspruchsdokumente „entsorgt“ werden, ist erst einmal eine Unterstellung. Missbrauch kann es immer geben, und davor fürchte ich mich auch, und das ist auch ein Grund, warum ich die Organspende ablehne (es gibt aber auch grundsätzliche). Nur, automatische Missachtung des Patientenwillens zu unterstellen, geht zumindest bei gegenwärtiger Lage zu weit.

      1. Zum ersten sollten Sie sich informieren, wie das Hirntodkriterium entstanden ist: Als eine i einer Harvardstudie maßgeschneiderte Lösung zur Ermöglichung von Organentnahmen, solange sie noch verwertbar sind.

        Schön, daß sie Hirntod in Anführungszeichen setzen! Hier zum wirklichen Leben:
        https://www.focus.de/panorama/welt/skandaloese-fehler-in-us-klinik-fuer-tot-erklaerte-frau-erwacht-bei-organentnahme_aid_1039950.html
        http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/hirntod-falsch-festgestellt-schwerer-fehler-bei-organ-entnahme-13364713.html

        Dies sind nur zwei willkürlich herausgegriffen Artikel aus den letzten Jahren, aus den USA würde man noch jede Menge mehr zu diesem Thema bekommen. Dort ist auch Organmangel obwohl die Spenderquote bei annähernd 50% der Bevölkerung liegt.

        Man braucht nur über die Grenze Richtung Belgien oder Niederlande zu schauen, ich habe grad nicht den Artikel zur Hand in welchem Land genau, wo Ärzte in einer anonymen Umfrage zu ca. 33% zugegeben haben, bei der Euthanasie Vorschriften gebeugt oder gebrochen zu haben, um diese durchzuführen. Ein namhaftes Mitglied der Landeskommission ist zurückgetreten, weil er die Farce nicht mehr mittragen wollte.

        Schauen Sie sich die Vorwürfe der Krankenkassen über betrügerische Abrechnungen an, wenn Ärzte und Krankenhäuser nicht mehr anders wissen, wie sie die Kosten gedeckt bekommen sollen. Genau hier setzt dieser Gesetzesentwurf an! Geld mit der Gießkanne für die, die explantieren, einen bürokratischen Albtraum für die, denen vorgeworfen wird, ein nutzbares Organ nicht explantiert zu haben.

        Es geht genau darum, daß der Entwurf Mißbrauch begünstigt, in dem er entsprechenden Druck aufbaut, die Grenzen der Regeln zu sprengen. Und diese Fälle von Mißbrauch sind nicht nur theoretisch möglich, sondern wahrscheinlich, auch wenn ich nicht hoffen will, daß sie der Regelfall werden. Ignoranz der im Gesetz implantierten Tendenz hilft hier keinen Schritt weiter.

  4. Unsere Politiker sind dem teuflischen Gott Mammon und dem Größenwahn verfallen, sie machen noch nicht einmal vor der Würde des Menschen halt und auch nicht vor dem Eid des Hypokrates, widerwärtig. Aus Chirurgen sollen vielleicht aus Kostenzwang bald Metzger werden, ekelhaft.

    1. “ … sollen vielleicht aus Kostenzwang bald Metzger werden.“
      Knallhart und ohne Umschweife formuliert, aber exakt zutreffend.

      Es ist eine ungeheure Anmaßung auf seiten des Staates, sich der Körper von Sterbenden zu bedienen, denn Hirntod ist ja kein endgültiger Tod. Der Körper atmet und lebt und schwangere Frauen bringen vielfach noch ihr Baby auf die Welt.
      Und es gibt sicher viele Leute, die keine Angehörigen haben, um im Falle ihres Todes für sie sprechen zu können.
      Viele von ihnen sind vielleicht depressiv oder von ihrer Lebenssituation derart überfordert, dass sie keine Kraft aufbringen oder Interesse daran haben, rechtzeitig eine Widerspruchserklärung abzugeben.
      Und irgendwann dann macht sich ein sogenannter Arzt ans Werk, eben diese Menschen auszuschlachten.
      Vorschlag einer neuen Berufssparte:
      ärztlich bestellter Metzger.

  5. Klingt irgendwie unheimlich. Wenn man bedenkt, wieviel „Spenden-Skandale“ unsere Poltik schon geboten hat! Wie furchtbar, wenn hier einmal etwas schiefläuft, für welches Geschehen dann bestimmt wieder niemand die Verantwortung übernehmen will! Erinnert etwas an den Roman „1984“. Was für ein Eingriff in die Eigenverantworung der Bürger!

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