Der stellv. Vorsitzende der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), hat Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gefordert.
Das alleinige Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe sei unzureichend , sagte er der Passauer Neuen Presse vom heutigen Dienstag.
Es sei schon jetzt absehbar, „dass das Gesetz in seiner jetzigen Form umgangen werden kann und wird„. Singhammer forderte deswegen, daß in der Koalition offen über Verbesserungen an dem Gesetz gesprochen werden solle.
„Die beiden großen Kirchen haben vorgeschlagen, die organisierte Sterbehilfe zu verbieten. Das halte ich für einen richtigen Ansatz“, sagte der CSU-Politiker. „Wir sollten dieses Modell genau prüfen.“
Er plädierte außerdem dafür, den Abgeordneten bei der Entscheidung über das Gesetz größtmöglichen Spielraum zu lassen, da es um eine wichtige ethische Frage gehe. „Bei diesem Thema eine Gewissensentscheidung zu leugnen, ist schwierig.“
Schnelle Nacht-und-Nebel-Aktion für eine Grundsatzdebatte geplant
Der Bundestag soll sich nach bisheriger Planung voraussichtlich diese Woche in der Nacht zum Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befassen.
Nach neuem Gesetz macht sich künftig strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen. Angehörige und andere nahestehenden Menschen, die den Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten, sollen jedoch ausdrücklich straffrei bleiben.
Der Entwurf der Ministerin war bei den Kirchen, in der Ärzteschaft sowie in der CDU/CSU auf Kritik gestoßen. Gegner der Regelung monierten, dass künftig womöglich auch Ärzte oder Pfleger als nahestehende Menschen indirekt Sterbehilfe leisten könnten.
Quelle: n-tv.de, AFP