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GEZ-Sender scheitern in Karlsruhe

Medienberichten zufolge hat das Bundesverfassungsgericht die vorläufige Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Damit sind die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gescheitert.

Stephan Brandner, Vize-AfD-Bundesvorsitzender, begrüßt diese Entscheidung:

„Die Öffentlich-rechtlichen haben vom Bundesverfassungsgericht die erste Klatsche erhalten. Nur wir von der AfD stehen zwar für die gänzliche Abschaffung der zwangsfinanzierten GEZ-Sender – und nicht nur für den Verzicht auf eine Erhöhung – aber trotzdem ist der Weg der richtige.

Gerade jetzt, wo viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages undenkbar. Ich hoffe für alle Bürger und Zwangszahler sehr, dass diese Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Hauptsache Bestand haben wird.“

Kommentare

5 Antworten

  1. Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz, auch zu dezentraler Demokratie mit Plebisziten und Volksabstimmungen und starkem Föderalismus und starken Regionen – siehe auch zu EU und Euro und Mondragon und Malik und Konstruktivismus und NLP in den Medien

    http://www.zeit-fragen.ch

  2. Wie dreist ist das denn?

    Da ziehen die öffentlich-rechtlichen Sender noch vor Gericht wegen eigentlich ein paar Cent für fast jeden Bürger, und kassieren schon fette Gehälter. DAs nennt man : Gier!!

    Was die Leitungsbosse und Angestellten der Rundfunkanstalten verdienen, sind schon richtig fette Gehälter.

    Dieses Urteil ist sehr zu begrüßen. Ein schönes Urteil zu Weihnachten. Danke Karlsruhe.

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