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Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen eine Medizinerin erhoben. Sie wirft der 61-jährigen Ärztin vor, auf ihrer Internetseite gegen das Werbeverbot für Abtreibungen zu verstoßen. Das berichten die evangelische Nachrichtenagentur IDEA und die „Gießener Allgemeine“.   

Auf der Homepage der Allgemeinärztin heißt es unter der Überschrift „Informationen zum Schwangerschaftsabbruch“: „Weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch senden wir Ihnen gerne per Mail zu“.  –  Offeriert werden die Informationen in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Die Staatsanwaltschaft Gießen sieht darin einen Verstoß gegen den § 219a Strafgesetzbuch. Der schreibt unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ in Absatz 1 vor:

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (…) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gießen wurde für den 24. November anberaumt. Die Angeklagte hat bereits angekündigt, notfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Quelle: ALfA-Newsletter

Kommentare

Eine Antwort

  1. Richtig so! Urteilt sie ab! Ein Arzt hat stets dem Leben zu dienen und darf nicht töten. Aus keinem einzigen Grund. Man sollte ihr, zugleich, die ärztliche Approbation entziehen.

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