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Gießen: Gericht verurteilt Ärztin Hänel zu 6000 € Strafe wegen Abtreibungswerbung

Laut §219a des Strafgesetzbuches ist es verboten, Werbung für Abtreibungen vorzunehmen, was besonders für Ärzte gilt, da hiermit ein „Vermögensvorteil“ verbunden ist.
Das Amtsgericht Gießen hat die Allgemeinärztin Kristina Hänel, die seit Jahrzehnten auch Abtreibungen vornimmt, am heutigen Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe wegen „unerlaubter Werbung für  Schwangerschaftsabbrüche“ verurteilt. Die Medizinerin hatte auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, daß sie Abtreibungen durchführt und hält dies für medizinische „Aufklärung“.
Begründet wurde die Gerichtsentscheidung mit dem Hinweis, der Gesetzgeber wolle nicht, „dass über den Schwangerschafts-abbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“.
Der Prozeß gegen die 61-jährige Hänel, die das Urteil nicht akzeptieren möchte, war von einem großen Medieninteresse und einer Demonstration von Abtreibungsbefürwortern vor dem Gerichtsgebäude begleitet.
Hintergrund des Abtreibungsverbots ist die „spezielle“ deutsche Rechtsprechung, wonach Abtreibung nach Beratung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate zwar straffrei, aber dennoch rechtswidrig ist.  –  Für eine rechtswidrige Tat soll logischerweise keine „Werbung“ erfolgen, wenngleich der Staat auf Strafverfolgung verzichtet.

Siehe hierzu unseren Beitrag vom vergangenen Samstag: https://charismatismus.wordpress.com/2017/11/18/berlin-linke-zeitung-taz-solidarisiert-sich-auf-titelseite-mit-abtreibungsaerztin-haenel/

Kommentare

4 Antworten

  1. Warum gilt im so toleranten Deutschland für die schützenswertesten der Gesellschaft, der Ungeborenen, nicht das Recht auf Leben? Was für eine grausame und kalte Gesellschaft! Werbung für Tötung soll erlaubt werden? Sind wir von allen guten Geistern verlassen?

  2. Nun ja, die Sache ist aber die, dass Abtreibung in den Augen der meisten Menschen eine ganz normale Sache ist.
    Als die Beratungslösung eingeführt wurde, war das erklärte Zeil dieser Lösung, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren, als die damalige Familienministerin das überprüfen wollte, wurde sie von Helmut Kohl himself zurückgepfiffen.
    Auch hat der Gesetzgeber nichts dafür getan, dass der Eindruck sich in der Öffentlichkeit festsetzen könne, als sei Abtreibung nicht was ganz normales.
    AUch hat der Gesetzgeber nichts dafür getan, damit sich der Eindruck festsezt, dass Leute, die auf die NIchtnormallität der Abtreibung hinweisen, eigentlich im Sinne des Gesetzgebers argumentiern.
    Von daher muss ich sagen, das ist schon ein seltsames Urteil.

  3. Der Abtreiberin Hänel scheint ja wohl jegliches Rechtsbewusstesien abhanden gekommen zu sein.
    Die 6000 Euro sollten an Vereine gehen, die sich für das ungeborenen Leben einsetzen und es bewahren.

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