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Glaubenspräfekt Gerhard L. Müller zur Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe

Erzbischof Gerhard Ludwig Müller
Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre

 Zeugnis für die Macht der Gnade

Die Diskussion über die Problematik der Gläubigen, die nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingegangen sind, ist nicht neu. Von der Kirche wurde sie immer mit großem Ernst und in helfender Absicht für die betroffenen Menschen geführt. Denn die Ehe ist ein besonders tief in die persönlichen, sozialen und geschichtlichen Gegebenheiten eines Menschen hinabreichendes Sakrament.

Aufgrund der zunehmenden Zahl der Betroffenen in Ländern alter christlicher Tradition handelt es sich um ein pastorales Problem von großer Tragweite. Heute fragen sich durchaus gläubige Menschen ernsthaft: Kann die Kirche die wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen nicht unter bestimmten Bedingungen zu den Sakramenten zulassen? Sind ihr in dieser Angelegenheit für immer die Hände gebunden? Haben die Theologen wirklich schon alle diesbezügliche Implikationen und Konsequenzen frei gelegt?

Diese Fragen müssen im Einklang mit der katholischen Lehre über die Ehe erörtert werden. Eine verantwortungsvolle Pastoral setzt eine Theologie voraus, die sich „dem sich offenbarenden Gott mit Verstand und Willen voll unterwirft und seiner Offenbarung willig zustimmt“ (II. Vatikanisches Konzil, Konstitution Dei Verbum, Nr. 5).

Um die authentische Lehre der Kirche verständlich zu machen, müssen wir vom Wort Gottes ausgehen, das in der Heiligen Schrift enthalten, in der kirchlichen Tradition ausgelegt und vom Lehramt verbindlich interpretiert wird.

Das Zeugnis der Heiligen Schrift

Es ist nicht unproblematisch, unsere Frage unvermittelt in das Alte Testament hineinzutragen, weil damals die Ehe noch nicht als Sakrament betrachtet wurde. Das Wort Gottes im Alten Bund ist aber insofern für uns von Bedeutung, als Jesus in dieser Tradition steht und von ihr her argumentiert.  jesus in der synagoge von nazareth

Im Dekalog steht das Gebot „Du sollst nicht ehebrechen!“ (Ex 20,14), an anderer Stelle wird eine Ehescheidung aber als möglich angesehen. Mose bestimmt nach Dtn 24,1-4, dass ein Mann seiner Frau eine Scheidungsurkunde ausstellen und sie aus seinem Haus entlassen kann, wenn sie nicht mehr sein Wohlgefallen findet. Im Anschluss daran können Mann und Frau eine neue Ehe eingehen.

Neben dem Zugeständnis der Scheidung findet sich im Alten Testament aber auch ein gewisses Unbehagen gegenüber dieser Praxis. Wie das Ideal der Monogamie, so ist auch das Ideal der Unauflöslichkeit in dem Vergleich enthalten, den die Propheten zwischen dem Bund Jahwes mit Israel und dem Ehebund anstellen.

Der Prophet Maleachi bringt dies deutlich zum Ausdruck: „Handle nicht treulos an der Frau deiner Jugend…, mit der du einen Bund geschlossen hast“ (Mal 2,14-15).

Vor allem Kontroversen mit den Pharisäern waren für Jesus Anlass, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Er distanzierte sich ausdrücklich von der alttestamentlichen Scheidungspraxis, die Mose gestattet hatte, weil die Menschen „so hartherzig“ waren, und verwies auf den ursprünglichen Willen Gottes:

„Am Anfang der Schöpfung… hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,5-9; vgl. Mt 19,4-9; Lk 16,18).

Die katholische Kirche hat sich in Lehre und Praxis stets auf diese Worte Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe bezogen. Das Band, das die beiden Ehepartner innerlich miteinander verbindet, ist von Gott selbst gestiftet. Es bezeichnet eine Wirklichkeit, die von Gott kommt und deshalb nicht mehr in der Verfügung der Menschen steht.P1020947

Heute meinen einige Exegeten, diese Herrenworte seien schon in apostolischer Zeit mit einer gewissen Flexibilität angewandt worden: und zwar bei porneia/Unzucht (vgl. Mt 5,32; 19,9) und im Fall der Trennung zwischen einem christlichen und einem nicht christlichen Partner (vgl. 1 Kor 7,12-15).

Die Unzuchtsklauseln wurden freilich in der Exegese von Anfang an kontrovers diskutiert. Viele sind der Überzeugung, dass es sich dabei nicht um Ausnahmen von der Unauflöslichkeit der Ehe, sondern um ungültige eheliche Verbindungen handle. Jedenfalls kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf umstrittene exegetische Hypothesen aufbauen. Sie muss sich an die klare Lehre Christi halten.

Paulus verkündet das Verbot der Scheidung als ausdrücklichen Willen Christi: „Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen – wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann –, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen“ (1 Kor 7,10-11).

Zugleich lässt er auf Grund eigener Autorität zu, dass sich ein Nichtchrist von seinem christlich gewordenen Partner trennen kann. In diesem Fall ist der Christ „nicht gebunden“, unverheiratet zu bleiben (1 Kor 7,12-16).

Ausgehend von dieser Stelle erkannte die Kirche, dass nur die Ehe zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau  Sakrament im eigentlichen Sinn ist und nur für diese die unbedingte Unauflöslichkeit gilt. Die Ehe von Ungetauften ist zwar auf die Unauflöslichkeit hingeordnet, kann aber unter Umständen – eines höheren Gutes wegen – aufgelöst werden (Privilegium Paulinum).

Es handelt sich hier also nicht um eine Ausnahme vom Herrenwort. Die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe, der Ehe im Raum des Christusmysteriums, bleibt gewahrt.

Von großer Bedeutung für die biblische Grundlegung des sakramentalen Eheverständnisses ist der Epheserbrief, in dem es heißt: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“ (Eph 5,25).

Und etwas weiter schreibt der Apostel: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche“ (Eph 5,31-32).120505416_B_Judy und Mike in der Kirche

Die christliche Ehe ist ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Weil sie die Gnade dieses Bundes bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein Sakrament.

Das Zeugnis der kirchlichen Tradition

Für die Herausbildung der kirchlichen Position bilden sodann die Kirchenväter und die Konzilien wichtige Zeugnisse. Für die Väter sind die biblischen Weisungen bindend. Sie lehnen die staatlichen Ehescheidungsgesetze als mit der Forderung Jesu unvereinbar ab. Die Kirche der Väter hat Ehescheidung und Wiederheirat zurückgewiesen, und zwar aus Gehorsam gegenüber dem Evangelium. In dieser Frage ist das Zeugnis der Väter eindeutig.

In der Väterzeit wurden geschiedene Gläubige, die zivil wieder geheiratet haben, auch nicht nach einer Bußzeit offiziell zu den Sakramenten zugelassen. Einige Vätertexte lassen wohl erkennen, dass Missbräuche nicht immer rigoros zurückgewiesen wurden und hin und wieder für sehr seltene Grenzfälle pastorale Lösungen gesucht wurden.

In manchen Gegenden kam es später, vor allem aufgrund der zunehmenden Verflechtung von Staat und Kirche, zu größeren Kompromissen. Im Osten setzte sich diese Entwicklung weiter fort und führte, besonders nach der Trennung von der Cathedra Petri, zu einer immer liberaleren Praxis.

Heute gibt es in den orthodoxen Kirchen eine Vielzahl von Scheidungsgründen, die zumeist mit dem Verweis auf die Oikonomia, die pastorale Nachsicht in schwierigen Einzelfällen, gerechtfertigt werden, und den Weg zu einer Zweit- und Drittehe mit Bußcharakter öffnen. Mit dem Willen Gottes, wie er in den Worten Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe eindeutig zum Ausdruck kommt, ist diese Praxis nicht zu vereinbaren. Sie stellt jedoch ein nicht zu unterschätzendes ökumenisches Problem dar.

Im Westen wirkte die Gregorianische Reform den Liberalisierungstendenzen entgegen und stellte die ursprüngliche Auffassung der Schrift und der Väter wieder her. Die katholische Kirche hat die absolute Unauflöslichkeit der Ehe selbst um den Preis großer Opfer und Leiden verteidigt. Das Schisma einer vom Nachfolger Petri abgelösten „Kirche von England“ erfolgte nicht aufgrund von Lehrdifferenzen, sondern weil der Papst dem Drängen  des blutrünstigen Königs Heinrichs VIII. nach Auflösung seiner Ehe aus Gehorsam gegenüber dem Wort Jesu nicht nachkommen konnte.

Das Konzil von Trient hat die Lehre von der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe bestätigt und erklärt, dass diese der Lehre des Evangeliums entspricht (vgl. DH 1807). Manchmal wird behauptet, dass die Kirche die orientalische Praxis faktisch toleriert habe. Das trifft aber nicht zu.

Die Kanonisten sprachen immer wieder von einer missbräuchlichen Praxis. Und es gibt Zeugnisse, dass Gruppen orthodoxer Christen, die katholisch wurden, ein Glaubensbekenntnis mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Unmöglichkeit von Zweit- und Drittehen zu unterzeichnen hatten.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die „Kirche in der Welt von heute“ eine theologisch und spirituell tiefe Lehre über die Ehe vorgelegt. Es hält klar und deutlich an der Unauflöslichkeit der Ehe fest. Die Ehe wird verstanden als umfassende leib-geistige Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau, die sich gegenseitig als Personen schenken und annehmen.

Durch den personal freien Akt des wechselseitigen Ja-Wortes wird eine nach göttlicher Ordnung feste Institution begründet, die auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft hingeordnet ist und nicht mehr menschlicher Willkür unterliegt: „Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sich-Schenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit“ (Nr. 48).

Durch das Sakrament schenkt Gott den Gatten eine besondere Gnade: „Wie nämlich Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten. Er bleibt fernerhin bei ihnen, damit die Gatten sich in gegenseitiger Hingabe und ständiger Treue lieben, so wie er selbst die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“ (ebd.).

Durch das Sakrament enthält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn: Sie wird zum Bild der beständigen Liebe Gottes zu seinem Volk und der unwiderruflichen Treue Christi zu seiner Kirche.

Man kann die Ehe nur im Kontext des Christusmysteriums als Sakrament verstehen und leben. Wenn man die Ehe säkularisiert oder als bloß natürliche Wirklichkeit betrachtet, bleibt der Zugang zur Sakramentalität verborgen. Die sakramentale Ehe gehört der Ordnung der Gnade an, sie ist hinein genommen in die endgültige Liebesgemeinschaft Christi mit seiner Kirche.

Christen sind gerufen, ihre Ehe im eschatologischen Horizont der Ankunft des Reiches Gottes in Jesus Christus, dem Fleisch gewordenen Wort Gottes, zu leben.

QUELLE und FORTSETZUNG des Beitrags von Erzbischof Müller siehe HIER: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/muller/rc_con_cfaith_20130615_tagespost_ge.html

Kommentare

13 Antworten

  1. Man sollte zu alldem WIrrwarr zufügen, dass die Kirche es einräumt eine Ehe zu anullieren.
    Davon ist garnicht mehr in den Medien die Rede. Ebenfalls spricht kein Bischof von diesem genehmigten Weg.
    Das kostet sicherlich sehr viel Kraft dort seelsorgerisch tätig zu werden. Man wird bis ins kleinste Detail seinen Pfarrer erklären müssen warum die Ehe anulliert werden sollte. Ebenfalls nimmt sich ein Ehegericht dieser Sache an.
    Es ist doch viel einfacher in ein paar Gesprächen mit dem Betroffenen( meistens wird ja der geschiedene Ehepartner nicht dabei sein) diesen wieder für den Kommuniongang zuzulassen.Damit ist dann den angeblich so schlimm leidenen neu verheiratetenGeschiedenen geholfen.
    Was ist so tragisch daran, an einer Messe teilzunehmen und nicht zur Kommunion gehen zu können? Es gibt die geistige Kommunion. Die verheirateten Geschiedenen dürfen doch an den Messen teilnehmen und auch aktiv Kirche gestalten.
    Normalerweise kommt durch beten auch eine Hinführung zum Papst und das Verständnis für die Weisungen der Kirche. Man lernt zu verstehen ,was mit Sakramenten gemeint ist.
    Ich glaube ebenfalls ,dass es eine schwindent geriinge Zahl von Gläubigen( wiederv. Geschiedenen) ist die daran leiden, von dem Kommunionempfang ausgeschlossen zu sein.
    Wenn einmal das letzte Gericht ansteht, hat der Gläubige nach Wissen der Kirche alles getan
    um Gott wohlgefällig zu sein. Alles andere ist Ungehorsam.Paulus sagt:“ eß tund trinkt euch nicht ins Gericht“

  2. Genauso ist es. Man kann sich von seinem Ehepartner trennen. Frauen. die geschlagen werden. sollten das auch tun. Ich finde es gut, dass die Ehe bis zum Tod eingegangen wird. Nichs sollte verläßlicher sein als das Eheversprechen. Die von dem Mann getrenntlebende Frau sollte auf jeden Fall für Ihren schlagenden Ehemann beten.
    Tausendfach kommen die Eheleute nach Trennung wieder glücklich zusammen. Kann aber auch ein harter Weg sein. Jemanden einfach austauschen geht bei einem Sakrament nicht.
    Die Menschen müssen sich neu wieder mit den Sakramenten auseinandersetzen, um den tiefen Einblick zu bekommen. Der obige Artikel erklärt es gut.
    Gott ist der Dritte im Bunde. Diesen können und dürfen wir nicht ausschließen. Gott ist bekannt für seine Treue.

    1. Ist die Priesterweihe ein Sakrament? Oder die ewige Profess? Da kann man sich laisieren lassen und alles ist gut. Ein Versprechen das man Gott gibt muß man nicht halten, das Versprechen das man einem fehlerhaften Menschen gibt gilt auf Lebenszeit.
      Schon seltsam.

      1. Guten Tag,
        die ewige Profeß der Ordensleute ist kein Sakrament, sondern ein Gelübde. Die Priesterweihe ist natürlich ein Sakrament, aber nicht der Zölibat. Dieser gehört nicht notwendig zur Priesterweihe (die katholische Kirche kennt Ausnahmen zB. bei ehem. evangelischen Pastoren, die katholische Priester werden wollen, ebenso bei der unierten Ostkirche als Ganzes – und dies seit Jahrhunderten!).
        Ein Priester, der „laiisiert“ wird, bleibt gleichwohl Priester in Ewigkeit (die Priesterweihe kann man nicht „abkratzen“, sie verleiht ein unauslöschliches spirituelles Merkmal, wie übrigens auch Taufe und Firmung). „Laisierung“ bedeutet, daß er seiner kirchenrechtlichen Stellung nach in den Laienstand zurückversetzt wird.
        Die Ehe als Sakrament steht auf einer anderen Ebene als der Zölibat, der kein Sakrament ist, sondern ein Kirchengesetz. Die Kirche kann Kirchengesetze ändern bzw Ausnahmen gestattet, doch bei den göttlichen Sakramenten sind ihr die Hände gebunden, da diese nicht von ihr, sondern direkt von Christus stammen. Alles klar?
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

  3. Dann können wir ja nur gespannt sein wie Erzbischof Müller, der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre (der ja leider selber Häresien zu Papier brachte) als auch seine Heiligkeit Franziskus auf diesen Affront der Erzdiözese Freiburg reagieren wird http://www.gloria.tv/?media=508692 und seine Exzellenz Erzbischof Zollitsch hat an diesen Papier mitgewirkt siehe http://www.konradsblatt-online.de/html/aktuell/aktuell_u.html?t=&&m=25180&modul=17&cataktuell=1160&artikel=27433&home=true was zählt mehr in der Kirche der Wille Gottes unseres Herrn oder das einiger Schismatiker, oder gilt auch hier „Keine Krähe hackt einer anderen die Augen“ „Eine Hand wäscht die andere“ „Wer zahlt hat das sagen“ , es ist leider zu befürchten das auch in diesen Falle im Vatikan auf Blind, Taub und Stumm stellen wird und die Gläubigen in Stich gelassen werden

    Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen

  4. „Die katholische Kirche hat die absolute Unauflöslichkeit der Ehe selbst um den Preis großer Opfer und Leiden verteidigt.“

    In vielen Fällen liegen Opfer und Leiden wohl bei geschiedenen Menschen…..
    Ich möchte ein Beispiel anführen. ein Paar hat geheiratet. Nach einigen Jahren entwickelt sich der Mann zum Schläger, der seine Frau misshandelt, sie vergewaltigt, sie krankenhausreif schlägt. Nach geltendem Kirchenrecht hat die Frau nur die Möglichkeit, ihr Leben weiterhin mit dem Gewalttäter zu verbringen, der womöglich auch die Kinder schlägt. Und sollte sie sich – was die Kirche ja nicht will – von dem brutalen Menschen scheiden lassen, darf sie für den Rest ihres Lebens keine Bindung mehr eingehen.
    Da geht für mich die Praxis der Kirche eindeutig am Leben vorbei und bestraft Opfer…….

    1. Guten Tag,
      was Sie schreiben, wonach eine Frau nach dem Willen der Kirche z.B. weiter mit einem Ehemann, der brutaler Schläger ist, zusammenleben müsse, ist völliger Unsinn.
      Seit 2000 Jahre – und damit von Anfang an – erlaubt die Kirche in solchen Fällen die sog. „Trennung von Tisch und Bett“, die bereits der Apostel Paulus erwähnt. Übrigens dürfen getrennt Lebende und Geschiedene zum Tisch des HERRN gehen.
      Verboten ist also nicht die Trennung bei ernsthaften Gründen, sondern die Wiederverheiratung, solange der Ehepartner lebt, denn auch bei einer Trennung bzw. Scheidung bleibt das Eheband bestehen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. „Trennung von Tisch und Bett“, schön und gut. Aber es bedeutet eben, dass der gequälte Ehepartner nach dem Willen der Kirche den Rest seines Lebens sozusagen „zölibatär“ zu verbringen hat. Also werden Opfer wieder zu Opfern, wenn sie gezwungen werden, auf ein neues Lebensglück zu verzichten.

        1. Guten Tag,
          katholische Priester verpflichten sich sogar, ihr ganzes Leben zölibatär zu verbringen, ebenso katholische Ordensleute.
          Warum sollte es dann für die getrennt Lebenden unmöglich sein?
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

        1. Guten Tag,
          wenn sich Katholiken an Christi Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe halten, so ist diese Überzeugung und innere Haltung genauso freiwillig wie der Zölibat der Priester. Es geht auch bei ehetreuen Christen, die nach Trennung enthaltsam leben, keineswegs nicht um Zwang, sondern um eine freiwillige Selbstbindung an die göttlichen Gebote. Übrigens denken bibelorientierte Evangelikale hier genauso.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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