Die Regierungsfraktionen haben einen Änderungsantrag zum Datenschutz-Anpassungsgesetz in den Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der nationalen Umsetzung in Einklang mit dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu bringen.
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, in Abstimmung mit den Ländern einen Regelungsvorschlag vorzuschlagen, der eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung enthält.
Dazu erklärt die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Joana Cotar:
„Man kann über den Änderungsantrag und über das plötzliche Problembewusstsein der Großen Koalition nur erstaunt sein, denn die AfD-Fraktion hatte bereits im Januar einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der im Zusammenhang mit der DSGVO die freie Meinungsäußerung sicherstellen und Rechtssicherheit herbeiführen sollte.
Dieser Antrag wurde von den Altparteien nicht nur geschlossen abgelehnt, sondern auch in der entsprechenden Plenardebatte mit absurden und polemischen Vorwürfen an die Adresse der AfD begleitet. Weil sich die sachliche Berechtigung unseres Anliegens jedoch einfach nicht beiseite wischen lässt, kommt die Groko nun nicht mehr umhin, die AfD-Forderung zu übernehmen.
Jetzt erkennt die Groko in ihrem Änderungsantrag auf einmal, dass Maßnahmen gegen ,das Risiko von Vorfeldeinschüchterung’ geprüft werden müssen. Genau davor hatte die AfD stets gewarnt.
Wenn es den Regierungsfraktionen wirklich an der Meinungs- und Informationsfreiheit gelegen wäre, hätten sie für eine entsprechende gesetzliche Klarstellung bereits vor der Einführung der DSGVO im Mai letzten Jahres sorgen können.“
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