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Absurd: Grüne Jugend gegen Inzestverbot

Unter dem Motto „Keine Liebe ist illegal“ äußert sich die Internetpräsenz der „Grünen Jugend“ (Bundesverband) bereits mehrfach gegen das deutsche Inzestverbot. So findet der erstaunte Leser auf dieser Webseite mehrere Stellungnahmen, die sich für Straffreiheit des Inzests in Deutschland aussprechen.

Auf das Urteil des „Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte“ in Straßburg, der das staatliche Inzestverbot in Deutschland erlaubte, erklärte der Bundesvorstand der „Grünen Jugend“ am 2.4.2012 folgendes:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bewertet altbackene Moralvorstellungen offenbar höher als die Grundrechte auf freie Selbstbestimmung. Das Inzestverbot in Deutschland ist ein krasser staatlicher Eingriff in die Privatsphäre und die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen.
Die Moralvorstellung der Mehrheit der Bevölkerung rechtfertigt nicht die Bestrafung von Menschen, weil sie sich lieben. Die Begründung des Verbots mit der Verhinderung potentiell behinderter Nachkommen verweist auf eine Zeit, in der sich der Staat um die Reinheit des Erbguts der Bevölkerung kümmern wollte.“
Vollständiger Text dieser Pressemitteilung siehe hier: http://www.gruene-jugend.de/node/12169

Kommentare

19 Antworten

  1. @Bernhard
    „Bei einer Vater-Tochter-Beziehung gibt es tatsächlich dieses Machtgefälle, wie Sie beschrieben haben. Dennoch weiß ich nicht, ob die Grünen wirklich solche Beziehungen im Blick hatten, oder nicht eher solche zwischen Geschwistern (es hat in der Vergangenheit ja solche Fälle gegeben).“
    Dieses Machtgefälle gibt es unbestritten. Die Frage ist aber, ob ein Machtgefälle ein ausreichender Grund ist, eine Beziehung strafrechtlich zu verbieten. Machtgefälle können auch in Beziehungen zwischen Nichtverwandten entstehen, in so mancher „gut bürgerlichen“ Ehe gibt es ein deutliches Machtgefälle bis hin zur psychischen und finanziellen Abhängigkeit. Da verlangt ja auch keiner, dass man sowas strafrechtlich verbietet.
    Viele Grüße,
    Oliver S.

  2. Guten Abend,
    vielen Dank für die Antwort. Die genannten Argumente halte ich aber nicht für überzeugend.
    Zur Begründung:
    „1. Inzest führt mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Erbkrankheiten bei der Nachkommenschaft. Dieser Punkt dürfte hinlänglich bekannt sein.“
    Ja, dieser Punkt ist mir bekannt. Allerdings ist er nicht stichhaltig. Es gibt ja nicht nur diesen einen Risikofaktor für Fehlbildungen, sondern eine ganze Reihe, z.B. bekannte Erbkrankheiten in der Familie, Risikoschwangerschaften, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, eine ungesunde Lebensweise u.v.m. – nichts davon wird mit einem strafrechtlichen Zeugungsverbot geahndet. Hinzu kommt, dass §173 StGB gar nicht das Zeugen von Nachkommen verbietet, sondern nur den Geschlechtsakt. Dieser ist auch dann verboten, wenn eine Zeugung ausgeschlossen ist.
    Es wäre noch viel zu diesem eugenischen Argument zu sagen, aber ich möchte hier auch keine Abhandlungen schreiben. Vielleicht sei noch zu erwähnen, dass die eugenische Begründung des BVerfG zur Beibehaltung des Inzestverbotes sogar von der katholischen Kriche kritisiert wurde, siehe http://www.domradio.de/nachrichten/2008-03-28/bischof-fuerst-warnt-vor-wiederkehr-erbhygienischer-ns-ideologien – oder dass der Deutsche Ethikrat im November 2012 nach einer Debatte einhellig zu dem Schluss gekommen ist, dass – egal ob man für oder gegen das Inzestverbot ist – die eugenische Argumentation in der Debatte keine Rolle spielt.
    „2. Inzest führt leicht zu Neid, Bitterkeit und Eifersucht in Familie und Sippe – das wiederum verursacht unnötige Belastungen der Beziehungen und schwächt den Zusammenhalt und die innere Stärke der Familie. Zudem gibt es ein Machtgefälle zB. zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen älteren und deutlich jüngeren Geschwistern.“
    Das ist ein etwas merkwürdiges Argument. Wir reden hier über ein Strafgesetz, das zur Folge haben kann, dass Menschen für mehrere Jahre hinter Gittern sitzen. Patrick S. saß über drei Jahre im Gefängnis, war dort mehrfach das Opfer körperlicher Gewalt und musste sogar wegen Suizidgefahr ins Gefängniskrankenhaus eingewiesen werden. Den einzigen familiären Zusammenhalt, den er jemals kennen gelernt hat, war der mit seiner Schwester. Hier hat der § 173 StGB überhaupt nichts zum Schutz einer Familie bei getragen, im Gegenteil, er hat das, was an Familie noch vorhanden war, zerstört.
    Die Schutzwirkung des Inzestverbotes ist ohnehin sehr beschränkt. Würde der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern, Schutzbefohlenen und psychisch/physisch unterlegenen Familienmitgliedern von diesem Paragraphen abhängen, stünde es sehr schlecht um die Betroffenen in Deutschland. Das Inzestverbot verbietet auschliesslich den vaginalen Geschlechtsverkehr, alle anderen sexuellen Praktiken sind vom §173 StGB nicht betroffen. Das heißt, das auch sexuelle Übergriffe, die nicht auf heterosexuellen Geschlechtsverkehr hinaus laufen, strafrechtlich nicht erfasst wären, wenn der §173 hier wirklich die relevante Norm wäre.
    Da das aber nicht der Fall ist, sollte man sich bei einer Diskussion über das Inzestverbot auf die Fälle konzentrieren, die wirklich relevant ist. Lässt man alle Übergriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung weg, bleiben nur Fälle von einvernehmlichen sexuellen heterosexuellen Handlungen zwischen erwachsenen Blutsverwandten. Meist handelt es sich dabei um getrennt aufgewachsene (Halb-)Geschwister, die sich als Erwachsene kennen gelernt und ineinander verliebt haben. Eine familiäre Struktur, die durch diese Beziehung gestört werden könnte, besteht in diesen Fällen gar nicht. Wer diese Menschen im Gefängnis sehen will, sollte eine bessere Begründung haben, als den Schutz einer Familie, die es in diesen konkreten Fällen gar nicht gibt.
    Viele Grüße,
    Oliver S.

    1. Guten Tag,
      die katholische Kirche lehnt den Inzest klar ab, sie verbietet Inzest-Ehen übrigens kirchenrechtlich. Ob Bischof Fürst, der ohnehin gerne auch mal dem Vatikan widerspricht, hier den kirchlichen Standpunkt hinreichend zum Ausdruck bringt, sei dahingestellt, zumal er sich offenbar vor allem an der Wortwahl des BvG-Urteils reibt, statt inhaltsbezogen zu argumentierne.
      Sodann sind a n d e r e Faktoren möglicher Fehlbildungen kein Grund, d i e s e Ursache bei der Inzest-Debatte zu ignorieren oder zu verharmlosen.
      Zudem könnten Sie die allgemein familienschädlichen Wirkungen eines Knastaufenthaltes vielen Strafgesetzen anlasten, etwa auch den §§ gegen Mißbrauch. Die sich aus einer Haft ergebenden psychosozialen Probleme sind sicher kein Grund, die staatliche Fürsorgepflicht für die jeweis zu schützenden Rechtsgüter einzuschränken oder gar abzuschaffen.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Abend,
        ich habe nicht behauptet, dass die katholische Kirche gegen das Inzestverbot sei, sondern Gründe dafür genannt, warum das eugenische Argument heute nicht mehr tragfähig ist. Sie haben das eugenische Argument als einen von zwei wesentlichen Gründen heraus gehoben, also gehe ich davon aus, dass Sie diese Begründung für richtig und stichhaltig halten. Daraus folgt aber logisch, dass der Grund an sich – also die Möglichkeit einer Fehlbildung – ein ausreichender Grund ist, um Menschen den Geschlechtsverkehr und das Zeugen von Kindern zu verbieten. Wer so argumentiert, handelt inkonsequent, wenn er diesen Grund in einigen Fällen gelten lässt, in anderen aber nicht. Man könnte auf den Verdacht kommen, dass der Grund nur vorgeschoben ist und es eigentlich um etwas ganz anderes geht.
        Ihre Entgegnung bezüglich der familienschädigenden Wirkungen eines Knastaufenthaltes finde ich beinahe schon zynisch. Wir reden hier nicht über Missbrauch, jedenfalls nicht generell, sondern auch über einvernehmliche Beziehungen zwischen erwachsenen Menschen. Und soweit es um diese Fälle geht, fehlt es an einer überzeugenden Begründung, warum man Menschen, die freiwillig, ohne Zwang und ohne jemanden zu schaden eine Beziehung eingehen, mit einer erheblichen Freiheitsstrafe droht. Zumal es in diesen Fällen gar keine Rechtsgüter gibt, die durch ihre Beziehung betroffen sind.
        Viele Grüße,
        Oliver S.

        1. Guten Tag,
          die Aufhebung des Inzestverbots, wie es die grüne Jugend fordert, würde keineswegs allein Erwachsene betreffen, sondern sehr wohl auch Heranwachsende, Minderjährige, also Jugendliche. Es geht hier zB. um die ungestörte psychosexuelle Entwicklung, die de facto sehr wohl ein Rechtsgut ist. Daß dieses Rechtsgut grundsätzlich existiert, geht daraus hervor, zB. auch sog. „einvernehmliche“ Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern verboten sind. Im nicht einvernehmlichen Falle wäre es Nötigung oder gar Vergewaltigung, im „einvernehmlichen“ ist es Mißbrauch. Außerdem haben die Eltern eine Schutz- und Fürsorgepflicht für ihre Kinder, sie sind Erziehungsberechtigte erster Ordnung, so daß sie diese Fürsorgestellung nicht für eigene Interessen mißbrauchen dürfen. Wegen dieses Aspekts der Fürsorge ist es zB. strafbar, wenn ein Lehrer mit seiner minderjährigen Schülerin oder ein Psychologe mit seiner erwachsenen (!) Klientin intim wird (auch im Falle einer „Einvernehmlichkeit“, sonst wäre es doch ohnehin Nötigung etc.). Was nun die erhöhten Risiken von Erbkrankheiten bei der Nachkommenschaft durch Inzest betrifft, so ist dies ein objektiv erwiesenes Faktum im Unterschied zu jeweils subjektiv zu klärenden Einzelfällen, was sie hier nicht gegeneinander auszuspielen brauchen.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  3. @Felizitas Küble
    Ihren zweiten Punkt kann ich zwar nicht nachvollziehen. Denn erstens kann ich nicht verstehen, wieso das zu mehr Neid, Bitterkeit und Eifersucht führen würde. Zweitens ist der enge Zusammenhalt in der Großfamilie unter angestammten Deutschen heutzutage sowieso eher die Ausnahme (von Migrantenfamilien rede ich jetzt nicht), so dass der „Zusammenhalt der Sippe“ zumindest in Deutschland nicht ganz zum Problem passt.
    Dennoch bin auch ich der Meinung, dass die Forderung nach einem Inzestverbot inakzeptabel ist. Denn erstens ist das bewusste Zeugen von mit hoher Wahrscheinlichkeit kranken Kindern (und Enkeln! Gendefekte können sich auch erst in folgenden Generationen bemerkbar machen!) zutiefst unethisch.
    Zweitens hat die Natur normalerweise in Inzesttabu in die Psyche des Menschen gelegt. Es mag Fälle geben, wo die Liebe zwischen Geschwistern auf psychischer Ebene wirklich „gesund“ ist. Ich halte es aber für sicher, dass in den meisten Fällen eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung die Ursache und inzestuöses Verhalten folglich auch gegen die tiefste Natur der Agierenden ist.

    1. Guten Tag,
      erfreulich, daß Ihnen mancher Einwand doch noch einleuchtet. Aber ich schrieb nicht vom „inneren Zusammenhalt“ der „Sippe“, sondern der „Familie“ wohlgemerkt. Sodann liegt es doch auf der Hand, daß Neid, Eifersucht und Verbitterung aufkommen können, wenn der Vater zB. eine seiner Töchter sexuell liebt und sich damit ihr gegenüber eindeutig anders verhält als gegenüber seinen anderen Töchtern. Das (soziale und psychische) Machtgefälle können Sie auch nicht in Abrede stellen.
      Ich kenne übrigens persönlich seit Jahrzehnten einen Nachkommen aus einer Vater-Tochter-Beziehung: erheblich behindert (leiblich und geistig), seit Jahrzehnten Frührentner, er selber bezeichnet jenen Inzest als „Verbrechen“. So empfindet dies jemand, der die Folgen solcher Handlungen an sich selber erlebt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Mit Verlaub: Ihr „erfreulich, dass“ klingt ziemlich arrogant. Und nichts leuchtete mir „doch noch“ ein, sondern von Anfang an. Schon bevor Sie diesen Artikel veröffentlichten, um genau zu sein.
        Und dann zitiere ich Sie einmal wörtlich:
        „2. Inzest führt leicht zu Neid, Bitterkeit und Eifersucht in Familie und Sippe ….“. Nun gut, Sie sprachen nicht von „Zusammenhalt in der Sippe“. Das war, zugegebenermaßen, meine Zuspitzung. Dennoch sprachen Sie sehr wohl „in der Sippe“, wie oben zitiert.
        Bei einer Vater-Tochter-Beziehung gibt es tatsächlich dieses Machtgefälle, wie Sie beschrieben haben. Dennoch weiß ich nicht, ob die Grünen wirklich solche Beziehungen im Blick hatten, oder nicht eher solche zwischen Geschwistern (es hat in der Vergangenheit ja solche Fälle gegeben).

        1. Guten Tag,
          sorry, ich hatte Sie tatsächlich mit „Oliver“ verwechselt, der gefragt hatte, welche Gründe denn für ein Inzestverbot sprechen, dem ich dann antwortete, worauf Sie wiederum auf mein Echo reagierten. Dadurch hatte ich nicht mehr auf die verschiedenen Namen geachtet. Was die grüne Jugend betrifft, so kommt es nicht darauf an, was diese meinen könnte oder auch nicht, sondern was in ihrer öffentlichen Erklärung steht – und dort finden Sie keine Einschränkung auf Geschwister.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  4. “Keine Liebe ist illegal”:
    Genau. Es muß aber WAHRE Liebe, richtige – reine – Liebe sein. Die liebt ALLE – muß aber nicht mit jedem Sex / Geschlechtsverkehr haben wollen!
    Und diese WAHRE Liebe, „Kraft der Liebe“, lebt im höheren Bewußtsein, dem „Höheren / wahren Selbst“, dem „Christus-Bewußtsein“, oberhalb des „Niederen Selbst“ / „Ego“ – in dem die allermeisten Menschen der entfremdeten zivilisierten Gesellschaft durch die Neurose / Angst fixiert sind.
    Wer das Recht auf Sex mit seinen Blutsverwandten durchsetzen will, qualifiziert sich als UNWEISE – aufgrund der „pathologischen Unreife“, die schon von Moses beschrieben wurde. Diese Krankheit wurde damals NICHT geheilt; und sie hat sich seitdem sogar noch viel weiter ausgebreitet und in den bereits infizierten Völkern vertieft. Mit am schwersten betroffen ist das von Rom beeinflußte Europa bzw. die Europäer, die Europa verlassen haben und auf anderen Kontinenten gesiedelt haben – wie in Amerika.

    1. @heureka47
      Irgendwie kommt mir Ihre Wortwahl („höheres Bewusstsein“; „Christus-Bewusstsein“) schon fast esoterisch vor. Desweiteren stimme ich mit Ihnen nicht überein, dass die „Neurose“ Ursache für die Schlechtigkeit des Menschen oder widernatürliches Verhalten sein solle.
      Außerdem glaube ich nicht, dass solche Dinge in „zivilisierten“ Gesellschaften häufiger vorkommen als in „unzivilisierten“. Letzteres wäre eine Verklärung des „edlen Wilden“, den es aber nie gegeben hat. Die Bräuche vieler indigener Völker sind nicht weniger widernatürlich als manche Verhaltensweisen hier.
      Außerdem ist Ihre Behauuptung, sexuelle Perversionen kämen vor allem in der westlichen und westlich beeinflussten Welt vor, eine These, die erst noch bewiesen werden müsste. Und ich muss klar sagen: Ich halte nichts davon.

      1. „Irgendwie kommt mir Ihre Wortwahl (“höheres Bewusstsein”; “Christus-Bewusstsein”) schon fast esoterisch vor“:
        Ich weiß nicht genau, ob die Begriffe „esoterisch“ sind.
        Woran ist das festzumachen?
        Wer hat die Kriterien dafür festgelegt?
        Ist „esoterisch“ etwas „Negatives“, „Minderwertiges“, „Anrüchiges“, o.ä.?
        *
        „Außerdem glaube ich nicht, dass solche Dinge in “zivilisierten” Gesellschaften häufiger vorkommen als in “unzivilisierten”. „:
        Ich kann mir schon denken, was die Ursache für Ihren diesbezüglichen Glauben ist.
        Oder wissen Sie es gar selbst?
        *
        „Letzteres wäre eine Verklärung des “edlen Wilden”, den es aber nie gegeben hat“:
        Hohoho!
        Auch dieses Glaubensbekenntnis kommt aus derselben Motivation wie das vorige.
        Vollmundige Behauptungen ohne jeden fundierten Wissenshintergrund!
        *
        „Die Bräuche vieler indigener Völker sind nicht weniger widernatürlich als manche Verhaltensweisen hier.“:
        Da mangelt es wohl an der rechten Wahrnehmung – sowohl der Art der Phänomene als auch der mengenmäßigen Unterschiede.
        *
        „Und ich muss klar sagen: Ich halte nichts davon.“:
        Das ist nur zu verständlich.
        Ich befasse mich lange genug mit der „Kollektiven (Zivilisations-)Neurose“, der „Latenten Angst“ und dem „Angst-Tabu“ und erkenne die Symptome sehr gut.
        Bei Ihnen dominiert die Angst – vor der Wahrheit.

    1. Guten Tag,
      Abraham und Sara hatten nicht dieselben Mütter, sondern „nur“ denselben Vater. (Im Judentum gilt die mutterrechtliche Linie, also Jude ist, wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde – unabhängig davon, ob der Vater Jude ist oder nicht). Im Gesetz des Moses wurde auch die Ehe unter Halbgeschwistern verboten; davor war manches noch anders geregelt, teils auch durch Stammesbrauchtum bedingt. Verbindlich waren und sind im Judentum die mosaischen Gesetze. Abgesehen davon beschränkt sich die Forderung der Grünen nicht etwa auf „Halbgeschwister“, sondern bezieht sich auf den gesamten Inzestbereich inkl. Eltern-Kinder und Voll-Geschwister.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

        1. Guten Tag,
          ich werde hier keine Abhandlung hinblättern, sondern zwei Gründe benennen, die eine große Rolle spielen:
          1. Inzest führt mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Erbkrankheiten bei der Nachkommenschaft. Dieser Punkt dürfte hinlänglich bekannt sein.
          2. Inzest führt leicht zu Neid, Bitterkeit und Eifersucht in Familie und Sippe – das wiederum verursacht unnötige Belastungen der Beziehungen und schwächt den Zusammenhalt und die innere Stärke der Familie. Zudem gibt es ein Machtgefälle zB. zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen älteren und deutlich jüngeren Geschwistern.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

          1. „2. Inzest führt leicht zu Neid, Bitterkeit und Eifersucht in Familie und Sippe – das wiederum verursacht unnötige Belastungen der Beziehungen und schwächt den Zusammenhalt und die innere Stärke der Familie“:
            Dieser Teil der Begründung trifft ja nur für nicht wahrhaft Erwachsene zu, also für solche Menschen, die – was in der zivilisierten Gesellschaft mehrheitsnormal ist – vom göttlichen Bewußtsein durch „(Selbst-)Entfremdung“ / „Kollektive Neurose“ krankhaft abgetrennt sind und nicht im Bewußtsein der göttlichen Liebe leben. Diese Störung ist auf völlig natürliche Weise grundlegend heilbar: Durch das Nachholen des versäumten geistig-seelischen (spirituellen) Aspekts / Teils der Pubertät, durch die „Initiation“, das „Übergangsritual“, die „Ascension“, den Aufstieg zur höheren (Bewußt-)Seins-Ebene.
            Die Menschheit hat – aus Erfahrung(en) – gelernt, das Inzest Nachteile mit sich bringt.
            Die Menschheit hat überhaupt eine ganze Menge gelernt!
            Die Menschheit steht jetzt vor der Herausforderung, die „Kollektive (Zivilisations-)Neurose“ zu lernen und sie zu besiegen, konstruktiv zu überwinden.

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