Die Frankfurter Grünen wollen dieses Jahr erneut versuchen, das hessische Feiertagsgesetz zu ändern. Gegenwärtig dürfen an den sog. „Stillen Feiertagen“ wie Karfreitag, Ostermontag, Volkstrauertag, Totensonntag u.a. keine öffentlichen Tanzveranstaltungen angeboten werden. Darüber empören sich vor allem die Grünen.
In den vergangenen Jahren haben die Behörden oft ein Auge zugedrückt und das Gesetz nicht konsequent durchgesetzt. Im Jahr 2011 haben etwa 40 Lokale in Frankfurt am Main massiv für Veranstaltungen an Karfreitag geworben, so daß das Ordnungsamt sich veranlaßt sah, deutlicher auf das Gesetz hinzuweisen und mit Geldbußen drohte.
Die Grünen, die zusammen mit der CDU eine Koalition in der Stadtregierung bildeten, protestierten dagegen. CDU und FDP unterstützten hingegen die Vorgehensweise der Polizei, ebenso die kath. und evang. Kirchenvertreter.
Nun wollen die Grünen erneut gegen diese Feiertagsbestimmungen vorgehen; sie argumentieren, daß viele Menschen den religiösen Sinn von Feiertagen wie etwa Karfreitag nicht mehr sehen würden, das Gesetz sei daher „nicht mehr zeitgemäß“. Bei solcher Logik müßten sich die Grünen dierekt für die Abschaffung dieser Feiertage einsetzen, womit sie wohl kaum Zustimmung in unserem noch halbwegs christlichen Volk erhalten würden.
Die Katholische Kirche lehnt jegliche Änderung des Gesetzes ab. Deshalb hat sie stets gegen die Einführung verkaufsoffener Sonntage protestiert. Die „Evangelische Kirche Hessen-Nassau“ ist im Prinzip auch gegen eine Gesetzesänderung, dennoch zeigt sie sich gesprächsbereit.
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