Grenzöffnung für Migranten widerspricht dem Grundgesetz
Der renommierte Staatsrechtler und frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Udo di Fabio hat in einem Rechtsgutachten die Meinung der CSU und der bayerischen Staatsregierung bestätigt, dass die Grenzöffnung für Flüchtlinge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass es keine Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern von Bürgerkrieg gebe.
In dem Gutachten stellt Prof. di Fabio klar:
„Der Bund ist … verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
Außerdem stellt das Gutachten fest: „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung.“
CSU-Parteichef Horst Seehofer sagte: „Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles, aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen.“
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte: „Das Gutachten zeigt all die Widersprüche und Defizite auf, die Bayern immer wieder angeprangert hat. Wir müssen endlich wieder zurück zu Recht und Ordnung kommen!“
Quelle und vollständiger Artikel hier: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/januar-2016/gutachten-bestaetigt-csu-position/
4 Antworten
Grenzkontrollen
Unionsabgeordnete sammeln Stimmen gegen die Kanzlerin
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/grenzkontrollen-unionsabgeordnete-sammeln-stimmen-gegen-die-kanzlerin-14012682.html
Gestern in den Tagesthemen war Justizminister Maas im Interview.
Als diesem von dem Gutachten und der Beurteilung des Udo di Fabio erzählt wurde, wurde er richtig schroff und antwortete: das kann ja sein, dass der es so einschätzt. Wir sehen das anders. Es wäre noch zu diskutieren.
Selbst als man Maas sagte, es sei ein hoher Verfassungsrichter mit seiner Beurteilung, sagte er:
Er kann es ja so sehen. Nur weil man früherer Verfassungsrichter ist, liegt man nicht immer richtig.
Also die derzeitige Politik liegt in den letzten Zügen. Hoffentlich passiert bald was in der Merkelpartei.
Angela Merkels Selbstherrlichkeit in der Flüchtlingspolitik
Köln. „Der Alleingang der Kanzlerin war ein Akt der Selbtsermächtigung“: Ex-Verfassungsrichter Michael Bertrams wirft Angela Merkel Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch in der Flüchtlingspolitik vor.
http://www.ksta.de/debatte/-merkel-bertrams-sote-kanzlerin,15188012,33511494.html
Werter sagt Frau Merkel endlich, dass sie nicht Honecker ist und wir nicht die DDR ?